{"id":21386,"date":"2025-12-22T12:42:25","date_gmt":"2025-12-22T12:42:25","guid":{"rendered":"https:\/\/osapiens.com\/de\/?p=21386"},"modified":"2025-12-29T12:43:21","modified_gmt":"2025-12-29T12:43:21","slug":"eudr-update-dezember-2025","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/osapiens.com\/de\/blog\/eudr-update-dezember-2025\/","title":{"rendered":"EUDR-Update: Was \u00e4ndert sich f\u00fcr Unternehmen? (Dezember 2025)"},"content":{"rendered":"\n
Am\u202f17. Dezember 2025\u202fhat\u00a0das Europ\u00e4ische Parlament\u00a0gemeinsam mit dem Europ\u00e4ischen\u00a0Rat gezielt \u00c4nderungen an der EU-Entwaldungsverordnung\u00a0(EUDR) verabschiedet.\u00a0Mit diesen Anpassungen soll der Umsetzungsdruck reduziert werden,\u00a0jedoch ohne\u00a0dabei\u00a0die Kernziele der Verordnung zu ver\u00e4ndern.\u00a0\u00a0<\/p>\n\n\n\n
Das Ergebnis ist mehr Zeit sowie prozedurale Erleichterungen f\u00fcr bestimmte Akteure. Die Verantwortlichkeiten von Erstinverkehrsbringern (First Operator) und Importeuren bleiben allerdings bestehen. F\u00fcr die Planung der Compliance ab 2026 und dar\u00fcber hinaus ist es entscheidend, zu verstehen, welche Pflichten unver\u00e4ndert bleiben und wo es Anpassungen gibt. <\/p>\n\n\n\n
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Entgegen\u00a0verschiedener\u00a0Spekulationen\u00a0ist\u00a0das\u00a0Votum im Dezember\u00a0keine Revision\u00a0der EUDR<\/strong>.\u00a0Unternehmen,\u00a0die\u00a0relevante Produkte erstmals\u00a0auf dem\u00a0EU-Markt\u00a0in\u00a0verkehr\u00a0bringen, tragen weiterhin die volle Verantwortung daf\u00fcr, dass diese\u00a0entwaldungsfrei und rechtm\u00e4\u00dfig beschafft\u202fwurden.\u00a0Anforderungen an die R\u00fcckverfolgbarkeit\u00a0(einschlie\u00dflich Geolokalisierungsdaten der Anbaufl\u00e4chen),\u00a0Risikobewertung und\u00a0Risikominderungsma\u00dfnahmen sowie die Einreichung der\u00a0Sorgfaltserkl\u00e4rung\u00a0\u00fcber das EU-Informationssystem\u00a0bleiben zentrale\u00a0S\u00e4ulen\u00a0der Verordnung.\u00a0Das Ziel der EUDR bleibt unver\u00e4ndert: Produkte mit Entwaldungsbezug sollen nicht auf den EU-Markt gelangen.\u00a0<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Bevor\u00a0sich dieser Blog den\u00a0Details der EUDR-Anpassung\u00a0widmet,\u00a0lohnt es sich,\u00a0drei\u00a0weitverbreitete Irrt\u00fcmer\u00a0anzusprechen:\u00a0<\/p>\n\n\n\n Seit dem Inkrafttreten der EUDR bereiten sich Unternehmen branchen\u00fcbergreifend auf die weitreichenden Anforderungen vor. Die Abstimmung am 17. Dezember 2025 ist eine Reaktion auf praktische Herausforderungen bei der Umsetzung, insbesondere im Zusammenhang mit dem EU-Informationssystem. Im Folgenden werden die wichtigsten \u00c4nderungen und ihre Bedeutung in der Praxis erl\u00e4utert. <\/p>\n\n\n\n Kurz gesagt: Einige Prozesse wurden vereinfacht, aber der Kern der EUDR bleibt unver\u00e4ndert<\/strong>, vor allem f\u00fcr marktnahe Unternehmen. <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Das sichtbarste Ergebnis der aktuellen \u00c4nderungen ist der \u00fcberarbeitete Anwendungszeitplan: <\/p>\n\n\n\n F\u00fcr\u00a0Unternehmen, die\u00a0sich\u00a0noch nicht vollst\u00e4ndig vorbereitet haben,\u00a0er\u00f6ffnet\u00a0diese Verl\u00e4ngerung wertvollen Spielraum. Sie sollte\u00a0nun allerdings\u00a0eher als Chance zum Aufbau robuster Prozesse\u00a0genutzt\u00a0und nicht als\u00a0Anlass,\u00a0Compliance-Bem\u00fchungen\u00a0aufzuschieben.