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Die EU-Kommission wird voraussichtlich im April aktualisierte EUDR-FAQs veröffentlichen. Der genaue Termin steht noch nicht fest. Sobald die Vorgaben vorliegen, veranstalten osapiens & cattwyk ein exklusives Experten-Webinar zu den wichtigsten Änderungen und Ihren konkreten nächsten Schritten.
Termin
Termin wird nach der Veröffentlichungen der FAQs bekannt gegeben.Uhrzeit
15:00 - 16:00 CETPlätze
BegrenztKosten
KostenlosDie grundsätzliche Verpflichtung zur Sorgfaltspflicht bleibt bestehen. Unternehmen müssen weiterhin nachweisen, dass ihre EUDR relevanten Produkte entwaldungsfrei
sind.

Importeure müssen detaillierte Informationen über ihre Lieferkette sammeln. Dazu gehören insbesondere die Geolokalisierung der Produktionsflächen, Angaben zu Produzenten und Lieferanten, die betroffenen Produkte, Mengen sowie relevante Nachweise zur Legalität der Produktion.
Diese Informationen bilden die Grundlage für die anschließende Risikobewertung nach der EUDR.

Unternehmen müssen prüfen, ob Produkte mit Entwaldung nach dem 31. Dezember 2020 oder mit Verstößen gegen Gesetze im Ursprungsland verbunden sind.
Dafür ist eine strukturierte und nachvollziehbare Risikoanalyse erforderlich. Nur Produkte mit vernachlässigbarem Risiko dürfen in der EU in Verkehr gebracht werden.

Wenn die Risikoanalyse ein nicht vernachlässigbares Risiko ergibt, müssen Unternehmen geeignete Risikominderungsmaßnahmen ergreifen, z. B. zusätzliche Nachweise oder Informationen einholen.
Danach kann eine Sorgfaltserklärung (Due Diligence Statement) im EU-System TRACES eingereicht werden.

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Unsere Softwarelösung hilft Ihnen dabei, mit automatisierter Rückverfolgbarkeit und Risikomanagement für eine nahtlose EUDR-Konformität stets auditbereit zu sein.





