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Di Liao
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Viele Unternehmen in ganz Europa haben bereits wichtige Schritte unternommen, um sich auf die CSRD, CSDDD, CBAM und EU-Taxonomie vorzubereiten. Lieferantendaten wurden gesammelt, Doppel-Materialitätsanalysen sind im Gange, und Risikomanagementprozesse wurden eingerichtet. Angesichts nahender Fristen spiegeln diese Bemühungen ein ernsthaftes Engagement für den Wandel wider, den nachhaltiges Wachstum erfordert – für mehr Transparenz, widerstandsfähigere Lieferketten und weniger Risiken.
Dann kam der Vorschlag der Europäischen Kommission für das Omnibus-Paket zu Nachhaltigkeitsregulierungen und Vereinfachungen bei Investitionen – und wenige Wochen später die offizielle Verabschiedung der „Stop-the-Clock“-Richtlinie. Seitdem dominiert eine Frage die Diskussionen:
Bedeutet das, dass Unternehmen ihre Bemühungen verlangsamen oder gar pausieren sollten?
Dieser Artikel schafft Klarheit.
Kurz gesagt: Einige Zeitpläne haben sich verschoben, aber der regulatorische Rahmen bleibt bestehen. Wer früh gestartet ist, hat seine Zeit nicht vergeudet – im Gegenteil: Es wurden die Grundlagen für stärkere Prozesse, besseres Datenmanagement und größere Resilienz gelegt.
Unternehmen, die weiter in ihre Fähigkeiten für nachhaltiges Wachstum investieren – etwa in transparente Lieferketten, verlässliche Risikoanalysen und belastbares Reporting – werden am besten auf Unsicherheiten reagieren, Erwartungen erfüllen und Wettbewerbsvorteile nutzen können.
Was ist das Omnibus-Paket?
Das Omnibus-Paket, das die Europäische Kommission am 26. Februar 2025 vorgestellt hat, ist Teil eines umfassenderen Plans zur Vereinfachung von EU-Vorschriften und zur Reduzierung bürokratischer Hürden. Das Ziel: Unternehmen – insbesondere kleine und mittelständische – sollen sich auf das konzentrieren können, was wirklich Wirkung entfaltet, ohne sich in Komplexität zu verlieren.
Das Paket besteht aus zwei Teilen:
- Omnibus I bezieht sich auf die Anpassung von Nachhaltigkeitsvorschriften wie der CSRD, CSDDD, EU-Taxonomie und dem CBAM. Es enthält Vorschläge zur Vereinfachung von Berichtspflichten, zur Anpassung von Schwellenwerten und zur Optimierung des Geltungsbereichs.
- Omnibus II betrifft die Vereinfachung von EU-Investitionsprogrammen wie InvestEU. Ziel ist es, den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern und die Bürokratie zu verringern.
Was das Omnibus-Paket so relevant macht: Es zielt nicht darauf ab, die grundlegenden Ziele dieser Gesetze neu zu verhandeln, sondern ihre Umsetzung praxistauglicher zu gestalten – ohne die Klima- und Sozialziele Europas aus den Augen zu verlieren.
Was bereits beschlossen wurde: Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie
Die „Stop-the-Clock“-Richtlinie ist das erste Element aus dem Omnibus-I-Paket, das in Kraft getreten ist. Sie wurde am 14. April 2025 offiziell verabschiedet und am 16. April 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Richtlinie verschiebt bestimmte Berichtspflichten und gibt Unternehmen mehr Vorbereitungszeit.
Regulierung | Ursprünglicher Zeitplan | Neuer Zeitplan | Was sich ändert |
CSRD (große Unternehmen, die nicht NFRD-pflichtig sind) | GJ 2025 → Veröffentlichung 2026 | GJ 2027 → Veröffentlichung 2028 | Zwei Jahre Aufschub für den ersten Bericht |
CSRD (börsennotierte KMU) | GJ 2026 → Veröffentlichung 2027 | GJ 2028 → Veröffentlichung 2029 | Zwei Jahre Aufschub für den ersten Bericht |
CSDDD (Unternehmen >5.000 Mitarbeitende + €1,5 Mrd. Umsatz) | Pflichten ab 26. Juli 2027 | Pflichten ab 26. Juli 2028 | Ein Jahr Aufschub für die größten Unternehmen (keine Verzögerung für Unternehmen, die ursprünglich ab dem 26. Juli 2028 oder 26. Juli 2029 in den Anwendungsbereich fallen sollten) |
Diese Regelung soll Rechtssicherheit und mehr Handlungsspielraum schaffen – vor allem für Unternehmen, die Schwierigkeiten bei der Einhaltung der ursprünglichen Fristen gemeldet hatten.