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die \u00c4nderungen pr\u00e4zisieren die Rollen entlang der Lieferkette und ordnen die Hauptverantwortung denjenigen zu, die dem Import oder der erstmaligen Inverkehrsbringung auf dem EU-Markt am n\u00e4chsten stehen. <\/p>\n\n\n\n Viele Unternehmen agieren je nach Transaktion in unterschiedlichen Rollen<\/strong>. So kann ein Unternehmen beispielsweise beim Import als Erstinverkehrsbringer auftreten, bei der Beschaffung innerhalb der EU jedoch als nachgelagerter H\u00e4ndler. Flexible, automatisierte Systeme, die diese Rollenwechsel abbilden k\u00f6nnen, sind daher f\u00fcr eine skalierbare Compliance und Auditbereitschaft unerl\u00e4sslich.<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die \u00c4nderungen verpflichten die Europ\u00e4ische Kommission, bis zum 30. April 2026<\/strong> eine Bewertung der Verwaltungslasten und der Umsetzungsauswirkungen zu ver\u00f6ffentlichen. Der Schwerpunkt wird auf kleinen Betreibern und m\u00f6glichen Verbesserungen des EU-Informationssystems (TRACES) liegen. <\/p>\n\n\n\n Wichtig ist, dass es sich hierbei lediglich um einen Bewertungsbericht handelt. Es besteht keine automatische Verpflichtung zu weiteren Gesetzes\u00e4nderungen<\/strong>. Angesichts des begrenzten Umfangs sollten die meisten Unternehmen nicht mit wesentlichen Reduzierungen ihrer Anforderungen rechnen. Stattdessen sollten sie die verl\u00e4ngerten Fristen nutzen, um stabile Prozesse aufzubauen. <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Gezielte Erleichterungen gelten f\u00fcr kleine und Kleinstunternehmen in L\u00e4ndern mit geringem Risiko<\/strong>: <\/p>\n\n\n\n Diese Vereinfachungen gelten\u00a0nicht\u00a0f\u00fcr\u00a0Unternehmen\u00a0in L\u00e4ndern mit mittlerem oder hohem\u00a0Risiko<\/strong>, die die \u00fcblichen Sorgfaltspflichten und Anforderungen zur Einreichung von\u00a0Sorgfaltserkl\u00e4rungen\u00a0erf\u00fcllen m\u00fcssen.\u00a0<\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Exporte werden vereinfacht: In den meisten F\u00e4llen sind keine separate Sorgfaltserkl\u00e4rung oder explizite Zollangaben erforderlich. Es ist jedoch ratsam, weiterhin vollst\u00e4ndige R\u00fcckverfolgbarkeitsaufzeichnungen zu f\u00fchren. Wenn Produkte wieder in die EU importiert werden, ben\u00f6tigt der neue Importeur die vollst\u00e4ndigen Datens\u00e4tze, um eine regelkonforme Dokumentation einzureichen. <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Die EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) bleibt bis zum Inkrafttreten der \u00fcberarbeiteten EUDR g\u00fcltig. Dadurch werden regulatorische L\u00fccken f\u00fcr Holz und Holzprodukte in der \u00dcbergangsphase vermieden. <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n Druckerzeugnisse wie B\u00fccher, Zeitungen und Bilder werden aus dem Geltungsbereich der EUDR herausgenommen. Dies betrifft Unternehmen mit Produkten aus Kapitel 49 der Kombinierten Nomenklatur (\u201eCN 49 ex\u201c). Viele Unternehmen der Verlags- und Druckbranche bleiben jedoch weiterhin betroffen \u2013 etwa durch andere Beschaffungs- oder Importaktivit\u00e4ten, insbesondere im Zusammenhang mit Holz oder Verpackungsmaterialien. <\/p>\n\n\n\n <\/p>\n\n\n\n F\u00fcr Importeure und Erstinverkehrsbringer (First Operator) ist die Botschaft klar: Die vollst\u00e4ndige Compliance ist weiterhin erforderlich<\/strong>, aber es gibt mehr Zeit, diese sauber umzusetzen. Jetzt ist es an der Zeit, sich von fragilen, manuellen \u201eDeadline-L\u00f6sungen\u201d zu verabschieden und auf skalierbare, automatisierte Prozesse umzustellen, die Audits, Volumensteigerungen und Lieferantenwechseln standhalten. <\/p>\n\n\n\n F\u00fcr nachgelagerte Akteure (Downstream