{"id":16480,"date":"2025-05-26T13:08:38","date_gmt":"2025-05-26T13:08:38","guid":{"rendered":"https:\/\/osapiens.com\/de\/?p=16480"},"modified":"2025-06-04T16:42:26","modified_gmt":"2025-06-04T16:42:26","slug":"eudr-faq-v4-traceability-updates-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/osapiens.com\/de\/blog\/eudr-faq-v4-traceability-updates-2025\/","title":{"rendered":"R\u00fcckverfolgbarkeit leicht gemacht: So erf\u00fcllen Ihre Produkte die aktuellen EUDR-Anforderungen (FAQ Version 4)"},"content":{"rendered":"\n
Am 16. April 2025 ver\u00f6ffentlichte die EU die Version 4 der FAQ zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Sie konkretisiert, unter welchen Bedingungen bestimmte Rohstoffe und Produkte in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden d\u00fcrfen. Eine der zentralen Anforderungen f\u00fcr Unternehmen und gr\u00f6\u00dfere H\u00e4ndler<\/strong> ist die l\u00fcckenlose R\u00fcckverfolgbarkeit entlang der Lieferkette<\/strong>. Wer EUDR-konform handeln will, muss diese Anforderungen verstehen und geeignete Systeme implementieren. <\/p>\n\n\n\n In diesem Blogbeitrag fassen wir die wichtigsten Erg\u00e4nzungen und Klarstellungen aus FAQ Version 4 zusammen. Von der pr\u00e4zisen R\u00fcckverfolgbarkeit \u00fcber neue Definitionen bis hin zu Regel\u00e4nderungen, wird dieser Beitrag Sie durch eines der bisher detailliertesten EUDR-Dokumente f\u00fchren. <\/p>\n\n\n\n Ein Kernelement der EUDR ist die R\u00fcckverfolgbarkeit bis zur landwirtschaftlichen Parzelle, auf der ein Rohstoff erzeugt wurde. Zur R\u00fcckverfolgbarkeit geh\u00f6ren auch das Erfassen und Dokumentieren von Geodaten, beginnend beim Ursprung des Produkts. Neu ist, dass im FAQ-Dokument auch der Einsatz von Fernerkundungstechnologien wie Luft- oder Satellitenbildern ausdr\u00fccklich empfohlen wird, um Geolokationen zu verifizieren und Entwaldung zu erkennen. <\/p>\n\n\n\n Unternehmen (sowie gr\u00f6\u00dfere H\u00e4ndler, deren Lieferanten kein konformes DDS (Due-Diligence-Statement) bereitstellen) m\u00fcssen relevante Informationen erfassen und f\u00fcr mindestens f\u00fcnf Jahre <\/strong>aufbewahren, um ihre Konformit\u00e4t nachweisen zu k\u00f6nnen. Dazu z\u00e4hlen: <\/p>\n\n\n\n Diese Informationen m\u00fcssen \u00fcber das Informationssystem in einer Sorgfaltspflichterkl\u00e4rung (Due Diligence Statement, DDS) eingereicht werden und zwar vor dem Inverkehrbringen oder Export. Ohne g\u00fcltiges DDS ist dies untersagt. <\/p>\n\n\n\n Bei Masseng\u00fctern wie Soja oder Palm\u00f6l ist es entscheidend, dass alle an einer Lieferung beteiligten Anbaufl\u00e4chen eindeutig identifiziert werden. Da diese Rohstoffe in gro\u00dfen Mengen gehandelt werden, d\u00fcrfen sie nicht mit Waren unbekannter Herkunft oder aus nach dem Stichtag (31. Dezember 2020) entwaldeten oder degradierten Gebieten vermischt werden. <\/p>\n\n\n\n Bei zusammengesetzten Produkten wie M\u00f6beln sind Unternehmen verpflichtet, die Geolokation