Nachhaltigkeit gewinnt weltweit zunehmend an Bedeutung – nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für Unternehmen. In Zeiten von Klimawandel, Ressourcenknappheit und wachsender sozialer Ungleichheit rückt die Verantwortung von Unternehmen für Umwelt und Gesellschaft immer mehr in den Fokus. Laut einer Studie des Capgemini Research Institute aus dem Jahr 2020 erwarten 79% der Verbraucher von Unternehmen nachhaltiges Handeln und ändern ihre Kaufentscheidungen entsprechend. Investierende legen vermehrt Wert auf ESG-Kriterien, und die Öffentlichkeit fordert Transparenz und nachhaltige Geschäftspraktiken. Unternehmen, die diesen Erwartungen gerecht werden, profitieren nicht nur von einem besseren Ruf, sondern sichern langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Um dieser Entwicklung gerecht zu werden, hat die Europäische Union die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführt. Diese Richtlinie setzt neue Maßstäbe für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und verpflichtet Unternehmen, detailliert über ihre ökologischen (Environment), sozialen (Social) und unternehmenspolitischen (Governance) Praktiken zu berichten. Das Ziel: Investierende und anderen Interessengruppen verlässliche und vergleichbare Daten zur Verfügung zu stellen, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können.
CSRD ersetzt NFRD
Die CSRD ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert die Berichtspflichten auf eine deutlich größere Anzahl von Unternehmen. Damit unterstreicht die EU ihre Vorreiterrolle im Kampf gegen den Klimawandel und für eine nachhaltige Wirtschaft.
Unternehmen im Fokus der erweiterten Berichtspflichten
Mit der Ausweitung der Berichtspflichten durch die CSRD stellt sich für viele Unternehmen die Frage: Bin ich betroffen? Tatsächlich werden durch die neue Richtlinie deutlich mehr Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet als zuvor. Insbesondere große Unternehmen stehen im Fokus, aber auch mittelständische Firmen müssen zukünftig berichten.
Aktuell betrifft die Regulierung börsennotierte Unternehmen. Ab Januar 2025 gilt sie zusätzlich für Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
- 250+ Mitarbeitende
- Einen Jahresumsatz von 25+ Millionen Euro
- Nettoumsatzerlöse von 50+ Millionen Euro
Schrittweise wird der Geltungsbereich in den kommenden Jahren noch weiter ausgedehnt, sodass auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab 2026 betroffen sein können. Insgesamt ergibt sich mit dieser Ausweitung eine Berichtspflicht für ca. 50.000 Unternehmen in der EU und ca. 15.000 Unternehmen in Deutschland.
Für international tätige Unternehmen ist es ebenfalls wichtig, die CSRD im Blick zu behalten. Auch wenn der Hauptsitz außerhalb der EU liegt, können die Vorschriften für Tochtergesellschaften und Niederlassungen innerhalb der EU greifen. Ab 2028 müssen sogar Nicht-EU-Unternehmen, die einen Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro in der EU erzielen, einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD-Standards vorlegen. Die CSRD sendet ein klares Signal: Nachhaltigkeitsberichterstattung ist nicht länger nur eine Aufgabe für wenige, sondern betrifft eine breite Unternehmenslandschaft – sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.
Neue Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht
Mit der Einführung der CSRD steigen nicht nur die Zahl der betroffenen Unternehmen, sondern auch die Anforderungen an die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte im Vergleich zur NFRD erheblich. Unternehmen müssen künftig umfassender und detaillierter über ihre Nachhaltigkeitspraktiken informieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die sogenannten ESG-Kriterien.
Ein zentrales Ziel der CSRD ist es, sicherzustellen, dass die Berichte der Unternehmen vergleichbar und verlässlich sind. Um dies zu gewährleisten, müssen Unternehmen ihre Berichterstattung nach den neuen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) ausrichten, die klare und einheitliche Vorgaben machen. Diese Standards decken alle wesentlichen Aspekte der Nachhaltigkeit ab – von Klimarisiken und Umweltauswirkungen bis hin zu sozialen Themen wie Arbeitnehmendenrechte und gesellschaftliche Verantwortung.
