4 Wichtige Überlegungen zum Verständnis und zur Einhaltung der EUDR

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Januar 24, 2024

Die EUDR verstehen und einhalten – 4 wichtige Überlegungen

Ab dem 30. Dezember 2025 müssen Organisationen (juristische Personen), die in der Europäischen Union mit der Vermarktung von Rindern, Kakao, Kaffee, Palmöl, Kautschuk, Soja, Holz oder daraus hergestellten Fertigerzeugnissen zu tun haben, die Verordnung der Europäischen Union zur Entwaldung (EUDR) kennen. Wenn Sie glauben, dass Ihr Unternehmen dazu gehört, lesen Sie weiter, denn die Einhaltung der Verordnung ist keine triviale Aufgabe, denn sie erfordert gemeinsame Anstrengungen aller (Interessengruppen) entlang der gesamten Wertschöpfungskette: vom Förster und Landwirt bis zum Hersteller und Händler.

In diesem Beitrag wird in einfachen Worten erklärt, was die EUDR ist, und es werden nützliche Ressourcen und 4 Überlegungen vorgestellt, mit denen sich Unternehmen vorbereiten, die Vorschriften einhalten und die Kontrolle behalten können.

Was ist die EUDR?

Nach Angaben der Europäischen Kommission[1] besteht das Ziel der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) darin, zu gewährleisten, „dass die Produkte, die die EU-Bürger konsumieren, nicht zur weltweiten Entwaldung oder Waldschädigung beitragen„. Den vollständigen Text finden Sie hier.

 [1] Europäische Kommission: Verordnung über entwaldungsfreie Produkte.

Warum erlässt die Europäische Union diese Verordnung?

Die EUDR soll sicherstellen, dass Produkte, die in den EU-Markt eingeführt oder aus diesem exportiert werden, nicht zur weltweiten Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Außerdem sollen die Kohlenstoffemissionen reduziert und die Ausweitung der Landwirtschaft zur Produktion dieser Waren verhindert werden.

Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?

Eine Menge! Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann zum Entzug der Einfuhrrechte und zu Geldstrafen von bis zu 4% der Gesamteinnahmen sowie zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Welche Organisationen sind haftbar?

Organisationen, die weltweit mit dem Anbau, der Verarbeitung, dem Handel
und dem Verkauf von Produkten (und bestimmten Nebenprodukten) aus einem
der genannten Rohstoffe befasst sind, können zur Einhaltung der EUDR
verpflichtet sein. Nicht-EU-Organisationen müssen die EUDR für ihre
EU-Tochtergesellschaften einhalten und die Informationen an die
juristischen Personen weitergeben, die ihre Produkte auf dem gemeinsamen
EU-Markt in Verkehr bringen.

In der Verordnung wird zwischen zwei Arten von Unternehmen unterschieden: Marktteilnehmer und Händler. Nehmen Sie zum Beispiel die Wertschöpfungskette für Milchschokoladenriegel, für die Kakao benötigt wird:

Bei den Betreibern handelt es sich um eine Kakaofarm in Ecuador, eine Rinderfarm in Frankreich, einen Schokoladenhersteller in der Schweiz und einen Hersteller von Zellstoffverpackungen zur Aufbewahrung, Lagerung und zum Transport der Schokoladenriegel.

Die Händler in diesem Beispiel wären die Supermärkte, Convenience Stores und Restaurants, die die angegebenen Schokoladenriegel in den 27 Mitgliedsstaaten der EU verkaufen.

Letztendlich verlangt die EUDR von den Landwirten und Förstern Geodaten darüber, wo die Ressourcenausbeutung stattfindet. Dies ist eine große Herausforderung sowohl für die Betreiber als auch für die Händler, die Sorgfaltspflichtsysteme einführen oder sich an solchen beteiligen müssen.

Welche Produkte sind betroffen?

Zusätzlich zu den bereits erwähnten Waren, gibt es Hunderte von Produkten, die von der EUDR betroffen sind. In Anhang I des Verordnungstextes finden Sie die vollständige Liste der Produkte sowie die Ausnahmen.

