{"id":325,"date":"2023-11-27T16:10:00","date_gmt":"2023-11-27T16:10:00","guid":{"rendered":"https:\/\/osapiens.com\/?p=325"},"modified":"2024-12-03T10:30:47","modified_gmt":"2024-12-03T10:30:47","slug":"eudr-ueberblick","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/osapiens.com\/de\/blog\/eudr-ueberblick\/","title":{"rendered":"EU-Verordnung \u00fcber entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) – ein kurzer \u00dcberblick"},"content":{"rendered":"\n
Die EU-Verordnung \u00fcber entwaldungsfreie Lieferketten ist am 29. Juni 2023 in Kraft getreten. Diese neue Verordnung ersetzt die Holzhandelsverordnung der EU (EUTR) und zielt darauf ab, die Auswirkungen des EU-Marktes auf die weltweite Entwaldung und Waldsch\u00e4digung zu verringern. Die EUDR deckt eine ganze Bandbreite an Produkten aus verschiedenen Industrie- und Handelszweigen ab und verlangt von den betroffenen Marktbeteiligten, eine umfassende Sorgfaltspr\u00fcfung entlang der Lieferkette durchzuf\u00fchren. Dies soll sicherstellen, dass relevante Rohstoffe nur auf Fl\u00e4chen erzeugt werden, die nicht nach dem 31.12.2020 entwaldet worden sind bzw. f\u00fcr die keine Waldsch\u00e4digung stattgefunden hat, und die Produktion von Waren im vollen Einklang mit den Sozial- und Umweltgesetzen des Erzeugerlandes stehen. Bis Ende Dezember 2025 (bzw. Juni 2026 f\u00fcr kleine und mittlere Unternehmen) m\u00fcssen Hersteller und H\u00e4ndler in den betroffenen Wertsch\u00f6pfungsketten die Sorgfaltspflichten erf\u00fcllen oder mit erheblichen Sanktionen rechnen.<\/em><\/em><\/p>\n\n\n\n Nach Angaben der Ern\u00e4hrungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sind in den letzten 30 Jahren weltweit sch\u00e4tzungsweise 420 Millionen Hektar Wald zerst\u00f6rt worden – das sind etwa 10 % der verbleibenden W\u00e4lder der Welt und eine Fl\u00e4che, die gr\u00f6\u00dfer ist als die der Europ\u00e4ischen Union.1<\/sup><\/p>\n\n\n\n Als zweitgr\u00f6\u00dfter Importeur tropischer Abholzung und der damit verbundenen Emissionen gleich nach China2<\/sup>, und als eine der gr\u00f6\u00dften Volkswirtschaften und Verbraucher von entwaldungsrelevanten Rohstoffen wie Rindern, Kakao, Kaffee, Palm\u00f6l, Kautschuk, Soja und Holz sowie den daraus hergestellten Produkten, tragen die L\u00e4nder der EU eine entscheidende Verantwortung daf\u00fcr, ihren \u00f6kologischen Fu\u00dfabdruck zu reduzieren und sicherzustellen, dass die von ihren Einwohnern konsumierten Produkte nicht zu dem alarmierenden Ausma\u00df und den rapiden Fortschritten der Entwaldung und dem damit verbundenen Verlust der biologischen Artenvielfalt beitragen. Die neue Verordnung ist Teil des europ\u00e4ischen \u2018Green Deal\u2019 und reiht sich damit in eine Vielzahl anderer Regulierungen ein, um Lieferketten weltweit nachhaltiger zu gestalten.<\/p>\n\n\n\n Die EUDR und ihre Vorg\u00e4ngerin, die EU-Holzverordnung (EUTR) sind ma\u00dfgeblich f\u00fcr die Bem\u00fchungen der EU zur Eind\u00e4mmung der weltweiten Entwaldung und zur Verringerung von Waldsch\u00e4digung. Die genaue Kenntnis der Nuancen dieser beiden Verordnungen ist entscheidend f\u00fcr das Verst\u00e4ndnis der sich \u00e4ndernden Auswirkungen. Ziel ist, die Einhaltung von Standards und die F\u00f6rderung von Nachhaltigkeitszielen.<\/p>\n\n\n\n Die 2010 in Kraft getretene EUTR wurde eingef\u00fchrt, um illegale Holzeinschl\u00e4ge zu bek\u00e4mpfen, und verbot erstmals den Import von illegal erzeugtem Holz oder Holzprodukten in die EU sowie deren Erzeugung in den EU-Staaten. Die EUDR hat zwar das gemeinsame Ziel, Entwaldung zu bek\u00e4mpfen und Nachhaltigkeit zu f\u00f6rdern, ist aber auf ein breiteres gesetzliches Anliegen ausgerichtet. Sie zielt auf Entwaldung und Waldsch\u00e4digung ab, unabh\u00e4ngig von der Legalit\u00e4t geplanter Ma\u00dfnahmen.