Welchen spezifischen ESRS-Standards ein Unternehmen unterliegt, hängt von der sogenannten Doppelten Wesentlichkeitsanalyse ab. Hierbei wird ermittelt, welche Nachhaltigkeitsthemen für das jeweilige Unternehmen sowohl aus finanzieller Sicht (finanzielle Wesentlichkeit) als auch hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Impact-Wesentlichkeit) wesentlich sind. Die detaillierten Vorgaben bedeuten oft eine umfassende Anpassung der bisherigen Berichtsprozesse. Während die frühere NFRD den Unternehmen noch relativ viele Freiheiten ließ, fordert die CSRD eine systematischere und datenbasierte Herangehensweise. Dies erfordert häufig Investitionen in neue Technologien und die Schulung von Mitarbeitenden.
CSRD als Chance sehen
Obwohl die neuen Berichtspflichten der CSRD auf den ersten Blick wie eine zusätzliche Belastung wirken mögen, sollten Unternehmen die Richtlinie auch als Chance begreifen. Sie bietet die Möglichkeit, die eigene Nachhaltigkeitsstrategie klar zu kommunizieren und sich als verantwortungsbewusstes Unternehmen zu positionieren. Unternehmen, die proaktiv handeln und Nachhaltigkeit ernsthaft in ihre Geschäftsstrategie integrieren, können von verstärktem Kundenvertrauen und einer stärkeren Bindung von Talenten und langfristig besseren finanziellen Ergebnissen profitieren. Darüber hinaus zwingt die CSRD die Unternehmen dazu, interne Prozesse und Datenerfassungen anzupassen, was langfristig zu mehr Effizienz und besserer Entscheidungsfindung führen kann. Unternehmen, die die CSRD als strategische Chance sehen, können ihre Marktposition in einem zunehmend nachhaltigkeitsbewussten Umfeld stärken.
Mit modernster Technologie die CSRD effizient umsetzen
Die Menge und Komplexität der erforderlichen Daten – von ESG-Kennzahlen bis hin zur Doppelten Wesentlichkeitsanalyse – stellt viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Manuelle Prozesse oder einfache Tabellenkalkulationen reichen nicht mehr aus, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Daher erfordern die CSRD-Vorgaben nicht nur organisatorische Anpassungen, sondern auch den Einsatz fortschrittlicher Technologien, um die Berichterstattung effizient und korrekt umzusetzen.
Innovative digitale Lösungen und spezialisierte Softwareplattformen bieten hier die notwendige Unterstützung. Mit modernen Tools können Unternehmen die Daten zentral erfassen, analysieren und in Berichte überführen, die den ESRS-Anforderungen entsprechen. Solche Technologien machen die Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur effizienter, sondern ermöglichen es Unternehmen auch, den gesamten Prozess zu automatisieren und die nötige Transparenz für ihre Stakeholder sicherzustellen.
Der osapiens HUB for CSRD – Die Lösung für Ihre CSRD-Berichterstattung
Die Softwarelösung von osapiens, der osapiens HUB for CSRD, ermöglicht es Unternehmen, alle relevanten ESG-Daten an einem zentralen Ort zu erfassen, zu analysieren und in Berichten zusammenzuführen. Durch die nahtlose Integration und Automatisierung der Berichtsprozesse können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Nachhaltigkeitsberichte nicht nur gesetzeskonform, sondern auch transparent und nachvollziehbar sind.
Der osapiens HUB bietet als Plattformlösung mit einem „Single Source of Truth“-Ansatz nicht nur eine spezifische Lösung für die CSRD, sondern deckt auch andere regulatorische Anforderungen ab, wie die EUDR (EU-Verordnung zur entwaldungsfreien Lieferkette) und die Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette, beispielsweise durch die EU-weite CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive). Dabei ergeben sich Synergien, die Unternehmen gezielt nutzen können: Sie haben die Möglichkeit, mehrere Compliance-Anforderungen parallel und zentral auf einer Plattform zu managen, was Prozesse optimiert und Ressourcen spart. Die integrierte Struktur des osapiens HUB ermöglicht es, Daten und Analysen effizient zu bündeln und wiederzuverwenden, wodurch Doppelarbeit vermieden und die Transparenz über alle Berichtsanforderungen hinweg verbessert wird.
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