PPWR Deadline: 12. August. Jetzt rechtzeitig compliant werden.
Ab dem 12. August braucht jede Verpackungsart eine gültige Konformitätserklärung. Der osapiens HUB bringt Sie in den nächsten 5 Wochen ans Ziel - in Wochen statt Monaten.
Die richtige PPWR-Software finden?
Unser Leitfaden zeigt kompakt, worauf es bei der Auswahl einer PPWR-Software ankommt - mit den entscheidenden Prüffragen, die Sie vor der Entscheidung stellen sollten.
Wen betrifft die PPWR?
Alle Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen – darunter:
- Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien
- Hersteller von Verpackungen oder verpackten Produkten
- Distributoren, Importeure und Fulfillment-Dienstleister
- Markeninhaber, die verpackte Waren auf dem EU‑Markt in Verkehr bringen
- Nicht-EU-Lieferanten, die verpackte Produkte oder Verpackungen für die EU liefern
Der Digitale Produktpass: Anforderungen und Auswirkungen
Neue Anforderungen an die Produktkonformität verändern, wie Unternehmen Produktdaten erfassen, verwalten und weitergeben. „Product Compliance & Digital Product Passport For Dummies“ bietet einen Überblick über die zentralen Themen rund um den Digitalen Produktpass, von regulatorischen Anforderungen bis hin zu mehr Transparenz in der Wertschöpfungskette. Laden Sie Ihr kostenloses E-Book herunter und verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen.
Herausforderungen bei der PPWR Compliance
Mit dem osapiens HUB for Product Compliance zur PPWR-Konformität
Integrierte PPWR-Anfragen
Automatisierte Erfassung aller relevanten PPWR-Daten von internen Teams sowie von Lieferanten und Erzeugern
Kostenfreies osapiens Supplier Portal
Eine intuitive Plattform, auf der Lieferanten strukturierte Informationen zu ihren Verpackungen und Verpackungsmaterialien bereitstellen können.
Flexible Offenlegungen
Zusammenfassung der erfassten Daten pro Verpackung oder Produkt als Grundlage für Kennzeichnung, Dokumentation und Konformitätserklärungen (DoC).
Konnektoren und REST-API
Nahtlose Integration von Lieferanten- und Produktstammdaten sowie Rückführung angereicherter Daten in bestehende Systeme
Anpassbarkeit und Flexibilität
Frühzeitige Einbindung von Lieferanten und Aufbau eines zentralen Datenpools – mit der Möglichkeit, das System schrittweise zu erweitern und anzupassen.
PPWR Resources
Bereit, Ihre PPWR-Konformität zu automatisieren?
Mit dem osapiens HUB for Product Compliance erfüllen Sie alle Anforderungen – rechtssicher, skalierbar und effizient.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Verordnung legt fest, dass ab dem 12. August 2026 alle Verpackungen und verpackten Waren, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, den Anforderungen der PPWR entsprechen müssen.
Dies betrifft alle Produkte und alle Branchen!
Die PPWR gilt für:
- Lieferanten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien
- Hersteller von Verpackungen oder verpackten Produkten
- Händler, Importeure und Fulfillment-Dienstleister
- Markeninhaber, die verpackte Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringen
- Nicht-EU-Lieferanten, die Produkte oder Verpackungen für den EU-Markt liefern
Die PPWR hat erhebliche Auswirkungen auf:
- FMCG / Konsumgüterindustrie (Lebensmittel, Getränke, Pflege)
- Einzelhandel / E-Commerce / Online-Marktplätze
- Verpackungsherstellende Industrie
- Logistik-, Fulfillment- und Transportverpackungsindustrie
- Textil-, Bekleidungs- und Schuhindustrie (auf der Verpackungsseite)
- Hotellerie, Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung (HORECA)
Die zentralen PPWR-Anforderungen in diesem Bereich sind:
- Chemische Sicherheit (Grenzwerte z. B. für REACH, PFAS usw. in Verpackungen)
- Recyclingfähigkeit
- 2030: mindestens 70 % recyclingfähig
- 2038: mindestens 80 % recyclingfähig
- Einsatz von Post-Consumer-Rezyklaten (ab 2030: unterschiedliche Mindestanteile je nach Verpackungsart und Material)
- Minimierung von Verpackungen (ab 2030: maximal 50 % Leerraumanteil)
- Wiederverwendbarkeit (Wiederverwendung oder Nachfüllung für Lebensmittel und Getränke; Details ab 2027 in einem delegierten Rechtsakt)
- Verbote und Beschränkungen bestimmter Verpackungsarten (ab 2030: Verbot bestimmter Einwegverpackungen)
Die PPWR verlangt Transparenz durch Kennzeichnung usw. (einheitliche Kennzeichnung einschließlich Angaben zu den verwendeten Materialien usw.). Die Hersteller müssen die Konformitätsbewertung für ihre Verpackungen (einschließlich Lieferantenangaben) durchführen und die technische Dokumentation sowie die EU-Konformitätserklärung erstellen.
Im Rahmen der Extended Producer Responsibility (EPR) müssen sich alle Hersteller (=Hersteller, Importeure oder Händler, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in Verkehr bringen) in den Mitgliedstaaten, in denen sie Produkte in Verkehr bringen, in das Register eintragen, relevante Daten melden und aktualisieren sowie EPR-Gebühren für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen entrichten.
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