Lieferketten unter Druck: Was Händler und Produzenten jetzt über die EUDR Verordnung wissen müssen

Blog
Juli 16, 2025
Lesezeit 5 Min.

Mit der EUDR, der Verordnung gegen Entwaldung, geht die Europäische Union einen konsequenten Schritt gegen die globale Abholzung. Mit dem 30. Dezember 2025 dürfen bestimmte Rohstoffe und ihre Folgeprodukte – Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rinder, Holz und Kautschuk – nur dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn sie nachweislich nicht zu Entwaldung, also zum Beispiel Waldrohdung, in Verbindung stehen.

Die Anforderungen sind hoch: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte vollständig rückverfolgbar sind, bis zum Acker. Dazu gehört beispielsweise genaue Geokoordinaten, eine Risikoanalyse zur Herkunft und Entwaldungsgefahr sowie ein Due-Diligence-Statement (DDS) – vor Import oder Verkauf. Verstöße können zu hohen Bußgeldern, Importverboten und Reputationsschäden führen.

Besonders betroffen sind Großhändler und produzierende Unternehmen. Beide stehen vor der Aufgabe, ihre meist komplexen Lieferketten zu analysieren, zu dokumentieren und die Einhaltung der EUDR rechtskonform nachzuweisen. Wer jetzt auf eine automatisierte EUDR-Software setzt, schafft die Basis für eine reibungslose und rechtzeitige Compliance.

EUDR Pflichten für Großhändler: Was jetzt zu tun ist

Großhändler nehmen im Rahmen der EUDR eine Schlüsselrolle ein: Als erste Instanz, die entwaldungsrelevante Rohstoffe wie Kakao, Kaffee oder Holz in die EU importiert, beginnt bei ihnen die gesetzlich geforderte Sorgfaltspflicht – mit klaren Anforderungen an Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Risikoanalyse.

  • Daten erheben: Für jede Bestellung müssen produktbezogene Informationen, Lieferantendaten sowie die Koordinaten der Anbauflächen gesammelt werden.
  • Risiken analysieren: Unternehmen müssen das Risiko für Entwaldung an der Anbaufläche und rechtliche Risiken erarbeiten. Eine passende EUDR-Software kann hier automatisiert die Risiken einschätzen und bewerten.
  • Risiken mindern: Je nach Risiko müssen Nachweise, wie Zertifikate oder Lieferanten-Fragebögen eingeholt werden.
  • DDS erstellen und einreichen: Das fertige Due-Diligence-Statement muss im EU-System (TRACES) eingereicht und die Referenznummer bei der Zollanmeldung angegeben werden.
  • Daten weitergeben: Nachgelagerte Kunden (z. B. Einzelhändler) dürfen sich auf dieses DDS beziehen, sie müssen aber sicherstellen, dass das Statement richtig ist.

Ein Beispiel: Ein Großhändler importiert Kakaopulver aus Ghana. Er verkauft es an Einzelhändler in Deutschland weiter. Obwohl er das Produkt nicht verändert, muss er sicherstellen, dass das Produkt entwaldungsfrei angebaut wurde, und ein entsprechendes DDS einreichen. Der Einzelhändler kann dieses DDS nutzen, muss sich aber aktiv vergewissern, dass die Informationen korrekt und vollständig sind.

Supply Chain Wholesaler EUDR Wood

Tipp: Nutzen Sie das EU-Benchmarking-System zur Risikobewertung

Ein zentraler Aspekt bei der Risikoanalyse ist die Herkunft des importierten Produkts. Mit dem Benchmarking-System der EU werden alle Länder in unterschiedliche Risikokategorien eingestuft. In dem Blog „Was das EUDR-Benchmarking für Ihre Lieferkette bedeutet – und wie Sie jetzt reagieren sollten“ erfahren Sie genau, welche Risikoeinstufung ein Herkunftsland hat und wie Sie mit Mischchargen umgehen können.