<\/p>\n\n\n\n Die neue Verordnung deckt zudem ein viel breiteres Spektrum von Waren ab, und verbietet das Inverkehrbringen, Bereitstellen und Exportieren der oben genannten sieben Rohstoffe und deren Erzeugnisse, wenn sie nicht entwaldungsfrei oder in \u00dcbereinstimmung mit den Gesetzen des Produktionslandes (z. B. in Bezug auf Landnutzung, Arbeitsrechte, Menschenrechte) hergestellt worden sind und wenn keine Sorgfaltserkl\u00e4rung vorliegt. Wird ein vernachl\u00e4ssigbares Risiko ermittelt, dass relevante Erzeugnisse nicht konform sind, d\u00fcrfen diese in Verkehr gebracht, bereitgestellt oder ausgef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n Obwohl beide Verordnungen unternehmerische Sorgfaltspflichten vorschreiben, stellt die EUDR deutlich h\u00f6here Anforderungen an die Transparenz und verlangt die Geolokalisierung der Anbaugebiete und die R\u00fcckverfolgbarkeit von Rohstoffen von der Quelle bis zum Verkaufsort. Ein umfassenderer betrieblicher Geltungsbereich verpflichtet die Marktteilnehmenden, detaillierte Informationen zu sammeln, die die \u00dcbereinstimmung der Produkte mit der EUDR belegen. Dar\u00fcber hinaus m\u00fcssen gr\u00fcndliche Risikobewertungen vorgenommen werden, die zahlreiche Faktoren, einschlie\u00dflich der Risikokategorie des Produktionslandes, widerspiegeln. Schlie\u00dflich m\u00fcssen festgestellte Risiken durch die Durchf\u00fchrung unabh\u00e4ngiger Surveys und Audits oder die Beschaffung zus\u00e4tzlicher Unterlagen gemindert und j\u00e4hrliche Sorgfaltserkl\u00e4rungen abgegeben werden, die f\u00fcr zust\u00e4ndige Beh\u00f6rden, H\u00e4ndler und in begrenztem Umfang aber auch f\u00fcr die \u00d6ffentlichkeit zug\u00e4nglich sind.<\/p>\n\n\n\n Es ist wichtig zu beachten, dass die Produktion von heute die Rechtskonformit\u00e4t von morgen beeinflusst. W\u00e4hrend die wichtigsten Verpflichtungen der EUDR erst ab dem 30. Dezember 2025 gelten, m\u00fcssen Unternehmen r\u00fcckwirkend nachweisen, dass ihre Rohstoffe seit dem 31. Dezember 2020 entwaldungsfrei sind.<\/p>\n\n\n\n Die Entwaldungsverordnung sieht klare Geldstrafen oder Geldbu\u00dfen vor, die im Verh\u00e4ltnis zu der Umweltsch\u00e4digung und zum Wert der relevanten Rohstoffe oder relevanten Erzeugnisse stehen. Darunter Geldbu\u00dfen von bis zu 4 Prozent des EU-Jahresumsatzes eines Unternehmens, sollte es sich um eine juristische Person handeln. Dar\u00fcber hinaus kann das betreffende Produkt oder der Erl\u00f6s aus einer damit verbundenen Transaktion beschlagnahmt werden. Zu den weiteren Sanktionen geh\u00f6ren der vor\u00fcbergehende Ausschluss von \u00f6ffentlichen Ausschreibungen und vom Zugang zu \u00f6ffentlichen Geldern, das vor\u00fcbergehende Verbot, die betreffenden Waren oder Produkte in Verkehr zu bringen, bereitzustellen oder auszuf\u00fchren, sowie das Verbot, das vereinfachte Sorgfaltspflichtverfahren anzuwenden.<\/p>\n\n\n\n Die EUDR befasst sich mit einem Bereich, der f\u00fcr viele Unternehmen noch nicht transparent ist: ihre ‚tiefe Lieferkette‘. Waren durchlaufen oft komplexe, mehrstufige Strukturen, die es erschweren, die von der Verordnung geforderte Transparenz und R\u00fcckverfolgbarkeit zu erreichen. Diese Herausforderung versch\u00e4rft sich zus\u00e4tzlich, wenn es sich um Rohstoffe handelt, die von Kleinbauern produziert werden und an denen mehrere Agenten und Unteragenten im Herkunftsland beteiligt sind. Angesichts dieser Herausforderungen stehen f\u00fcr Unternehmen drei Schl\u00fcsselfragen bei den Vorbereitungen auf die EUDR im Vordergrund:<\/p>\n\n\n\n 1. Wie k\u00f6nnen Informationen \u00fcber den Ursprung beschafft werden?<\/p>\n\n\n\n 2. Wie \u00fcberpr\u00fcft man, ob die Produktion mit der lokalen Gesetzgebung \u00fcbereinstimmt? Dazu geh\u00f6rt die Kommunikation und \u00dcberpr\u00fcfung von Sozial- und Umweltvorschriften, m\u00f6glicherweise in Zusammenarbeit mit Zertifizierungsstellen und lokalen Wirtschaftspr\u00fcfungsgesellschaften.<\/p>\n\n\n\n 3. Wie wird das Risiko bewertet? Risiken im Zusammenhang mit der Geolokalisierung und dem Verhalten der Lieferanten m\u00fcssen bewertet und f\u00fcr die Sorgfaltserkl\u00e4rung dokumentiert werden.