s\u00e4mtlicher Anbaufl\u00e4chen anzugeben, auf denen der betreffende Rohstoff \u2013 in diesem Fall Holz \u2013 erzeugt wurde. Alternativ kann auf eine vorherige DDS verwiesen werden, die diese Informationen bereits enth\u00e4lt. Dabei ist zu beachten, dass nachgelagerte Unternehmen und H\u00e4ndler auch bei Verweis auf eine DDS eines vorgelagerten Lieferanten weiterhin vollst\u00e4ndig f\u00fcr die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich bleiben. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, werden j\u00e4hrliche \u00dcberpr\u00fcfungen und Risikobewertungen der Lieferanten empfohlen. <\/p>\n\n\n\n Gem\u00e4\u00df EUDR m\u00fcssen Unternehmen f\u00fcr alle relevanten Rohstoffe das Produktionsdatum sowie den Produktionszeitraum erfassen. Diese Anforderungen unterscheiden sich abh\u00e4ngig von der Art des Produkts. F\u00fcr alle betroffenen Rohstoffe au\u00dfer Rindern gilt: Das Produktionsdatum entspricht dem Erntedatum, der Zeitraum bezieht sich auf die Dauer des Produktionsprozesses. Bei Rindern hingegen umfasst der Zeitraum die gesamte Lebensdauer des Tieres \u2013 von der Geburt bis zur Schlachtung. <\/p>\n\n\n\n F\u00fcr lebende Rinder m\u00fcssen alle Geodaten bis zur erstmaligen Inverkehrbringung in der EU erfasst und im DDS \u00fcbermittelt werden. Werden die Tiere innerhalb der Lieferkette weiterverkauft, sind nicht-kleine H\u00e4ndler verpflichtet, auch die Geolokationen aller weiteren Haltungsorte nach dem Erstverkauf zu erg\u00e4nzen. <\/p>\n\n\n\n Die neue FAQ-Version stellt klar, dass Geodaten f\u00fcr Futtermittel nur dann erforderlich sind, wenn es sich beim Futter zum Zeitpunkt der Verf\u00fctterung um einen von der EUDR erfassten Rohstoff handelt (z.\u202fB. gehandeltes Sojamehl).<\/p>\n\n\n\n Auch bei komplexen, internationalen Lieferketten betont die neue FAQ-Version, dass eine pr\u00e4zise R\u00fcckverfolgbarkeit der betroffenen Rohstoffe von zentraler Bedeutung ist. Wird beispielsweise eine Massensendung Soja aus mehreren Parzellen in unterschiedlichen L\u00e4ndern bezogen, muss das DDS alle relevanten Herkunftsl\u00e4nder der Ware umfassen. <\/p>\n\n\n\n Dar\u00fcber hinaus ist die Sorgfaltserkl\u00e4rung in solchen F\u00e4llen um Geodaten s\u00e4mtlicher Anbaufl\u00e4chen aus allen beteiligten L\u00e4ndern zu erg\u00e4nzen. <\/p>\n\n\n\n Unternehmen haben nun die M\u00f6glichkeit, eine einzige Sorgfaltspflichterkl\u00e4rung (DDS) f\u00fcr einen Zeitraum von bis zu zw\u00f6lf Monaten einzureichen. Das vereinfacht den Konformit\u00e4tsprozess erheblich. Diese Option gilt jedoch nur, wenn die Herkunft der Produkte im gesamten Zeitraum exakt gleich bleibt. <\/p>\n\n\n\n Sobald sich die Herkunft \u00e4ndert \u2013 etwa durch einen neuen Lieferanten oder zus\u00e4tzliche Anbaufl\u00e4chen \u2013 muss ein neues Due Diligence Statement erstellt werden. Die Jahres-Erkl\u00e4rung ist somit nur f\u00fcr Unternehmen mit besonders stabilen und transparenten Lieferketten eine praktikable L\u00f6sung.