Contents
- So wird die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette in FAQ Version 4 geregelt
- Die wichtigsten Änderungen zur Rückverfolgbarkeit – Das ist neu in FAQ Version 4
- Massengüter und zusammengesetzte Produkte
- Produktionsdatum oder -zeitraum festlegen
- Pflichten in Bezug auf Futtermittel erfüllen
- Rückverfolgbarkeit bei Rohstoffen aus mehreren Ländern
- Jährliches DDS möglich – aber nur bei unveränderter Herkunft
- Neue TRACES-Grenzwerte und Erleichterungen für Unternehmensgruppen
- Umgang mit Gesetzen gegen die Weitergabe von Geodaten
- Rückverfolgbarkeit ohne Aufwand – mit dem osapiens HUB for EUDR
- Fazit
Über diesen Beitrag

Hardik Agrawal
AutorKategorien
- EUDR
- Supply Chain
- Supply Chain Transparency
- Regulations Legislation
- Legal
Am 16. April 2025 veröffentlichte die EU die Version 4 der FAQ zur EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Sie konkretisiert, unter welchen Bedingungen bestimmte Rohstoffe und Produkte in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden dürfen. Eine der zentralen Anforderungen für Unternehmen und größere Händler ist die lückenlose Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette. Wer EUDR-konform handeln will, muss diese Anforderungen verstehen und geeignete Systeme implementieren.
In diesem Blogbeitrag fassen wir die wichtigsten Ergänzungen und Klarstellungen aus FAQ Version 4 zusammen. Von der präzisen Rückverfolgbarkeit über neue Definitionen bis hin zu Regeländerungen, wird dieser Beitrag Sie durch eines der bisher detailliertesten EUDR-Dokumente führen.
So wird die Rückverfolgbarkeit in der Lieferkette in FAQ Version 4 geregelt
Ein Kernelement der EUDR ist die Rückverfolgbarkeit bis zur landwirtschaftlichen Parzelle, auf der ein Rohstoff erzeugt wurde. Zur Rückverfolgbarkeit gehören auch das Erfassen und Dokumentieren von Geodaten, beginnend beim Ursprung des Produkts. Neu ist, dass im FAQ-Dokument auch der Einsatz von Fernerkundungstechnologien wie Luft- oder Satellitenbildern ausdrücklich empfohlen wird, um Geolokationen zu verifizieren und Entwaldung zu erkennen.
Unternehmen (sowie größere Händler, deren Lieferanten kein konformes DDS (Due-Diligence-Statement) bereitstellen) müssen relevante Informationen erfassen und für mindestens fünf Jahre aufbewahren, um ihre Konformität nachweisen zu können. Dazu zählen:
- der betroffene Rohstoff oder das Produkt, das in der EU in Verkehr gebracht oder exportiert werden soll
- Menge, Lieferantendetails und Herkunftsland
- Nachweise über legale Ernte sowie Datum und Zeitraum der Erzeugung
- Geodaten der betreffenden Anbauflächen
Diese Informationen müssen über das Informationssystem in einer Sorgfaltspflichterklärung (Due Diligence Statement, DDS) eingereicht werden und zwar vor dem Inverkehrbringen oder Export. Ohne gültiges DDS ist dies untersagt.
Die wichtigsten Änderungen zur Rückverfolgbarkeit – Das ist neu in FAQ Version 4
Massengüter und zusammengesetzte Produkte
Bei Massengütern wie Soja oder Palmöl ist es entscheidend, dass alle an einer Lieferung beteiligten Anbauflächen eindeutig identifiziert werden. Da diese Rohstoffe in großen Mengen gehandelt werden, dürfen sie nicht mit Waren unbekannter Herkunft oder aus nach dem Stichtag (31. Dezember 2020) entwaldeten oder degradierten Gebieten vermischt werden.