EUDR Anforderungen für Produzenten: Vom Import bis zum Endprodukt

Für Produzenten ist die Situation komplexer – insbesondere, wenn sie Rohstoffe importieren, weiterverarbeiten und anschließend verkaufen. Für sie gilt:

  • Zwei DDS-Zeitpunkte: Ein DDS ist notwendig vor dem Import des Rohstoffs, ein weiteres DDS vor dem Inverkehrbringen des verarbeiteten Endprodukts.
  • Verknüpfung mehrerer DDS: Das DDS für das Endprodukt muss auf die vorherigen DDS der Rohstoffe verweisen – inklusive Aggregation und Rückverfolgbarkeit.
  • Produktkombinationen: Bei Produkten, die aus mehreren Rohstoffen bestehen, müssen alle relevanten DDS korrekt zugeordnet und kombiniert werden.
    Tipp: Tipp: Lesen Sie in unserem Blog, wie Sie mit gemischten Chargen umgehen.
  • Transparente Prozesse: Jeder Verarbeitungsschritt muss dokumentiert werden – inklusive interner Materialflüsse.

Ein Beispiel: Ein Hersteller importiert Holz aus Indonesien und verarbeitet es zu Gartenmöbeln. Vor dem Import muss er ein DDS für das Rohholz einreichen. Sobald das Holz verarbeitet wurde, muss er ein neues DDS für das fertige Möbelstück erstellen, das auf das ursprüngliche DDS verweist. Geht das Produkt an einen Onlinehändler, muss auch dieser ggf. ein eigenes DDS erstellen – ebenfalls mit Verweis auf das vorherige.

Großhändler vs. Produzenten: Wer was bei der EUDR leisten muss

Sowohl Großhändler als auch Produzenten sind Teil derselben Lieferkette. Beide Rollen müssen sich mit denselben Grundanforderungen auseinandersetzen: Entwaldungsfreiheit, vollständige Rückverfolgbarkeit, korrekte Datenlage. Doch während Großhändler mit linearen Lieferbeziehungen arbeiten, sehen sich Produzenten mit einem komplexeren Netz aus Rohstoffströmen, Verarbeitungsschritten und Produktausleitungen konfrontiert.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

AspektGroßhändlerProduzenten
VerarbeitungKeine Verarbeitung – Produkte werden unverändert weiterverkauftRohstoffe werden verarbeitet (z. B. Holz → Möbel, Kakao → Schokolade)
DDS erforderlichEinmalig vor dem Import der Ware in die EUZweimal: vor Import und erneut vor dem Inverkehrbringen der verarbeiteten Ware
KomplexitätFokus liegt auf Herkunftsnachweisen, Risikoanalyse und DDS-ErstellungZusätzliche DDS bei jeder Produktkombination oder Verarbeitung notwendig
RückverfolgbarkeitHerkunftsbezogen – bezieht sich auf importierte RohwareHerkunfts- und Produktionsbezogen – inkl. interner Aggregation und Zuordnung
VerantwortungBleibt beim Großhändler, auch wenn der Einzelhändler das DDS nutztBleibt beim Produzenten, auch wenn weitere Akteure in der Kette beteiligt sind

EUDR-Software für Händler & Produzenten: Automatisierte Compliance in der Lieferkette

Unabhängig davon, ob Sie Großhändler oder Produzent sind – der osapiens HUB for EUDR deckt den gesamten Due-Diligence-Prozess automatisiert ab und passt sich flexibel an Ihre Rolle in der Lieferkette an.

  • Zentrale Datenerfassung: Über ein sicheres Lieferantenportal oder Schnittstellen
  • KI-gestützte Risikoanalyse: Satellitendaten identifizieren mögliche Entwaldungsrisiken automatisch
  • Dokumentenmanagement: Fragebögen, Zertifikate und Prüfregeln zur Risikominderung integriert
  • Automatische DDS-Erstellung: Alle nötigen Angaben werden rechtssicher ins EU-System übertragen
  • Aggregation & Rückverfolgbarkeit: Kombinierte Rohstoffe und Produktionsschritte werden korrekt zusammengeführt
  • Kundenschnittstelle: DDS und Nachweise lassen sich sicher und transparent mit Kunden teilen

Das Resultat: Weniger manueller Aufwand, volle Transparenz, jederzeit auditbereit – und Compliance als Wettbewerbsvorteil.

Händler und Produzenten, die jetzt in Transparenz investieren, sichern sich ihre Handlungsfähigkeit in einem neuen regulatorischen Umfeld – und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu nachhaltiger, entwaldungsfreier Lieferkette.


