Neues Verpackungsgesetz: Was sich für deutsche Unternehmen jetzt ändert

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März 10, 2026
Lesezeit 5 Min.

Seit 1994 galt in der EU die Verpackungsrichtlinie, die in Deutschland durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt wurde – doch 2026 ändert sich das. Neue Pflichten, erweiterte Herstellerverantwortung und höhere Recyclingquoten: Was deutsche Unternehmen jetzt wissen müssen.  

Bereits am 11. Februar 2025 ist die neue europäische Verpackungsverordnung (Paper and Packaging Waste Regulation) PPWR in Kraft getreten. Ab dem 12. August 2026 muss sie konsequent angewendet werden. Anders als die alte EU-Richtlinie, die erst in das nationale Recht transferiert werden musste, ist die neue Verordnung unmittelbarer Gesetzestext. Da die PPWR aber viele Vorgaben noch nicht konkret ausfüllt – sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene – hat die deutsche Bundesregierung im Zuge dessen am 11. Februar 2026 einen ersten Entwurf des Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) vorgelegt. 

 PPWR und VerpackDG: Was ist der Unterschied? 

Bei der PPWR und dem VerpackDG handelt es sich um zwei verschiedene Gesetze, die eng verzahnt sind. Der Fokus der PPWR liegt auf der Herstellung und Weitergabe von Verpackungen. Das deutsche VerpackDG fokussiert sich auf das Inverkehrbringen und ergänzt die PPWR, beispielsweise zu Ausnahmen, Sprachanforderungen für die Konformitätserklärung (DoC) oder zur Förderung wiederverwendbarer Getränkeverpackungen durch Pooling-Systeme. 

Wichtig für deutsche Unternehmen: Die PPWR definiert die Rollen eines Unternehmens neu, unter anderem den Begriff des Herstellers und dessen Verantwortungen. Das deutsche VerpackDG ergänzt mit zwei nationalen Rollen: 

  • Erstinverkehrsbringer 
  • Inverkehrbringer 

Zudem definiert das deutsche Gesetz weitere Verpackungsarten – auch wenn diese sich zum Teil mit denen der PPWR überschneiden können: 

  • Einwegkunststofflebensmittelverpackungen 
  • Restentleerte Verpackungen 
  • Getränkeverpackungen 
  • Einwegkunststoffverpackungen 

 Neue Pflichten durch PPWR und VerpackDG 

Was bedeutet das konkret für deutsche Unternehmen? Die Neuregelungen erweitern bestehende Pflichten deutlich und führen neue Anforderungen ein. 

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Was sich für Unternehmen ändert 

Der Herstellerbegriff wurde erheblich ausgeweitet. Während bisher nur Hersteller befüllter Verpackungen betroffen waren, fallen nun deutlich mehr Unternehmen unter die Systembeteiligungspflicht. Auch die Beteiligungspflicht selbst wird ausgeweitet: Sie gilt nun auch für Primärproduktionsverpackungen, Transportverpackungen und Serviceverpackungen. Verkaufs- und Umverpackungen bleiben weiterhin beteiligungspflichtig. Grundsätzlich davon ausgenommen sind im VerpackDG Verpackungen, die nachweislich nicht im Bundesgebiet an Endabnehmer abgegeben werden. Branchenlösungen sind nach wie vor möglich. 

Neu ist auch die Zulassungspflicht für EPR-Organisationen. Zudem sind erstmals individuelle Zulassungsverfahren für Hersteller ohne Organisation möglich. 

Registrierungspflicht beim Verpackungsregister: Fristen und Anforderungen 

Hersteller müssen ihre Verpackungsdaten unverzüglich der Zentralen Stelle Verpackungsregister melden. Die Vollständigkeitserklärung muss jährlich bis zum 15. Mai an genannter Stelle eingereicht werden und muss sämtliche im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals im Bundesgebiet bereitgestellten Verpackungen umfassen. 

Beteiligungsentgelte: Wer zahlt was im neuen Verpackungsgesetz? 

Die Beteiligungsentgelte können nun auch von EPR-Organisationen und Herstellern direkt entrichtet werden. Die Entgelte müssen gezielt für Nachhaltigkeitsziele eingesetzt werden:  

  • Förderung und Ausbau von Mehrweg- und Re-Fill-Systemen 
  • Investitionen in zirkuläre Geschäftsmodelle 
  • Informationskampagnen für Endverbraucher zu Wiederbefüllungsoptionen 

Recyclingquoten 2028/2030: Neue Anforderungen für Verpackungen 

Die Recyclingquoten steigen deutlich, unter anderem für:  

