{"id":11843,"date":"2024-11-14T14:52:40","date_gmt":"2024-11-14T14:52:40","guid":{"rendered":"https:\/\/osapiens.com\/de\/?p=11843"},"modified":"2024-12-05T12:38:15","modified_gmt":"2024-12-05T12:38:15","slug":"verschiebung-des-anwendungsbeginns-der-eudr-vom-eu-parlament-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/osapiens.com\/de\/blog\/verschiebung-des-anwendungsbeginns-der-eudr-vom-eu-parlament-beschlossen\/","title":{"rendered":"Verschiebung des Anwendungsbeginns der EUDR vom EU-Parlament beschlossen"},"content":{"rendered":"\n
Am 14. November 2024 hat das Europ\u00e4ische Parlament die von der EVP-Fraktion (Europ\u00e4ische Volkspartei) vorgeschlagenen \u00c4nderungen der EUDR-Bestimmungen angenommen<\/a>, einschlie\u00dflich der Verl\u00e4ngerung des urspr\u00fcnglich geplanten Anwendungsbeginns vom 30. Dezember 2024 auf den 30. Dezember 2025. Zudem wurde eine neue Risikokategorie, \u201eohne Risiko\u201c, als Teil des Benchmarking-Systems vorgeschlagen und vom Parlament angenommen. Diese \u00c4nderungen m\u00fcssen jedoch noch vom Rat genehmigt werden, da sie \u00fcber den Vorschlag der EU-Kommission hinausgehen. \u00a0<\/p>\n\n\n\n Zum Kontext: Am 2. Oktober 2024 hatte die Europ\u00e4ische Kommission offiziell eine Verschiebung des Anwendungsbeginns der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) beantragt, um den Import und Handel von Produkten zu regulieren, die mit Entwaldung und Waldsch\u00e4digung in Verbindung stehen. Der Europ\u00e4ische Rat und das Europ\u00e4ische Parlament haben diesen Vorschlag nun best\u00e4tigt.<\/p>\n\n\n\n In der Plenarsitzung stimmte das Europ\u00e4ische Parlament f\u00fcr: <\/p>\n\n\n\n Kurz vor der Abstimmung zog die EVP ihren Vorschlag f\u00fcr eine Verschiebung um 24 Monate und den Ausschluss von H\u00e4ndlern zur\u00fcck, sodass diese Punkte nicht mehr zur Abstimmung standen. <\/p>\n\n\n\n Das Ergebnis der Abstimmung am 14. November gibt an, dass die 12-monatige \u00dcbergangsphase sowie die Einf\u00fchrung einer \u201eohne Risiko\u201c-Kategorie durch Trilogverhandlungen (zwischen Parlament, Kommission und Rat) beschlossen werden. Die endg\u00fcltige Zustimmung wird bis sp\u00e4testens 20. Dezember 2024 erwartet. Alle weiteren Aspekte und Pflichten der Verordnung bleiben unver\u00e4ndert.<\/p>\n\n\n\n Mit dem Antrag zur Verschiebung hat die Europ\u00e4ische Kommission verschiedene Hilfestellungen f\u00fcr betroffene Unternehmen bereitgestellt. Dazu geh\u00f6ren Richtlinien<\/a>, FAQs<\/a> und Factsheets<\/a>, die sich speziell an kleine und mittelst\u00e4ndische Unternehmen (KMU) richten. Dar\u00fcber hinaus wurden neue Interpretationshilfen ver\u00f6ffentlicht, die Klarheit zu den betroffenen Produktkategorien und den rechtlichen Anforderungen im Zusammenhang mit der EUDR schaffen. <\/p>\n\n\n\n Das Benchmarking-System, ein zentrales Instrument der EUDR, wird bis zum 30. Juni 2025 per Durchf\u00fchrungsverordnung ver\u00f6ffentlicht. Dieses System soll den Unternehmen klare Leitlinien zur Risikobewertung ihrer Lieferketten bieten. <\/p>\n\n\n\n Es wurde best\u00e4tigt, dass auch innerbetriebliche Transaktionen von EUDR-relevanten Produkten den Anforderungen der Verordnung unterliegen. Diese Klarstellung ist f\u00fcr Unternehmen besonders wichtig, um die Compliance auf betrieblicher Ebene praktisch umzusetzen.<\/p>\n\n\n\n Zus\u00e4tzliche Hinweise gibt es auch zum Informationssystem TRACES, das f\u00fcr die Datenverwaltung im Rahmen der EUDR eingesetzt wird. TRACES erm\u00f6glicht es Unternehmen, auf bis zu 2.000 vorherige Sorgfaltspflichtsberichten (Due Diligence Statements, DDS) zuzugreifen, und kl\u00e4rt bestimmte Systembeschr\u00e4nkungen. Zudem wurde festgelegt, dass nicht in der EU ans\u00e4ssige Unternehmen ebenfalls Zugang zu TRACES erhalten k\u00f6nnen, sofern sie \u00fcber eine g\u00fcltige EORI-Nummer verf\u00fcgen. <\/p>\n\n\n\n Die Registrierung f\u00fcr TRACES<\/a> ist seit dem 6. November 2024 m\u00f6glich. Online-Schulungen werden ab dem 21. November 2024 angeboten. <\/p>\n\n\n\n Diese neuen Unterst\u00fctzungsma\u00dfnahmen bieten zus\u00e4tzliche Hilfestellungen, best\u00e4tigen jedoch weitgehend die grundlegenden Annahmen und Anforderungen f\u00fcr eine erfolgreiche Implementierung der EUDR.<\/p>\n\n\n\nAbstimmung \u00fcber von der EVP eingebrachte \u00c4nderungen<\/h2>\n\n\n\n
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Die n\u00e4chsten Schritten<\/h3>\n\n\n\n
Best\u00e4tigungen und Klarstellungen f\u00fcr eine praxisnahe Umsetzung<\/h2>\n\n\n\n
Innerbetriebliche Compliance-Anforderungen<\/h3>\n\n\n\n
TRACES-Informationssystem<\/h3>\n\n\n\n
Keine inhaltlichen \u00c4nderungen bei den betroffenen Produkten<\/h3>\n\n\n\n