Das EU-Lieferkettengesetz kommt – das müssen Unternehmen jetzt wissen 

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Mai 27, 2024

Welche neuen Verpflichtungen bringt das europäische Lieferkettengesetz (CSDDD) mit sich und wie können sich Unternehmen darauf vorbereiten?  

Am 24. Mai hat der Rat der Europäischen Union die EU-weite einheitliche Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) formal angenommen. Es ist ein wichtiger Schritt, um die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der globalen Wertschöpfungskette zu fördern und für alle Mitgliedsstaaten in der Europäischen Union einen Mindeststandard festzulegen. Doch es stellt Unternehmen auch vor neue Herausforderungen.

Das Ziel des EU-Lieferkettengesetzes

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive, kurz CSDDD, verpflichtet Unternehmen, Risiken bezüglich der Menschenrechte und der Umwelt in ihrer gesamten Aktivitätskette zu identifizieren. Sie müssen präventive und korrektive Maßnahmen einleiten sowie ein Beschwerdeverfahren einrichten und einen Klimaschutzplan aufstellen. Diese Sorgfaltspflichten betreffen sowohl vorgelagerte Geschäftspartner wie Zulieferer (“Upstream”) als auch bestimmte nachgelagerte Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling (“Downstream”). Unternehmen müssen angemessene Prozesse in der Unternehmensführung und im Management zur Überprüfung etablieren.     

Diese Unternehmen sind betroffen

Im Vergleich zur ursprünglichen Fassung aus 2023 wurde der Anwendungsbereich des EU-Lieferkettengesetzes zuletzt deutlich eingeschränkt. Betroffen sind EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, deren Nettojahresumsatz weltweit 450 Mio. Euro übersteigt. Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU einen Nettoumsatz von mehr als 450 Mio. Euro erzielen, schließt die Richtlinie ebenfalls ein. Muttergesellschaften von Konzernen, die die oben genannten Schwellenwerte erreichen, sollen ebenfalls von der Richtlinie erfasst werden. Sonderregelungen gelten für Franchise- und Holdingstrukturen. Insgesamt sind rund 5.500 Unternehmen in Europa betroffen. 

Implementierung der Richtlinie

Das EU-Lieferkettengesetz wird voraussichtlich im Sommer 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und 20 Tage nach dieser Veröffentlichung in Kraft treten. Danach haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, diese Regulierung in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird dafür voraussichtlich das bestehende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) angepasst. Es findet eine stufenweise Anwendung statt:   

Jahr  Anwendungsbereich des EU-Lieferkettengesetzes  
2027  (3 Jahre nach Inkrafttreten)  EU-Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und über 1,5 Mrd. EUR weltweitem Umsatz  
Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 1,5 Mrd. EUR Umsatz in der EU  
2028  (4 Jahre nach Inkrafttreten) EU-Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden und über 900 Mio. EUR weltweitem Umsatz  
Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 900 Mio. EUR Umsatz in der EU  
2029  (5 Jahre nach Inkrafttreten)  EU-Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und über 450 Mio. EUR weltweitem Umsatz  
Nicht-EU-Unternehmen mit mehr als 450 Mio. EUR Umsatz in der EU  

CSDDD vs. LkSG – Wie unterscheiden sich die Regulierungen?

Das EU-Lieferkettengesetz wird vermutlich durch eine Anpassung des Lieferkettengesetzes umgesetzt. In Bezug auf Umsatz- und Beschäftigtenzahlen bringt die EU-Richtlinie in Deutschland jedoch zunächst keine Ausweitungen mit sich: Das LkSG gilt bereits seit Januar 2024 für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Die CSDDD, oder auch “CS3D”, unterscheidet sich in mehreren wesentlichen Aspekten vom deutschen LkSG. Während das LkSG grundsätzlich unmittelbare Zulieferer und spezifische Risiken wie Zwangsarbeit und Umweltschutz abdeckt, sind nach der CSDDD auch Maßnahmen gegenüber indirekten Geschäftspartnern zu ergreifen. Eine wesentliche inhaltliche Verschärfung ist die zivilrechtliche Schadensersatzhaftung. Während mit dem LkSG keine neuen zivilrechtlichen Haftungsgrundlagen für Sorgfaltspflichtverletzungen eingeführt wurden, sieht der Entwurf der EU-Regulierung explizit eine zivilrechtliche Haftung vor, wobei die Mitgliedsstaaten umfangreiche Regelungsmöglichkeiten haben.     

