{"id":16480,"date":"2025-05-26T13:08:38","date_gmt":"2025-05-26T13:08:38","guid":{"rendered":"https:\/\/osapiens.com\/de\/?p=16480"},"modified":"2025-06-04T16:42:26","modified_gmt":"2025-06-04T16:42:26","slug":"eudr-faq-v4-traceability-updates-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/osapiens.com\/de\/blog\/eudr-faq-v4-traceability-updates-2025\/","title":{"rendered":"R\u00fcckverfolgbarkeit leicht gemacht: So erf\u00fcllen Ihre Produkte die aktuellen EUDR-Anforderungen (FAQ Version 4)"},"content":{"rendered":"\n

Am 16. April 2025 ver\u00f6ffentlichte die EU die Version 4 der FAQ zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Sie konkretisiert, unter welchen Bedingungen bestimmte Rohstoffe und Produkte in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden d\u00fcrfen. Eine der zentralen Anforderungen f\u00fcr Unternehmen und gr\u00f6\u00dfere H\u00e4ndler<\/strong> ist die l\u00fcckenlose R\u00fcckverfolgbarkeit entlang der Lieferkette<\/strong>. Wer EUDR-konform handeln will, muss diese Anforderungen verstehen und geeignete Systeme implementieren. <\/p>\n\n\n\n

In diesem Blogbeitrag fassen wir die wichtigsten Erg\u00e4nzungen und Klarstellungen aus FAQ Version 4 zusammen. Von der pr\u00e4zisen R\u00fcckverfolgbarkeit \u00fcber neue Definitionen bis hin zu Regel\u00e4nderungen, wird dieser Beitrag Sie durch eines der bisher detailliertesten EUDR-Dokumente f\u00fchren. <\/p>\n\n\n\n

So wird die R\u00fcckverfolgbarkeit in der Lieferkette in FAQ Version 4 geregelt<\/strong><\/h2>\n\n\n\n

Ein Kernelement der EUDR ist die R\u00fcckverfolgbarkeit bis zur landwirtschaftlichen Parzelle, auf der ein Rohstoff erzeugt wurde. Zur R\u00fcckverfolgbarkeit geh\u00f6ren auch das Erfassen und Dokumentieren von Geodaten, beginnend beim Ursprung des Produkts. Neu ist, dass im FAQ-Dokument auch der Einsatz von Fernerkundungstechnologien wie Luft- oder Satellitenbildern ausdr\u00fccklich empfohlen wird, um Geolokationen zu verifizieren und Entwaldung zu erkennen. <\/p>\n\n\n\n

Unternehmen (sowie gr\u00f6\u00dfere H\u00e4ndler, deren Lieferanten kein konformes DDS (Due-Diligence-Statement) bereitstellen) m\u00fcssen relevante Informationen erfassen und f\u00fcr mindestens f\u00fcnf Jahre <\/strong>aufbewahren, um ihre Konformit\u00e4t nachweisen zu k\u00f6nnen. Dazu z\u00e4hlen: <\/p>\n\n\n\n