4 Überlegungen zur Einhaltung der EUDR

Die Komplexität der Verordnung ist für die haftenden Organisationen kolossal. Daher müssen sie jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, um negative Auswirkungen zu vermeiden.

Um die EUDR einzuhalten, müssen die Unternehmen in der Lage sein, die Herkunft ihrer Produkte bis zur Quelle und Region zurückzuverfolgen. Sie müssen über Überwachungssysteme verfügen, um festzustellen, ob die betreffenden Gebiete nach dem Stichtag (31. Dezember 2020) abgeholzt wurden. Außerdem sind wirksame Beschwerdemechanismen erforderlich, um Verstöße zu ahnden, damit die Abholzung eingedämmt und rückgängig gemacht werden kann.

Hier einige Überlegungen, die Organisationen helfen können, sich vorzubereiten:

1. Handeln Sie jetzt. Warten Sie nicht länger, um zu verstehen, welche Verpflichtungen auf Ihr Unternehmen zukommen können. Prüfen Sie die Produkt-SKUs anhand der Liste in Anhang I und machen Sie sich klar, welche Rolle Ihr Unternehmen im Rahmen der Verordnung spielt.

2. Ziehen Sie den Rat von spezialisierten Anwaltskanzleien in Betracht. Sie bietet Ihnen eine unabhängige Sichtweise und hilft Ihnen, die potenziellen Risiken zu verstehen. Graf von Westphalen berät Sie weltweit zu EUDR und anderen ESG-Vorschriften der EU.

3. Bauen Sie kooperative Beziehungen zu Ihren Lieferanten auf, über die Stufe 1 hinaus. Die Einhaltung oder Nichteinhaltung der Vorschriften hängt von der Weitergabe der erforderlichen Informationen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg ab. Sie müssen Informationen melden, die vom Landwirt/Förster stammen. Einfach ausgedrückt: Wenn Sie ein Händler in der EU sind, benötigen Sie verlässliche Informationen vom Land- oder Forstwirt, und wenn dieser die Informationen nicht an die nachgelagerte Wertschöpfungskette weitergibt, wird sein Produkt nicht auf den EU-Markt gebracht werden. Im schlimmsten Fall können Sie in Erwägung ziehen, Verträge neu auszuhandeln, um den Informationsaustausch zu erzwingen, aber das kann ein langer und steiniger Weg sein.

4. Nutzen Sie speziell entwickelte IT-Lösungen, um die Informationen sicher, schnell und effektiv auszutauschen. Die Verordnung verlangt sowohl die Rückverfolgbarkeit von Produkten für jede einzelne Transaktion als auch von Lieferantendaten in ihrer Gesamtheit. Diese Daten befinden sich in verschiedenen Datenbanken und sind im Besitz verschiedener Parteien. Die manuelle Erfassung und Meldung der Daten wird unweigerlich zu Fehlern, Formatierungsproblemen, Verzögerungen und Sicherheitslücken führen.

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Der osapiens HUB ist die einzige Technologieplattform, die sowohl EU-validierte Geodaten von Lieferanten als auch Funktionen zur Rückverfolgbarkeit von Produkten kombiniert, um Bestell-/Transaktionsdaten mit Geolokalisierungskoordinaten für eine genaue und zeitnahe EUDR-Berichterstattung zu verknüpfen.

Darüber hinaus nutzt der osapiens HUB für die EUDR die Instrumente der EU-Beobachtungsstelle, um die von Land- und Forstwirten bereitgestellten Informationen zu validieren, und bietet eine benutzerfreundliche App, mit der Land- und Forstwirte die von der EU geforderten Informationen einfach hochladen und teilen können.

Über EUDR hinaus ist derosapiens HUB die einzige KI-gestützte Nachhaltigkeitsplattform, die eine vollautomatische Einhaltung von ESG-Gesetzen ermöglicht, die Compliance-Anforderungen nutzt, um Transparenz und Rückverfolgbarkeit über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg zu erreichen, und die diese Fähigkeiten letztlich zur Verbesserung der allgemeinen betrieblichen Effizienz einsetzt, die nachhaltiges Wachstum fördert.

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