Folgen bei Nichteinhaltung 

Verstöße gegen das EU-Lieferkettengesetz können zu erheblichen Sanktionen führen. Diese werden durch die Mitgliedsstaaten im nationalen Rahmen festgelegt. Es ist demnach möglich, Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes festzuschreiben. Die Behörden sollen dabei jedoch berücksichtigen, wenn sich ein Unternehmen kooperativ zeigt und bemüht ist, negative Auswirkungen zu minimieren.  

Die richtige Vorbereitung  

Die CSDDD erfordert für die vollständige risikobasierte Überprüfung der gesamten Lieferkette die Erfassung, Verarbeitung und Aufbereitung großer Datenmengen. Es wird für betroffene Unternehmen essenziell, automatisierte Systeme zur Auswertung zu implementieren. Nur so können sie Risiken schnell identifizieren und entsprechend reagieren. Um die Integrität und Verfügbarkeit der erforderlichen Daten zu gewährleisten, ist ein robustes Datenmanagement unerlässlich.  Manuell ist diese Aufgabe nicht zu managen. Eine Softwarelösung wie der osapiens HUB ist hier eine sinnvolle Möglichkeit die Daten effizient, sicher und simpel zu analysieren und zu managen.    

Mehr als nur eine Software – alle compliance Aspekte auf einer Plattform 

Diese Software-as-a-Service (SaaS) Lösung kann dabei nicht nur bei der Umsetzung und rechtskonformen Implementierung von ESG-Regulierungen, wie der CSDDD, unterstützen, sondern auch andere relevante Aspekte einbeziehen. So bietet es auch ein transparentes und etabliertes Beschwerdesystem, das es Stakeholdern ermöglicht, Bedenken oder Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten effektiv zu melden.  

Unternehmen können die Softwarelösung zudem ihre CO2-Emissionen präzise berechnen: D s EU-Lieferkettengesetz verpflichtet sie, einen Übergangsplan aufzustellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell mit der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5°C-Ziel des Pariser Klimaabkommens im Einklang steht.  

Die vielen verschiedenen Anforderungen machen es für Unternehmen unerlässlich, ihre Reportingprozesse zu digitalisieren und zu automatisieren. Eine ganzheitliche Softwarelösung ist dafür unerlässlich. Der osapiens HUB ist in der Lage ist große Datenmengen zu sammeln, zu verarbeiten und für ein professionelles Reporting aufzubereiten. Diese Daten werden für komplexe Tier-N-Analysen für die Überwachung indirekter Lieferketten genutzt und für flexible Anpassungen in der Risikoanalyse bieten. Die osapiens Softwarelösung wird alle relevanten ESG-Regulierungen und ihren Aspekten gerecht. Dadurch ist der osapiens HUB anpassungsfähig, um unterschiedlichen regulatorischen und rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden.  


Über osapiens

osapiens entwickelt innovative Software-as-a-Service-Lösungen, die Unternehmen dabei unterstützen, ESG-Anforderungen schnell, automatisiert und sicher umzusetzen. Den Kern bildet der osapiens HUB, eine KI-gestützte Cloudplattform, die Compliance und Transparenz entlang der Wertschöpfungskette schafft.  Mit osapiens meistern Unternehmen sämtliche ESG-Herausforderungen: Sie identifizieren Risiken, setzen Berichtspflichten wie CSRD, EUDR und LkSG um und gestalten ihre operativen Prozesse langfristig effizienter und nachhaltiger.    osapiens wurde 2018 in Mannheim gegründet und bereits 2022 mit dem Deutschen Gründerpreis in der Kategorie “Aufsteiger” ausgezeichnet. Heute ist osapiens führender Anbieter für ESG-Softwarelösungen und arbeitet mit einem internationalen Team von über 350 Mitarbeitenden für mehr als 1.500 Kunden weltweit. 

Christian Feuring

Externer Kommunikationsmanager

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