<\/p>\n\n\n\n Die Komplexit\u00e4t und die enorme Menge an Daten, die f\u00fcr die Umsetzung der EUDR erforderlich sind, verlangen von den betroffenen Unternehmen, dass sie ihre Methoden zur Beschaffung, Verarbeitung, Analyse und Verwaltung von Daten neu \u00fcberdenken. Eine Softwarel\u00f6sung, die diese Prozesse digitalisiert und automatisiert, ist f\u00fcr die rechtzeitige und einfache Einhaltung der Vorschriften unerl\u00e4sslich.<\/p>\n\n\n\n Basierend auf langj\u00e4hriger Erfahrung mit L\u00f6sungen entlang der Lieferkette, wie f\u00fcr das Lieferkettengesetz(LkSG<\/a>) und die R\u00fcckverfolgbarkeit in der Lieferkette<\/a> auf verschiedenen Ebenen, besteht die SaaS-L\u00f6sung von osapiens aus verschiedenen Komponenten, die alle Stakeholder entlang der Lieferkette ber\u00fccksichtigen. Sie unterst\u00fctzt Landwirte bei der Bestimmung und \u00dcbermittlung der geografischen Lage, erm\u00f6glicht Exporteuren die Erfassung und \u00dcbermittlung relevanter Informationen und hilft Marktteilnehmern und H\u00e4ndlern bei der Abfrage und Weitergabe von Daten, der Durchf\u00fchrung von Risikobewertungen, der Erstellung von Sorgfaltserkl\u00e4rungen sowie dem Ergreifen von Ma\u00dfnahmen zur Risikominimierung.<\/p>\n\n\n\n Die Softwarel\u00f6sung osapiens HUB for Deforestation Regulation wird in Zusammenarbeit mit der deutschen Anwaltskanzlei Graf von Westphalen entwickelt, die sich auf die rechtlichen Aspekte der Nachhaltigkeitsberichterstattung spezialisiert hat, um ein H\u00f6chstma\u00df an Rechtssicherheit zu gew\u00e4hrleisten . Ebenfalls zentral ist die Zusammenarbeit und Kompatibilit\u00e4t mit den von der EU bereitgestellten IT-Systemen, wie beispielsweise dem Informationssystem (IS), welches alle Sorgfaltserkl\u00e4rungen enth\u00e4lt sowie der Single-Window-Umgebung der EU, unter anderem verantwortlich f\u00fcr Zollinformationsaustausch in Echtzeit. Sobald die API verf\u00fcgbar ist, wird sie sich mit den oben genannten IT-Systemen verbinden und Datenpunkte automatisch in die Risikobewertung miteinbeziehen. osapiens HUB for Deforestation Regulation bietet Unternehmen eine vielversprechende Unterst\u00fctzung, um die Anforderungen der EUDR schnell und unkompliziert zu erf\u00fcllen. Dar\u00fcber hinaus dient sie auch als aufschlussreiches Beispiel f\u00fcr die Einhaltung k\u00fcnftiger ESG-Vorschriften \u2013 ein wichtiger Schritt in Richtung nachhaltiger Unternehmenspraktiken.<\/p>\n\n\n\n \u200d<\/p>\n\n\n\n \u200d<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":" The EU Deforestation Regulation entered into force on 29 June 2023, companies have to assure their commodities and products are not related to deforestation or forest degradation. By the end of December 2024 (or June 2025 for micro and small businesses), operators and traders in the relevant value chains will have to comply with the due diligence requirements or face significant sanctions.<\/p>\n","protected":false},"author":4,"featured_media":361,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"footnotes":""},"categories":[18],"tags":[],"class_list":["post-325","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-blog"],"acf":[],"yoast_head":"\nEine Waldfl\u00e4che gr\u00f6\u00dfer als die Europ\u00e4ische Union ist in den letzten 30 Jahren weltweit zerst\u00f6rt worden<\/strong><\/strong><\/h4>\n\n\n\n
Die EUDR ist der Nachfolger der EUTR<\/strong><\/h4>\n\n\n\n
Die Sanktionen sind erheblich<\/strong><\/strong><\/h4>\n\n\n\n
Unternehmen stehen vor neuen Herausforderungen<\/strong><\/strong><\/h4>\n\n\n\n
Wie k\u00f6nnen sich Unternehmen auf die EUDR vorbereiten?<\/strong><\/strong><\/h4>\n\n\n\n
1<\/sup> Food and Agriculture Organization of the United Nations. \u201cExecutive summary.\u201d The State of the World\u2019s Forests 2022<\/em>, https:\/\/www.fao.org\/3\/cb9360en\/online\/src\/html\/executive-summary.html. Accessed 22 November 2023.<\/h6>\n\n\n\n
2<\/sup> \u201cEU consumption responsible for 16% of tropical deforestation linked to international trade – new report.\u201d WWF EU<\/em>, https:\/\/www.wwf.eu\/?2831941\/EU-consumption-responsible-for-16-of-tropical-deforestation-linked-to-international-trade. Accessed 22 November 2023.<\/h6>\n\n\n\n