CSDDD – Einheitliches EU-Lieferkettenrecht statt Flickenteppich nationaler Regelungen

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März 19, 2024
Lesezeit 3 Min.

Am 15. März 2024 wurde in der EU die Europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen – kurz CSDDD oder manchmal auch „CS Triple D“ genannt – verabschiedet. Diese Verordnung schafft einen Rahmen für den globalen Schutz von Umwelt und Menschenrechten entlang der Lieferkette im europäischen Binnenmarkt. Obwohl derzeit nur relativ wenige Unternehmen betroffen sind, ist es wichtig, jetzt mit den Vorbereitungen für die Umsetzung zu beginnen. 

Entscheidung nach langer Debatte  

Nach einigen Turbulenzen in den letzten Wochen haben die EU-Mitgliedsstaaten die neue Version der Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit angenommen. Im Dezember erzielten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Regierungsmitglieder eine vorläufige Einigung über die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD). Deutschland und Italien haben jedoch in letzter Minute einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der EU-Rat hat nun grünes Licht für eine abgeschwächte Version der CSDDD gegeben.   

Gemeinsame Verantwortung – gemeinsam stärker  

Auch wenn es nur eine abgeschwächte Version der ursprünglichen Verordnung ist, ist es wichtig, dass sie jetzt umgesetzt wird. Sie sendet ein klares Signal: gemeinsam für Menschenrechte, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Sie schafft Sicherheit, indem sie das Chaos der einzelnen nationalen Regelungen vermeidet. Die EU-Verordnung über nachhaltige Lieferketten gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen Unternehmen in der EU agieren können.  

Unternehmen, die derzeit von der Verordnung betroffen sind 

Im Vergleich zum Entwurf vom Dezember sind nun rund 70% weniger Unternehmen in Europa von der CSDDD betroffen. Hier sind die Änderungen: Der Schwellenwert für den Umsatz der betroffenen Unternehmen wurde von 150 Mio. € auf 450 Mio. € und der Schwellenwert für die Mitarbeiterzahl von 500 auf 1000 angehoben. Rund 5.500 Unternehmen in der EU werden davon betroffen sein und müssen eine umfassende risikobasierte Überprüfung ihrer gesamten Lieferkette durchführen. Zunächst müssen Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 1.500 Millionen Euro die Sorgfaltspflichtverordnung bis 2029 schrittweise umsetzen. Im Jahr 2032 wird die Sorgfaltspflicht dann vollständig umgesetzt sein.  

Vorbereitung und Durchführung    

Die CSDDD erfordert die Erfassung, Verarbeitung und Aufbereitung großer Datenmengen für eine vollständige risikobasierte Überprüfung der gesamten Lieferkette. osapiens bietet eine umfassende SaaS-Lösung für eine einfache und automatisierte Einhaltung. Obwohl derzeit nur große Unternehmen von der EU-Verordnung betroffen sind, wird sie schrittweise ausgeweitet. Es ist daher ratsam, jetzt mit der Vorbereitung und Umsetzung zu beginnen.    

Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung.

 


Am 15. März 2024 wurde in der EU die Europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsprüfung von Unternehmen – kurz CSDDD oder manchmal auch „CS Triple D“ genannt – verabschiedet. Diese Verordnung schafft einen Rahmen für den globalen Schutz von Umwelt und Menschenrechten entlang der Lieferkette im europäischen Binnenmarkt. Obwohl derzeit nur relativ wenige Unternehmen betroffen sind, ist es wichtig, jetzt mit den Vorbereitungen für die Umsetzung zu beginnen. 

Entscheidung nach langer Debatte  

Nach einigen Turbulenzen in den letzten Wochen haben die EU-Mitgliedsstaaten die neue Version der Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit angenommen. Im Dezember erzielten die Abgeordneten des Europäischen Parlaments und die Regierungsmitglieder eine vorläufige Einigung über die Richtlinie zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD). Deutschland und Italien haben jedoch in letzter Minute einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der EU-Rat hat nun grünes Licht für eine abgeschwächte Version der CSDDD gegeben.   

Gemeinsame Verantwortung – gemeinsam stärker  

Auch wenn es nur eine abgeschwächte Version der ursprünglichen Verordnung ist, ist es wichtig, dass sie jetzt umgesetzt wird. Sie sendet ein klares Signal: gemeinsam für Menschenrechte, Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Sie schafft Sicherheit, indem sie das Chaos der einzelnen nationalen Regelungen vermeidet. Die EU-Verordnung über nachhaltige Lieferketten gibt den Rahmen vor, innerhalb dessen Unternehmen in der EU agieren können.  

Unternehmen, die derzeit von der Verordnung betroffen sind 

Im Vergleich zum Entwurf vom Dezember sind nun rund 70% weniger Unternehmen in Europa von der CSDDD betroffen. Hier sind die Änderungen: Der Schwellenwert für den Umsatz der betroffenen Unternehmen wurde von 150 Mio. € auf 450 Mio. € und der Schwellenwert für die Mitarbeiterzahl von 500 auf 1000 angehoben. Rund 5.500 Unternehmen in der EU werden davon betroffen sein und müssen eine umfassende risikobasierte Überprüfung ihrer gesamten Lieferkette durchführen. Zunächst müssen Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 1.500 Millionen Euro die Sorgfaltspflichtverordnung bis 2029 schrittweise umsetzen. Im Jahr 2032 wird die Sorgfaltspflicht dann vollständig umgesetzt sein.  

Vorbereitung und Durchführung    

Die CSDDD erfordert die Erfassung, Verarbeitung und Aufbereitung großer Datenmengen für eine vollständige risikobasierte Überprüfung der gesamten Lieferkette. osapiens bietet eine umfassende SaaS-Lösung für eine einfache und automatisierte Einhaltung. Obwohl derzeit nur große Unternehmen von der EU-Verordnung betroffen sind, wird sie schrittweise ausgeweitet. Es ist daher ratsam, jetzt mit der Vorbereitung und Umsetzung zu beginnen.    

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