  • Aluminium und Eisenmetalle: ab 2028 95% (Steigerung um 5%) 
  • Kunststoffabfälle: ab 2028 mindestens 75%, ab 2030 80% 
  • Davon müssen ab 2028 70% und ab 2030 75% dem werkstofflichen Recycling zugeführt werden  

 PPWR-Compliance-Software: So automatisieren Sie die Umsetzung 

Die Anforderungen von PPWR und VerpackDG stellen viele Unternehmen vor operative Herausforderungen. Compliance-Software kann diese Prozesse strukturieren und automatisieren. Die folgende Übersicht zeigt typische Herausforderungen und Lösungsansätze am Beispiel des osapiens HUB for Product Compliance

Schritt Herausforderung Lösungsansatz 
1. Produkte identifizieren Unternehmen haben keinen vollständigen Überblick, welche Produkte unter die neuen Regelungen fallen und in welcher Rolle sie agieren Automatische Identifizierung der Pflichten und Aufbau einer zentralen Datenbasis mit Systemintegration 
2. Datenabfrage strukturieren Unternehmen nehmen oft mehrere Rollen gleichzeitig ein (z.B. Hersteller und Inverkehrbringer) – eine skalierbare, rollenbasierte Datenabfrage ist notwendig Vorkonfigurierte Templates für rollenbasierte Datenabfragen 
3. Lieferanten einbinden Manuelles Versenden von Produktinformationen ist zeitaufwendig, fehleranfällig und kostenintensiv. Zudem bestehen oft Sprachbarrieren Automatisierte Workflows und mehrsprachiges Lieferantenportal mit Selbstregistrierung 
4. Status überwachen Produktdaten liegen über verschiedene Systeme verstreut – der Compliance-Status ist schwer nachvollziehbar Zentrale Plattform mit Produktprofilen und ERP-integrierter Stückliste 
5. Dokumente erstellen Manuelle Erstellung von Konformitätserklärungen ist fehleranfällig und ressourcenintensiv Automatische Generierung PPWR-konformer Dokumentation 

Checkliste: Software-Auswahl für Verpackungs-Compliance 

  • Systemintegration: Anbindung an bestehende ERP- und PLM-Systeme 
  • Mehrsprachigkeit: Wichtig für internationale Lieferketten 
  • Rollenbasierte Logik: Abbildung unterschiedlicher PPWR-Rollen 
  • Automatisierung: Von der Datenabfrage bis zur Dokumentenerstellung 

Fragen zur Umsetzung? Sprechen Sie mit unseren Compliance-Experten. 


Seit 1994 galt in der EU die Verpackungsrichtlinie, die in Deutschland durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt wurde – doch 2026 ändert sich das. Neue Pflichten, erweiterte Herstellerverantwortung und höhere Recyclingquoten: Was deutsche Unternehmen jetzt wissen müssen.  

Bereits am 11. Februar 2025 ist die neue europäische Verpackungsverordnung (Paper and Packaging Waste Regulation) PPWR in Kraft getreten. Ab dem 12. August 2026 muss sie konsequent angewendet werden. Anders als die alte EU-Richtlinie, die erst in das nationale Recht transferiert werden musste, ist die neue Verordnung unmittelbarer Gesetzestext. Da die PPWR aber viele Vorgaben noch nicht konkret ausfüllt – sowohl auf EU-Ebene als auch auf nationaler Ebene – hat die deutsche Bundesregierung im Zuge dessen am 11. Februar 2026 einen ersten Entwurf des Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) vorgelegt. 

 PPWR und VerpackDG: Was ist der Unterschied? 

Bei der PPWR und dem VerpackDG handelt es sich um zwei verschiedene Gesetze, die eng verzahnt sind. Der Fokus der PPWR liegt auf der Herstellung und Weitergabe von Verpackungen. Das deutsche VerpackDG fokussiert sich auf das Inverkehrbringen und ergänzt die PPWR, beispielsweise zu Ausnahmen, Sprachanforderungen für die Konformitätserklärung (DoC) oder zur Förderung wiederverwendbarer Getränkeverpackungen durch Pooling-Systeme. 

Wichtig für deutsche Unternehmen: Die PPWR definiert die Rollen eines Unternehmens neu, unter anderem den Begriff des Herstellers und dessen Verantwortungen. Das deutsche VerpackDG ergänzt mit zwei nationalen Rollen: 

  • Erstinverkehrsbringer 
  • Inverkehrbringer 

Zudem definiert das deutsche Gesetz weitere Verpackungsarten – auch wenn diese sich zum Teil mit denen der PPWR überschneiden können: 

  • Einwegkunststofflebensmittelverpackungen 
  • Restentleerte Verpackungen 
  • Getränkeverpackungen 
  • Einwegkunststoffverpackungen 

 Neue Pflichten durch PPWR und VerpackDG 

Was bedeutet das konkret für deutsche Unternehmen? Die Neuregelungen erweitern bestehende Pflichten deutlich und führen neue Anforderungen ein. 