Operators) ist es unerl\u00e4sslich, ihre genaue Rolle bei jeder Transaktion zu verstehen. Auch ohne DDS-Einreichungspflichten bleiben eine strukturierte R\u00fcckverfolgbarkeit und das Lieferantenrisikomanagement entscheidend, um die Haftung zu begrenzen und auf begr\u00fcndete Bedenken reagieren zu k\u00f6nnen. <\/p>\n\n\n\n Branchen\u00fcbergreifend nutzen viele Unternehmen die zus\u00e4tzliche Zeit, um bestehende Prozesse zu st\u00e4rken, statt das Tempo zu reduzieren. Wer jetzt in stabile, automatisierte Compliance-Grundlagen investiert, ist nicht nur f\u00fcr die EUDR, sondern auch f\u00fcr k\u00fcnftige regulatorische und digitale Anforderungen besser aufgestellt. <\/p>\n\n\n\nH\u00e4ufige Missverst\u00e4ndnisse zur EUDR-Anpassung\u00a0<\/h3>\n\n\n\n
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Das ist unwahrscheinlich:\u00a0Das\u00a0Mandat f\u00fcr weitere Vereinfachungen konzentriert sich auf kleine Betreiber\u00a0sowie auf\u00a0Verbesserungen des EU-Informationssystems\u00a0(TRACES).\u00a0Die Europ\u00e4ische Kommission hat bislang wenig Bereitschaft gezeigt, \u00fcber den aktuellen Vereinfachungsvorschlag hinauszugehen.\u00a0
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Die Haftung in nachgelagerten Lieferketten bleibt bestehen. Gro\u00dfe nachgelagerte Marktteilnehmer m\u00fcssen sich weiterhin in TRACES registrieren. Ma\u00dfnahmen wie Produktr\u00fcckrufe oder Vermarktungsverbote k\u00f6nnen gegen jeden gro\u00dfen Betreiber oder H\u00e4ndler in der Lieferkette verh\u00e4ngt werden. Lieferantenrisikomanagement und R\u00fcckverfolgbarkeit bleiben daher essenziell.
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R\u00fcckverfolgbarkeit bleibt eine gesetzliche Pflicht f\u00fcr\u00a0Erstinverkehrbringer. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen erste nachgelagerte Betreiber und H\u00e4ndler Referenznummern erfassen und speichern, wodurch R\u00fcckverfolgbarkeit auch f\u00fcr sie faktisch erforderlich ist.\u00a0Unabh\u00e4ngig von formalen Pflichten bleibt R\u00fcckverfolgbarkeit entscheidend f\u00fcr ein wirksames\u00a0Risikomanagement,\u00a0insbesondere,\u00a0um\u00a0R\u00fcckrufe zu begrenzen oder auf begr\u00fcndete Einw\u00e4nde reagieren zu k\u00f6nnen.\u00a0\u00a0F\u00fcr\u00a0Unternehmen,\u00a0die\u00a0bereits R\u00fcckverfolgbarkeits- und Sorgfaltspflichtprozesse implementiert haben, f\u00fchren diese \u00c4nderungen in der Regel zu einer Reduzierung des administrativen Aufwands in nachgelagerten Stufen, ohne bestehende Prozesse obsolet zu machen.\u00a0
F\u00fcr viele osapiens-Kunden bedeutet dies vor allem, dass DDS-Workflows f\u00fcr bestimmte nachgelagerte Rollen entfallen, w\u00e4hrend Aggregationen,\u00a0Risikomanagementprozesse und Datenstrukturen weiterhin wertvoll und nutzbar bleiben.\u00a0<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\nAktuelle\u00a0EUDR-\u00c4nderungen im Detail<\/h2>\n\n\n\n
EUDR-Fristen: Wer 2026 und 2027 betroffen ist <\/h3>\n\n\n\n
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Neue Rollen und Pflichten\u00a0<\/h3>\n\n\n\n\n
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Vereinfachungen f\u00fcr kleine und Kleinstunternehmen<\/h3>\n\n\n\n
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Exporte und Reimporte <\/h3>\n\n\n\n
\u00dcbergang von EUTR zu EUDR <\/h3>\n\n\n\n
Ausnahme f\u00fcr Druckerzeugnisse <\/h3>\n\n\n\n
Was die Aktualisierung der EUDR f\u00fcr Ihr Unternehmen bedeutet <\/h2>\n\n\n\n
Wie sich Unternehmen 2026 auf die EUDR vorbereiten sollten <\/h2>\n\n\n\n
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