Mit der EUDR, der Verordnung gegen Entwaldung, geht die Europäische Union einen konsequenten Schritt gegen die globale Abholzung. Mit dem 30. Dezember 2025 dürfen bestimmte Rohstoffe und ihre Folgeprodukte – Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl, Rinder, Holz und Kautschuk – nur dann in der EU in Verkehr gebracht werden, wenn sie nachweislich nicht zu Entwaldung, also zum Beispiel Waldrohdung, in Verbindung stehen.

Die Anforderungen sind hoch: Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte vollständig rückverfolgbar sind, bis zum Acker. Dazu gehört beispielsweise genaue Geokoordinaten, eine Risikoanalyse zur Herkunft und Entwaldungsgefahr sowie ein Due-Diligence-Statement (DDS) – vor Import oder Verkauf. Verstöße können zu hohen Bußgeldern, Importverboten und Reputationsschäden führen.

Besonders betroffen sind Großhändler und produzierende Unternehmen. Beide stehen vor der Aufgabe, ihre meist komplexen Lieferketten zu analysieren, zu dokumentieren und die Einhaltung der EUDR rechtskonform nachzuweisen. Wer jetzt auf eine automatisierte EUDR-Software setzt, schafft die Basis für eine reibungslose und rechtzeitige Compliance.

EUDR Pflichten für Großhändler: Was jetzt zu tun ist

Großhändler nehmen im Rahmen der EUDR eine Schlüsselrolle ein: Als erste Instanz, die entwaldungsrelevante Rohstoffe wie Kakao, Kaffee oder Holz in die EU importiert, beginnt bei ihnen die gesetzlich geforderte Sorgfaltspflicht – mit klaren Anforderungen an Transparenz, Rückverfolgbarkeit und Risikoanalyse.

  • Daten erheben: Für jede Bestellung müssen produktbezogene Informationen, Lieferantendaten sowie die Koordinaten der Anbauflächen gesammelt werden.
  • Risiken analysieren: Unternehmen müssen das Risiko für Entwaldung an der Anbaufläche und rechtliche Risiken erarbeiten. Eine passende EUDR-Software kann hier automatisiert die Risiken einschätzen und bewerten.
  • Risiken mindern: Je nach Risiko müssen Nachweise, wie Zertifikate oder Lieferanten-Fragebögen eingeholt werden.
  • DDS erstellen und einreichen: Das fertige Due-Diligence-Statement muss im EU-System (TRACES) eingereicht und die Referenznummer bei der Zollanmeldung angegeben werden.
  • Daten weitergeben: Nachgelagerte Kunden (z. B. Einzelhändler) dürfen sich auf dieses DDS beziehen, sie müssen aber sicherstellen, dass das Statement richtig ist.

Ein Beispiel: Ein Großhändler importiert Kakaopulver aus Ghana. Er verkauft es an Einzelhändler in Deutschland weiter. Obwohl er das Produkt nicht verändert, muss er sicherstellen, dass das Produkt entwaldungsfrei angebaut wurde, und ein entsprechendes DDS einreichen. Der Einzelhändler kann dieses DDS nutzen, muss sich aber aktiv vergewissern, dass die Informationen korrekt und vollständig sind.

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Tipp: Nutzen Sie das EU-Benchmarking-System zur Risikobewertung

Ein zentraler Aspekt bei der Risikoanalyse ist die Herkunft des importierten Produkts. Mit dem Benchmarking-System der EU werden alle Länder in unterschiedliche Risikokategorien eingestuft. In dem Blog „Was das EUDR-Benchmarking für Ihre Lieferkette bedeutet – und wie Sie jetzt reagieren sollten“ erfahren Sie genau, welche Risikoeinstufung ein Herkunftsland hat und wie Sie mit Mischchargen umgehen können.

