Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) aus Praxissicht betroffener Unternehmen

Company News
Juli 19, 2022
  • Umfrage des Mannheimer Softwareunternehmens osapiens in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
  • Mehrheit der betroffenen Unternehmen bewertet LkSG positiv
  • Einsatz digitaler Technologien gewinnt rasant an Bedeutung

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das ab Januar 2023 in Kraft tritt und Unternehmen zu mehr Transparenz entlang der Lieferkette verpflichtet, wird branchenübergreifend von der Mehrheit der deutschen Unternehmen positiv bewertet. Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und mindestens einem Standort in Deutschland, die zurzeit in der entscheidenden Umsetzungsphase sind, investieren dabei am stärksten in Automatisierungslösungen, rechtliche Beratungen zu Lieferantenverträgen und Trainings für Mitarbeiter.

Zu diesen und weiteren Ergebnissen kommt eine Befragung von rund 1.000 deutschen Unternehmen, die das Softwareunternehmen osapiens Services GmbH in Kooperation mit dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit Februar 2022 durchführt.  Dabei sehen knapp Dreiviertel der Befragten (73 Prozent) in der Umsetzung des Gesetzes die Chance eines Reputationsgewinns für das eigene Unternehmen, 60 Prozent nennen primär die positiven Auswirkungen auf das Lieferantenmanagement und für 58 Prozent der befragten Unternehmen spielt die Schaffung von fairen Wettbewerbsbedingungen die wichtigste Rolle.

„Auch wenn Unternehmen insgesamt das LkSG positiv bewerten, stehen sie mit der innerbetrieblichen Umsetzung doch vor enormen Herausforderungen. Um hier zukünftig mit konkreten Handlungsempfehlungen und bedarfsgerechten Angeboten unterstützen zu können, wollten wir wissen, wie Unternehmen Chancen und Risiken, vor allem aber die Herausforderungen bewerten Alberto Zamora, CEO und Mitgründer von osapiens

Wo stehen Unternehmen in der Umsetzung?

Befragt wurden die Unternehmen in erster Linie nach ihrer Risikoeinschätzung in Bezug auf das eigene Unternehmen und unmittelbare Lieferanten, nach einem bereits bestehenden oder geplanten Beschwerdemanagement, nach geeigneten Präventions- und Abhilfemaßnahmen für Verstöße, nach geplanten Formen der Berichterstattung, sowie nach einer Einschätzung zu geplanten Aufwänden und Budgets zur fortlaufenden Umsetzung des Lieferkettengesetzes. Auch wenn einige Unternehmen bereits mitten in der Umsetzung der geforderten Maßnahmen sind, muss beim Großteil der Betroffenen noch ein Bewusstsein bezüglich der hiermit verbundenen Herausforderungen geschaffen werden. Denn trotz der Erkenntnis, dass der Einsatz digitaler Technologien und damit die Automatisierung relevanter Lieferkettenprozesse für die Umsetzung des LkSG äußerst hilfreich sind, stehen Unternehmen in diesem Bereich über alle Branchen hinweg noch ganz am Anfang. 

„Wie sollen Unternehmen mit 20.000 Lieferanten ohne digitale Lösung, rein manuell, den gesetzlichen Vorgaben des LkSG Folge leisten? Für sie ist die Herkules-Aufgabe einer individuellen Risikoanalyse und kontinuierlichen Berichterstattung allein softwaregestützt möglich. Wir arbeiten bereits seit 2021 mit ausgewählten Kunden und der renommierten Anwaltskanzlei GvW Graf von Westphalen an einer speziell auf die Anforderungen des LkSG zugeschnittenen Softwarelösung. Für die Weiterentwicklung der ‚osapiens HUB – supplier os‘ werden die Ergebnisse und Erkenntnisse dieser Umfrage eine entscheidende Rolle spielen.Alberto Zamora, CEO und Mitgründer von osapiens

Weitere Verschärfung durch EU-Lieferketten-Richtlinie ab 2024 für ganz Europa

Mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wird die Bundesregierung ab Januar 2023 Unternehmen gesetzlich verpflichten, Transparenz in ihre Lieferketten zu bringen und beispielsweise durch individuelle Risikoanalyse und umfangreiche Dokumentationspflichten, ihren Teil zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen und zur Einhaltung des Umweltschutzes entlang der Lieferkette beizutragen. Zunächst sind hiervon ab 2023 nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern betroffen. Ab 2024 müssen auch Unternehmen mit mehr 1.000 Mitarbeitern einem umfangreichen Pflichtenkatalog nachkommen. Vor allem im Hinblick auf den bereits im Februar 2022 durch die EU-Kommission vorgelegten Entwurf zu einer EU-Lieferketten-Richtlinie (EU-LkRL-E), sind bis 2024 auch auf europäischer Ebene weitere Verschärfungen in puncto Monitoring von Lieferketten zu erwarten, so dass Unternehmen jetzt geeignete Maßnahmen planen und ergreifen müssen.

Die Ergebnisse der noch bis Ende August 2022 laufenden Umfrage werden von osapiens in Zusammenarbeit mit dem BMZ am 20. September 2022 beim ‚LkSG-Netzwerktag‘ in Mannheim präsentiert. Interessierte Vertreter von Unternehmen aus den Bereichen Einkauf, Compliance, Nachhaltigkeit und Logistik sind eingeladen sich mit Gleichgesinnten auszutauschen und mehr, auch zu den rechtlichen Fragen und möglichen Lösungen, rund um das Thema LkSG zu erfahren.  

Mehr Informationen zur Studie entnehmen Sie bitte dem Whitepaper im Anhang dieser Presseinformation. Weitere Informationen zu osapiens, dem ‚LkSG-Netzwerktag‘ und den Softwarelösungen von osapiens finden Sie unter www.osapiens.com.


Weiterlesen

Company News

osapiens und right. based on science schließen exklusive Partnerschaft zur Förderung klimafreundlicher Unternehmensstrategien

Ganzen Artikel lesen
Blog

Der Einfluss der EUDR auf Mode: Ein Wendepunkt für ethische und nachhaltige Lieferketten

Ganzen Artikel lesen