Bei zusammengesetzten Produkten wie Möbeln sind Unternehmen verpflichtet, die Geolokation sämtlicher Anbauflächen anzugeben, auf denen der betreffende Rohstoff – in diesem Fall Holz – erzeugt wurde. Alternativ kann auf eine vorherige DDS verwiesen werden, die diese Informationen bereits enthält. Dabei ist zu beachten, dass nachgelagerte Unternehmen und Händler auch bei Verweis auf eine DDS eines vorgelagerten Lieferanten weiterhin vollständig für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich bleiben. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, werden jährliche Überprüfungen und Risikobewertungen der Lieferanten empfohlen.
Produktionsdatum oder -zeitraum festlegen
Gemäß EUDR müssen Unternehmen für alle relevanten Rohstoffe das Produktionsdatum sowie den Produktionszeitraum erfassen. Diese Anforderungen unterscheiden sich abhängig von der Art des Produkts. Für alle betroffenen Rohstoffe außer Rindern gilt: Das Produktionsdatum entspricht dem Erntedatum, der Zeitraum bezieht sich auf die Dauer des Produktionsprozesses. Bei Rindern hingegen umfasst der Zeitraum die gesamte Lebensdauer des Tieres – von der Geburt bis zur Schlachtung.
Für lebende Rinder müssen alle Geodaten bis zur erstmaligen Inverkehrbringung in der EU erfasst und im DDS übermittelt werden. Werden die Tiere innerhalb der Lieferkette weiterverkauft, sind nicht-kleine Händler verpflichtet, auch die Geolokationen aller weiteren Haltungsorte nach dem Erstverkauf zu ergänzen.
Pflichten in Bezug auf Futtermittel erfüllen
Die neue FAQ-Version stellt klar, dass Geodaten für Futtermittel nur dann erforderlich sind, wenn es sich beim Futter zum Zeitpunkt der Verfütterung um einen von der EUDR erfassten Rohstoff handelt (z. B. gehandeltes Sojamehl).
Rückverfolgbarkeit bei Rohstoffen aus mehreren Ländern
Auch bei komplexen, internationalen Lieferketten betont die neue FAQ-Version, dass eine präzise Rückverfolgbarkeit der betroffenen Rohstoffe von zentraler Bedeutung ist. Wird beispielsweise eine Massensendung Soja aus mehreren Parzellen in unterschiedlichen Ländern bezogen, muss das DDS alle relevanten Herkunftsländer der Ware umfassen.
Darüber hinaus ist die Sorgfaltserklärung in solchen Fällen um Geodaten sämtlicher Anbauflächen aus allen beteiligten Ländern zu ergänzen.
Jährliches DDS möglich – aber nur bei unveränderter Herkunft
Unternehmen haben nun die Möglichkeit, eine einzige Sorgfaltspflichterklärung (DDS) für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten einzureichen. Das vereinfacht den Konformitätsprozess erheblich. Diese Option gilt jedoch nur, wenn die Herkunft der Produkte im gesamten Zeitraum exakt gleich bleibt.
Sobald sich die Herkunft ändert – etwa durch einen neuen Lieferanten oder zusätzliche Anbauflächen – muss ein neues Due Diligence Statement erstellt werden. Die Jahres-Erklärung ist somit nur für Unternehmen mit besonders stabilen und transparenten Lieferketten eine praktikable Lösung.
Neue TRACES-Grenzwerte und Erleichterungen für Unternehmensgruppen
Das aktuelle FAQ-Dokument definiert neue technische Begrenzungen für über TRACES eingereichte Sorgfaltspflichterklärungen: Ein DDS darf auf bis zu 2.000 andere Erklärungen referenzieren, die Dateigröße für Geodaten-Uploads ist auf 25 MB begrenzt, und pro DDS können bis zu 200 verschiedene Produktpositionen angegeben werden.
Zudem wird Unternehmensgruppen mehr Flexibilität eingeräumt: Autorisierte Vertreter dürfen nun Statements im Namen mehrerer Unternehmen innerhalb einer Gruppe einreichen. Das erleichtert die Einhaltung der Vorschriften für größere Organisationen und vereinfacht das Referenzieren von DDS-Nummern über Unternehmensgrenzen hinweg.