Was noch in Verhandlung ist: Der Rest von Omnibus I
Die weiteren Vorschläge aus Omnibus I befinden sich noch im Gesetzgebungsverfahren und sind bislang nicht verabschiedet worden. Dazu gehören:
CSRD – Anpassungen des Geltungsbereichs
- Vorschlag zur Anhebung der Schwelle auf 1.000 Mitarbeitende
- Einführung freiwilliger Berichtsstandards für Unternehmen außerhalb des CSRD-Geltungsbereichs (basierend auf den freiwilligen Nachhaltigkeitsstandards für KMU – VSME)
CSDDD – Änderungen
- Längere Intervalle für Überprüfungen (z. B. alle 5 statt jedes Jahr)
- Reduzierte Datenanforderungen gegenüber KMU in der Lieferkette
EU-Taxonomie & CBAM – Vereinfachungen
- 10 %-Wesentlichkeitsschwelle für Taxonomie-Berichte
- Teilweise Ausrichtung als freiwillige Option
- Vereinfachte CBAM-Meldungen für kleinere Importvolumen
Diese geplanten Änderungen könnten eine spürbare Entlastung bringen – aber solange sie nicht verabschiedet sind, gelten die bisherigen Regelungen weiterhin.
Frühe Investitionen sind nicht umsonst
Ein zentrales Diskussionsthema rund um das Omnibus-Paket ist die Sorge, dass bisherige Nachhaltigkeitsinvestitionen – insbesondere zur Vorbereitung auf CSRD, CSDDD und die Taxonomie – an Wert verlieren könnten, falls sich der Umfang der Gesetze doch noch ändert.
Diese Sorge wurde von vielen Unternehmen und Branchenverbänden geäußert. Ihre Forderung: Unternehmen brauchen regulatorische Klarheit, um das Tempo halten und getätigte Investitionen rechtfertigen zu können.
Die Europäische Kommission hat mehrfach betont, dass das Omnibus-Paket nicht die Grundsätze der Gesetze infrage stellt. Ziel ist es, unnötige Belastungen zu reduzieren, ohne die Substanz und Wirkung der Vorschriften zu schwächen. Die geplante Überarbeitung der ESRS durch einen delegierten Rechtsakt soll sicherstellen, dass die bisher geleistete Vorarbeit weiterhin relevant und nutzbar bleibt.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Trotz verschobener Fristen sollten Unternehmen ihre Compliance-Aktivitäten nicht pausieren. Die Grundlagen nachhaltigen Wirtschaftens bleiben bestehen – und wer konsequent weiterarbeitet, reduziert Risiken und bleibt wettbewerbsfähig.
1. Den Kurs halten – nachhaltige Transformation fortsetzen
Führen Sie weiterhin Risikoanalysen durch, verbessern Sie die Transparenz in der Lieferkette und treffen Sie datengestützte Entscheidungen. Diese Kompetenzen sichern nicht nur Compliance, sondern schaffen langfristigen Wert, Resilienz und Vertrauen.
2. Berichtsbereitschaft sicherstellen
Solange die Gesetzesänderungen nicht offiziell verabschiedet sind, gelten die bisherigen Anforderungen. Wer jetzt stoppt, riskiert kostspielige Aufholphasen, Verstöße oder enttäuschte Stakeholder.
3. Entwicklungen beobachten – aber mit Stabilität planen
Verfolgen Sie den Fortschritt des Omnibus-Pakets, aber bauen Sie Ihre Infrastruktur auf Basis der geltenden Rechtslage. Anpassungen lassen sich leichter vornehmen als ein späterer kompletter Neustart.
4. Transparenz strategisch nutzen
Selbst dort, wo Berichte freiwillig sind, kann eine klare Nachhaltigkeitsberichterstattung das Vertrauen von Investoren, Kunden und Partnern stärken. Es geht nicht nur um Compliance – sondern auch um Glaubwürdigkeit.
Wo Software unterstützen kann
osapiens hilft Unternehmen dabei, sich in diesem komplexen Umfeld zurechtzufinden – nicht nur zur Einhaltung von Vorschriften, sondern um echten geschäftlichen Mehrwert zu schaffen. Der osapiens HUB minimiert manuellen Aufwand und Unsicherheit und bietet ein zukunftssicheres digitales Rückgrat für Transparenz, Risikomanagement und operative Effizienz – zur Förderung nachhaltigen Wachstums.
Mit dem osapiens HUB können Sie:
- Lieferkettenrisiken proaktiv managen
Risiken frühzeitig erkennen und mit datenbasierten Einblicken minimieren. - End-to-End-Transparenz sicherstellen
Vollständigen Überblick über Geschäftspartner und Produkte gewinnen – für regulatorische wie marktseitige Anforderungen. - Compliance-Prozesse effizient gestalten
Datenerfassung und Berichterstattung automatisieren – auch für CSRD, CSDDD, EUDR und weitere Regelwerke. - Rückverfolgbarkeit optimieren
Präzise Dokumentation und Nachverfolgung ermöglichen – für mehr Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit. - Betriebliche Effizienz steigern
Prozesse digitalisieren und automatisieren – mit Echtzeitdaten für fundierte Entscheidungen.
Die Stop-the-Clock-Richtlinie verschafft Zeit – nutzen Sie sie sinnvoll. Bereiten Sie Ihr Unternehmen nicht nur auf die Einhaltung der Vorschriften vor, sondern auf stärkeres, datengestütztes Wachstum.
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Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bitte ziehen Sie für rechtliche Fragestellungen professionelle Beratung hinzu.
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