{"id":18542,"date":"2025-09-09T06:25:54","date_gmt":"2025-09-09T06:25:54","guid":{"rendered":"https:\/\/osapiens.com\/de\/?p=18542"},"modified":"2025-09-09T07:10:07","modified_gmt":"2025-09-09T07:10:07","slug":"lksg-ohne-berichtspflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/osapiens.com\/de\/blog\/lksg-ohne-berichtspflicht\/","title":{"rendered":"LkSG ohne Berichtspflicht: Was sich f\u00fcr Unternehmen \u00e4ndert"},"content":{"rendered":"\n
Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 eine \u00c4nderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)<\/a> beschlossen. Kernpunkt der \u00c4nderung ist die Streichung der Berichtspflicht<\/strong>. Betroffene Unternehmen m\u00fcssen k\u00fcnftig keinen j\u00e4hrlichen Bericht mehr an das Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA<\/a>) \u00fcbermitteln oder auf ihrer Website ver\u00f6ffentlichen. Gleichzeitig bleiben die Sorgfaltspflichten aber vollst\u00e4ndig bestehen<\/strong>: Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu bewerten und zu minimieren. Verst\u00f6\u00dfe werden k\u00fcnftig bei schweren Pflichtverletzungen sanktioniert. Damit reduziert sich ein geringer Teil des b\u00fcrokratischen Aufwands, die inhaltlichen Anforderungen an Unternehmen bleiben jedoch unver\u00e4ndert.\u00a0<\/p>\n\n\n\n Das LkSG gilt seit Anfang 2023. Es verpflichtet gro\u00dfe Unternehmen, ein Risikomanagement einzuf\u00fchren, Pr\u00e4ventions- und Abhilfema\u00dfnahmen zu ergreifen und bisher j\u00e4hrlich \u00f6ffentlich Rechenschaft dar\u00fcber abzulegen. Betroffen waren seit 2023 Unternehmen mit mehr als 3.000, seit 2024 solche mit mehr als 1.000 Besch\u00e4ftigten. <\/p>\n\n\n\n Mit der aktuellen \u00c4nderung entf\u00e4llt die Berichterstattung. Durch den Wegfall des formalen Prozesses sollen doppelte Berichtspflichten vermieden und B\u00fcrokratiekosten reduziert werden. Laut Bundesarbeitsministerium betrifft die neue Regelung rund 5.200 Unternehmen, die Einsparungen werden mit etwa 4,1 Millionen Euro pro Jahr beziffert.<\/p>\n\n\n\n Bis zur Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD<\/a>) in nationales Recht (vorgesehen bis Juli 2027) bleibt das deutsche LkSG in Kraft<\/strong>. Bundesarbeitsministerin B\u00e4rbel Bas erkl\u00e4rte dazu in einer Pressemeldung des BMAS<\/a>: \u201eDas nationale Gesetz gilt nahtlos weiter, bis das EU-Lieferkettengesetz in deutsches Recht umgesetzt ist. Entscheidend ist die im Koalitionsvertrag getroffene feste Vereinbarung, dass Standards aus dem Bereich Menschenrechte nicht abgesenkt werden.\u201c<\/em> <\/p>\n\n\n\n Die CSDDD orientiert sich am LkSG, geht aber inhaltlich dar\u00fcber hinaus, da sie auch \u00f6kologische Sorgfaltspflichten umfasst. Gleichzeitig wird auf EU-Ebene im Rahmen der Omnibus-I-Richtlinie an Vereinfachungen und einer einheitlichen Umsetzung gearbeitet. <\/p>\n\n\n\n Wichtig: <\/strong>Unternehmen sollten damit rechnen, dass die gestrichene nationale Berichtspflicht k\u00fcnftig durch neue europ\u00e4ische Vorgaben ersetzt wird, die inhaltlich anspruchsvoller sein k\u00f6nnen. <\/p>\n\n\n\n Auch wenn der bisher j\u00e4hrliche Bericht, der an das BAFA \u00fcbermittelt und ver\u00f6ffentlicht werden musste, entf\u00e4llt, bleiben alle \u00fcbrigen Pflichten des LkSG bestehen.<\/strong> Unternehmen m\u00fcssen weiterhin: <\/p>\n\n\n\n Auch wenn keine externe Berichtspflicht mehr vorgesehen ist, gewinnen interne Nachweise an Bedeutung. Unternehmen m\u00fcssen in der Lage sein, bei Pr\u00fcfungen oder im Rahmen der sp\u00e4teren Umsetzung der CSDDD nachzuweisen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten erf\u00fcllen: Der Entfall der Berichtspflicht bedeutet nicht, dass BAFA-Kontrollen au\u00dfer Kraft gesetzt werden. Gerade bei risikobehafteten Bereichen kann es weiterhin zu Auskunftsersuchen oder Pr\u00fcfungen kommen. Eine laufende Dokumentation und ein strukturiertes internes Risikomanagement sind daher weiterhin essenziell. <\/p>\n\n\n\n Der Wegfall der Berichtspflicht bedeutet also nicht, dass Unternehmen ihre Aktivit\u00e4ten reduzieren k\u00f6nnen. Vielmehr sollten sie ihre bestehenden Prozesse konsequent fortf\u00fchren.<\/strong> Dazu geh\u00f6rt es, Risiken in den Lieferketten regelm\u00e4\u00dfig zu \u00fcberpr\u00fcfen, Pr\u00e4ventions- und Abhilfema\u00dfnahmen umzusetzen und die Wirksamkeit der Ma\u00dfnahmen intern zu dokumentieren. Da die CSDDD in wenigen Jahren zus\u00e4tzliche Anforderungen bringen wird, ist es sinnvoll, die eigenen Strukturen fr\u00fchzeitig so auszurichten, dass sie auch den kommenden europ\u00e4ischen Standards gerecht werden. Wer bereits jetzt auf transparente und belastbare Prozesse setzt, wird sp\u00e4ter weniger Anpassungsbedarf haben. <\/p>\n\n\n\n Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten bleibt eine komplexe Aufgabe. Unternehmen m\u00fcssen zahlreiche Lieferantendaten verarbeiten, Risiken bewerten und Nachweise f\u00fchren. Digitale L\u00f6sungen k\u00f6nnen diese Aufgaben deutlich erleichtern. Der osapiens HUB for Due Diligence<\/a> erm\u00f6glicht es, Risikomanagement, Lieferantenbewertung, Ma\u00dfnahmenmanagement und Dokumentation zentral und automatisiert abzubilden. Damit unterst\u00fctzt die Plattform nicht nur bei der Erf\u00fcllung der aktuellen Anforderungen des LkSG, sondern schafft auch eine solide Grundlage f\u00fcr die Umsetzung der CSDDD.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" Das Bundeskabinett hat am 3. September 2025 eine \u00c4nderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Kernpunkt der \u00c4nderung ist die Streichung der Berichtspflicht. Betroffene Unternehmen m\u00fcssen k\u00fcnftig keinen j\u00e4hrlichen Bericht mehr an das Bundesamt f\u00fcr Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) \u00fcbermitteln oder auf ihrer Website ver\u00f6ffentlichen. Gleichzeitig bleiben die Sorgfaltspflichten aber vollst\u00e4ndig bestehen: Unternehmen sind weiterhin verpflichtet, Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, … <\/p>\nHintergrund: Berichtspflicht im LkSG<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
\u00dcbergang zum EU-Lieferkettengesetz (CSDDD)<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
Was das f\u00fcr betroffene Unternehmen bedeutet<\/strong><\/h2>\n\n\n\n
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Wie Software unterst\u00fctzen kann<\/strong><\/h2>\n\n\n\n