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Was sich für Unternehmen ändert 

Der Herstellerbegriff wurde erheblich ausgeweitet. Während bisher nur Hersteller befüllter Verpackungen betroffen waren, fallen nun deutlich mehr Unternehmen unter die Systembeteiligungspflicht. Auch die Beteiligungspflicht selbst wird ausgeweitet: Sie gilt nun auch für Primärproduktionsverpackungen, Transportverpackungen und Serviceverpackungen. Verkaufs- und Umverpackungen bleiben weiterhin beteiligungspflichtig. Grundsätzlich davon ausgenommen sind im VerpackDG Verpackungen, die nachweislich nicht im Bundesgebiet an Endabnehmer abgegeben werden. Branchenlösungen sind nach wie vor möglich. 

Neu ist auch die Zulassungspflicht für EPR-Organisationen. Zudem sind erstmals individuelle Zulassungsverfahren für Hersteller ohne Organisation möglich. 

Registrierungspflicht beim Verpackungsregister: Fristen und Anforderungen 

Hersteller müssen ihre Verpackungsdaten unverzüglich der Zentralen Stelle Verpackungsregister melden. Die Vollständigkeitserklärung muss jährlich bis zum 15. Mai an genannter Stelle eingereicht werden und muss sämtliche im vorangegangenen Kalenderjahr erstmals im Bundesgebiet bereitgestellten Verpackungen umfassen. 

Beteiligungsentgelte: Wer zahlt was im neuen Verpackungsgesetz? 

Die Beteiligungsentgelte können nun auch von EPR-Organisationen und Herstellern direkt entrichtet werden. Die Entgelte müssen gezielt für Nachhaltigkeitsziele eingesetzt werden:  

  • Förderung und Ausbau von Mehrweg- und Re-Fill-Systemen 
  • Investitionen in zirkuläre Geschäftsmodelle 
  • Informationskampagnen für Endverbraucher zu Wiederbefüllungsoptionen 

Recyclingquoten 2028/2030: Neue Anforderungen für Verpackungen 

Die Recyclingquoten steigen deutlich, unter anderem für:  

  • Aluminium und Eisenmetalle: ab 2028 95% (Steigerung um 5%) 
  • Kunststoffabfälle: ab 2028 mindestens 75%, ab 2030 80% 
  • Davon müssen ab 2028 70% und ab 2030 75% dem werkstofflichen Recycling zugeführt werden  

 PPWR-Compliance-Software: So automatisieren Sie die Umsetzung 

Die Anforderungen von PPWR und VerpackDG stellen viele Unternehmen vor operative Herausforderungen. Compliance-Software kann diese Prozesse strukturieren und automatisieren. Die folgende Übersicht zeigt typische Herausforderungen und Lösungsansätze am Beispiel des osapiens HUB for Product Compliance

Schritt Herausforderung Lösungsansatz 
1. Produkte identifizieren Unternehmen haben keinen vollständigen Überblick, welche Produkte unter die neuen Regelungen fallen und in welcher Rolle sie agieren Automatische Identifizierung der Pflichten und Aufbau einer zentralen Datenbasis mit Systemintegration 
2. Datenabfrage strukturieren Unternehmen nehmen oft mehrere Rollen gleichzeitig ein (z.B. Hersteller und Inverkehrbringer) – eine skalierbare, rollenbasierte Datenabfrage ist notwendig Vorkonfigurierte Templates für rollenbasierte Datenabfragen 
3. Lieferanten einbinden Manuelles Versenden von Produktinformationen ist zeitaufwendig, fehleranfällig und kostenintensiv. Zudem bestehen oft Sprachbarrieren Automatisierte Workflows und mehrsprachiges Lieferantenportal mit Selbstregistrierung 
4. Status überwachen Produktdaten liegen über verschiedene Systeme verstreut – der Compliance-Status ist schwer nachvollziehbar Zentrale Plattform mit Produktprofilen und ERP-integrierter Stückliste 
5. Dokumente erstellen Manuelle Erstellung von Konformitätserklärungen ist fehleranfällig und ressourcenintensiv Automatische Generierung PPWR-konformer Dokumentation 

Checkliste: Software-Auswahl für Verpackungs-Compliance 

  • Systemintegration: Anbindung an bestehende ERP- und PLM-Systeme 
  • Mehrsprachigkeit: Wichtig für internationale Lieferketten 
  • Rollenbasierte Logik: Abbildung unterschiedlicher PPWR-Rollen 
  • Automatisierung: Von der Datenabfrage bis zur Dokumentenerstellung 

Fragen zur Umsetzung? Sprechen Sie mit unseren Compliance-Experten.