EUDR Anforderungen für Produzenten: Vom Import bis zum Endprodukt

Für Produzenten ist die Situation komplexer – insbesondere, wenn sie Rohstoffe importieren, weiterverarbeiten und anschließend verkaufen. Für sie gilt:

  • Zwei DDS-Zeitpunkte: Ein DDS ist notwendig vor dem Import des Rohstoffs, ein weiteres DDS vor dem Inverkehrbringen des verarbeiteten Endprodukts.
  • Verknüpfung mehrerer DDS: Das DDS für das Endprodukt muss auf die vorherigen DDS der Rohstoffe verweisen – inklusive Aggregation und Rückverfolgbarkeit.
  • Produktkombinationen: Bei Produkten, die aus mehreren Rohstoffen bestehen, müssen alle relevanten DDS korrekt zugeordnet und kombiniert werden.
    Tipp: Tipp: Lesen Sie in unserem Blog, wie Sie mit gemischten Chargen umgehen.
  • Transparente Prozesse: Jeder Verarbeitungsschritt muss dokumentiert werden – inklusive interner Materialflüsse.

Ein Beispiel: Ein Hersteller importiert Holz aus Indonesien und verarbeitet es zu Gartenmöbeln. Vor dem Import muss er ein DDS für das Rohholz einreichen. Sobald das Holz verarbeitet wurde, muss er ein neues DDS für das fertige Möbelstück erstellen, das auf das ursprüngliche DDS verweist. Geht das Produkt an einen Onlinehändler, muss auch dieser ggf. ein eigenes DDS erstellen – ebenfalls mit Verweis auf das vorherige.

Großhändler vs. Produzenten: Wer was bei der EUDR leisten muss

Sowohl Großhändler als auch Produzenten sind Teil derselben Lieferkette. Beide Rollen müssen sich mit denselben Grundanforderungen auseinandersetzen: Entwaldungsfreiheit, vollständige Rückverfolgbarkeit, korrekte Datenlage. Doch während Großhändler mit linearen Lieferbeziehungen arbeiten, sehen sich Produzenten mit einem komplexeren Netz aus Rohstoffströmen, Verarbeitungsschritten und Produktausleitungen konfrontiert.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

AspektGroßhändlerProduzenten
VerarbeitungKeine Verarbeitung – Produkte werden unverändert weiterverkauftRohstoffe werden verarbeitet (z. B. Holz → Möbel, Kakao → Schokolade)
DDS erforderlichEinmalig vor dem Import der Ware in die EUZweimal: vor Import und erneut vor dem Inverkehrbringen der verarbeiteten Ware
KomplexitätFokus liegt auf Herkunftsnachweisen, Risikoanalyse und DDS-ErstellungZusätzliche DDS bei jeder Produktkombination oder Verarbeitung notwendig
RückverfolgbarkeitHerkunftsbezogen – bezieht sich auf importierte RohwareHerkunfts- und Produktionsbezogen – inkl. interner Aggregation und Zuordnung
VerantwortungBleibt beim Großhändler, auch wenn der Einzelhändler das DDS nutztBleibt beim Produzenten, auch wenn weitere Akteure in der Kette beteiligt sind

EUDR-Software für Händler & Produzenten: Automatisierte Compliance in der Lieferkette

Unabhängig davon, ob Sie Großhändler oder Produzent sind – der osapiens HUB for EUDR deckt den gesamten Due-Diligence-Prozess automatisiert ab und passt sich flexibel an Ihre Rolle in der Lieferkette an.

  • Zentrale Datenerfassung: Über ein sicheres Lieferantenportal oder Schnittstellen
  • KI-gestützte Risikoanalyse: Satellitendaten identifizieren mögliche Entwaldungsrisiken automatisch
  • Dokumentenmanagement: Fragebögen, Zertifikate und Prüfregeln zur Risikominderung integriert
  • Automatische DDS-Erstellung: Alle nötigen Angaben werden rechtssicher ins EU-System übertragen
  • Aggregation & Rückverfolgbarkeit: Kombinierte Rohstoffe und Produktionsschritte werden korrekt zusammengeführt
  • Kundenschnittstelle: DDS und Nachweise lassen sich sicher und transparent mit Kunden teilen

Das Resultat: Weniger manueller Aufwand, volle Transparenz, jederzeit auditbereit – und Compliance als Wettbewerbsvorteil.

Händler und Produzenten, die jetzt in Transparenz investieren, sichern sich ihre Handlungsfähigkeit in einem neuen regulatorischen Umfeld – und leisten gleichzeitig einen Beitrag zu nachhaltiger, entwaldungsfreier Lieferkette.