<\/p>\n\n\n\n Das aktuelle FAQ-Dokument definiert neue technische Begrenzungen f\u00fcr \u00fcber TRACES eingereichte Sorgfaltspflichterkl\u00e4rungen: Ein DDS darf auf bis zu 2.000 andere Erkl\u00e4rungen referenzieren, die Dateigr\u00f6\u00dfe f\u00fcr Geodaten-Uploads ist auf 25 MB begrenzt, und pro DDS k\u00f6nnen bis zu 200 verschiedene Produktpositionen angegeben werden. <\/p>\n\n\n\n Zudem wird Unternehmensgruppen mehr Flexibilit\u00e4t einger\u00e4umt: Autorisierte Vertreter d\u00fcrfen nun Statements im Namen mehrerer Unternehmen innerhalb einer Gruppe einreichen. Das erleichtert die Einhaltung der Vorschriften f\u00fcr gr\u00f6\u00dfere Organisationen und vereinfacht das Referenzieren von DDS-Nummern \u00fcber Unternehmensgrenzen hinweg. <\/p>\n\n\n\n In manchen L\u00e4ndern gibt es staatliche Regelungen, die die Weitergabe von Geolokationsdaten untersagen. Die FAQ stellt jedoch klar: Solche Gesetze entbinden Unternehmen nicht von ihrer Pflicht zur Durchf\u00fchrung einer vollst\u00e4ndigen Sorgfaltspflichtpr\u00fcfung. K\u00f6nnen die erforderlichen Daten nicht bereitgestellt werden, d\u00fcrfen die betreffenden Produkte nicht in der EU in Verkehr gebracht, angeboten oder exportiert werden. <\/p>\n\n\n\n Dies gilt auch, wenn vorgelagerte Lieferanten die notwendigen Informationen nicht liefern k\u00f6nnen \u2013 auch dann ist der Zugang zum EU-Markt f\u00fcr die entsprechende Ware ausgeschlossen. <\/p>\n\n\n\n Die EUDR stellt strikte, rechtlich verbindliche Anforderungen an R\u00fcckverfolgbarkeit und Sorgfaltspflicht. F\u00fcr Unternehmen, die relevante Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder exportieren, ist die Erhebung und Verifizierung detaillierter Informationen \u2013 wie Geodaten, Lieferantendaten und Nachweise \u00fcber eine legale Ernte \u2013 nicht optional, sondern verpflichtend. Erforderlich sind dabei nicht nur inhaltliche Korrektheit, sondern auch Prozesssicherheit und Nachvollziehbarkeit. <\/p>\n\n\n\nSo wird die R\u00fcckverfolgbarkeit in der Lieferkette in FAQ Version 4 geregelt<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
\n
\n
\n
\n
Die wichtigsten \u00c4nderungen zur R\u00fcckverfolgbarkeit \u2013 Das ist neu in FAQ Version 4<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Masseng\u00fcter und zusammengesetzte Produkte<\/strong> <\/h3>\n\n\n\n
Produktionsdatum oder -zeitraum festlegen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
Pflichten in Bezug auf Futtermittel erf\u00fcllen<\/strong><\/h3>\n\n\n\n
R\u00fcckverfolgbarkeit bei Rohstoffen aus mehreren L\u00e4ndern<\/strong> <\/h3>\n\n\n\n
J\u00e4hrliches DDS m\u00f6glich \u2013 aber nur bei unver\u00e4nderter Herkunft<\/strong> <\/h3>\n\n\n\n
Neue TRACES-Grenzwerte und Erleichterungen f\u00fcr Unternehmensgruppen<\/strong> <\/h3>\n\n\n\n
Umgang mit Gesetzen gegen die Weitergabe von Geodaten<\/strong> <\/h3>\n\n\n\n
R\u00fcckverfolgbarkeit ohne Aufwand \u2013 mit dem osapiens HUB for EUDR<\/strong> <\/h2>\n\n\n\n