Umgang mit Gesetzen gegen die Weitergabe von Geodaten
In manchen Ländern gibt es staatliche Regelungen, die die Weitergabe von Geolokationsdaten untersagen. Die FAQ stellt jedoch klar: Solche Gesetze entbinden Unternehmen nicht von ihrer Pflicht zur Durchführung einer vollständigen Sorgfaltspflichtprüfung. Können die erforderlichen Daten nicht bereitgestellt werden, dürfen die betreffenden Produkte nicht in der EU in Verkehr gebracht, angeboten oder exportiert werden.
Dies gilt auch, wenn vorgelagerte Lieferanten die notwendigen Informationen nicht liefern können – auch dann ist der Zugang zum EU-Markt für die entsprechende Ware ausgeschlossen.
Rückverfolgbarkeit ohne Aufwand – mit dem osapiens HUB for EUDR
Die EUDR stellt strikte, rechtlich verbindliche Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Sorgfaltspflicht. Für Unternehmen, die relevante Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder exportieren, ist die Erhebung und Verifizierung detaillierter Informationen – wie Geodaten, Lieferantendaten und Nachweise über eine legale Ernte – nicht optional, sondern verpflichtend. Erforderlich sind dabei nicht nur inhaltliche Korrektheit, sondern auch Prozesssicherheit und Nachvollziehbarkeit.
Der osapiens HUB for EUDR wurde entwickelt, um Unternehmen dabei zu unterstützen, diesen regulatorischen Anforderungen mühelos gerecht zu werden – durch eine durchgängige Abbildung des gesamten Compliance-Prozesses in einem einzigen Tool. Die Lösung bietet eine Vielzahl an Funktionen, um die Erfassung, Verwaltung und Nutzung relevanter Daten zur Rückverfolgbarkeit deutlich zu vereinfachen.
- Vereinfachte Datenerfassung: Der osapiens HUB for EUDR bietet intuitive Tools und Benutzeroberflächen, die die Informationsabfrage bei Lieferant:innen erleichtern. So wird der Prozess deutlich effizienter und gleichzeitig präziser.
- Unterstützung länderübergreifender Rückverfolgbarkeit: Das System ist darauf ausgelegt, komplexe, internationale Lieferketten abzubilden. Es ermöglicht die präzise Geolokalisierung von Anbauflächen, die Verknüpfung von Produkten mit ihren unterschiedlichen Ursprüngen und die Analyse von Entwaldungsdaten.
- Verwaltung von Chargen- und Mischprodukten: Ob Massengüter oder zusammengesetzte Produkte mit mehreren Bestandteilen – der osapiens HUB for EUDR unterstützt die Zusammenführung einzelner Rohstoffe oder Komponenten zu neuen Produkten und gewährleistet die Rückverfolgbarkeit jeder Charge und jedes verwendeten Materials.
- Nahtlose Verknüpfung bestehender DDS: Nachgelagerte Unternehmen und nicht-kleine Händler (non-SME traders) können auf bereits eingereichte DDS ihrer vorgelagerten Lieferanten verweisen – vorausgesetzt, sie überprüfen deren Inhalt und stellen sicher, dass die Informationen korrekt und vollständig sind.
- Automatisierte Datenerfassung, Berichterstattung und Dokumentation: Geodaten und andere Informationen können automatisch bei jeder Bestellung bei den Lieferant:innen angefragt werden. Risiken lassen sich so frühzeitig erkennen und Sorgfaltspflichterklärungen effizient einreichen. Alle Berichte und Dokumente – inklusive Geodaten – werden im passenden Format für das EUDR-Informationssystem erstellt, unter Einhaltung der in FAQ Version 4 definierten Grenzen für Durchsatz, API-Nutzung und Uploads.
Fazit
Die Anforderungen sind komplex – die Lösung nicht: Mit dem osapiens HUB for EUDR gelingt die Einhaltung der EUDR-Vorgaben effizient und sicher.
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