PPWR

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die PPWR gilt für Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen. Die ersten wesentlichen Anforderungen gelten ab dem 12. August 2026.

Zeitplan der Verordnung

Januar 2022

Die Verordnung (EU) Nr. 2025/40 wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

April 2024

Das Europäische Parlament und der Rat haben im Trilog eine Einigung über den endgültigen Wortlaut erzielt.

2025–2026

Die Europäische Kommission veröffentlicht delegierte Rechtsakte, in denen Kriterien für die Recyclingfähigkeit, Kennzeichnungsformate und Anforderungen an Mechanismen zur Wiederverwendung festgelegt werden.

2029

Die Mitgliedstaaten müssen eine getrennte Sammlung von Einweg-Plastikflaschen und Metallgetränkebehältern in Höhe von 90 % erreichen, wobei Pfandrückgabesysteme eingerichtet sein müssen.

November 2022

Die Europäische Kommission veröffentlicht den Vorschlag für eine Verpackungsverordnung (COM/2022/677), der die Verpackungsrichtlinie von 1994 ersetzt.

11. February 2025

Die Verordnung tritt in allen 27 Mitgliedstaaten in Kraft.

12. August 2026

Erste PPWR-Verpflichtungen: PFAS-Verbot in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, Anforderungen zur Verpackungsminimierung und Kennzeichnungspflicht für neue Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

1. January 2030

Die Verpflichtung zur Recyclingfähigkeit durch Produktgestaltung tritt in Kraft; Verpackungen müssen nun die Klassen A, B oder C erfüllen. Für Kunststoffverpackungen werden Zielvorgaben für den Recyclinganteil verbindlich, darunter ein Recyclinganteil von 30 % für Einweg-Kunststoffflaschen. Für Getränke und den Gastronomiebereich gelten nun Zielvorgaben für die Wiederverwendung. Bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungsformate werden vom EU-Markt verbannt.

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  • 2022
    Januar 2022

    Die Verordnung (EU) Nr. 2025/40 wurde im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

  • 2023
    November 2022

    Die Europäische Kommission veröffentlicht den Vorschlag für eine Verpackungsverordnung (COM/2022/677), der die Verpackungsrichtlinie von 1994 ersetzt.

  • 2024
    April 2024

    Das Europäische Parlament und der Rat haben im Trilog eine Einigung über den endgültigen Wortlaut erzielt.

  • 2025
    11. February 2025

    Die Verordnung tritt in allen 27 Mitgliedstaaten in Kraft.

  • 2026
    2025–2026

    Die Europäische Kommission veröffentlicht delegierte Rechtsakte, in denen Kriterien für die Recyclingfähigkeit, Kennzeichnungsformate und Anforderungen an Mechanismen zur Wiederverwendung festgelegt werden.

  • 12. August 2026

    Erste PPWR-Verpflichtungen: PFAS-Verbot in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt, Anforderungen zur Verpackungsminimierung und Kennzeichnungspflicht für neue Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

  • 2029
    2029

    Die Mitgliedstaaten müssen eine getrennte Sammlung von Einweg-Plastikflaschen und Metallgetränkebehältern in Höhe von 90 % erreichen, wobei Pfandrückgabesysteme eingerichtet sein müssen.

  • 2030
    1. January 2030

    Die Verpflichtung zur Recyclingfähigkeit durch Produktgestaltung tritt in Kraft; Verpackungen müssen nun die Klassen A, B oder C erfüllen. Für Kunststoffverpackungen werden Zielvorgaben für den Recyclinganteil verbindlich, darunter ein Recyclinganteil von 30 % für Einweg-Kunststoffflaschen. Für Getränke und den Gastronomiebereich gelten nun Zielvorgaben für die Wiederverwendung. Bestimmte Einweg-Kunststoffverpackungsformate werden vom EU-Markt verbannt.

Was die Verordnung vorschreibt

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verordnung (EU) 2025/40) gilt für Unternehmen, die verpackte Waren herstellen, importieren oder auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Sie legt verbindliche Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, den Einsatz von Recyclingmaterialien, die Wiederverwendung sowie die Beschränkung bestimmter Stoffe fest.

Die ersten Vorgaben gelten bereits ab dem 12. August 2026. Dazu zählen insbesondere die PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt sowie die Grenzwerte für Schwermetalle. Weitere Anforderungen folgen schrittweise: Ab 2030 treten unter anderem verbindliche Recyclingfähigkeitsstufen, Zielvorgaben für den Recyclinganteil und Wiederverwendungsanforderungen für bestimmte Getränke- und Gastronomieverpackungen in Kraft.

Häufige Herausforderungen bei der Umsetzung der PPWR

Recyclinganteile müssen nachweisbar sein

Unternehmen müssen die Anteile recycelter Materialien für jede einzelne SKU dokumentieren und durch überprüfbare Nachweise belegen. Allgemeine Lieferantenerklärungen reichen dafür nicht aus. Herkömmliche Beschaffungs- und ERP-Systeme sind häufig nicht darauf ausgelegt, diese Daten über das gesamte Verpackungsportfolio hinweg strukturiert zu erfassen, zu validieren und bei Änderungen nachvollziehbar zu versionieren.

PPWR recycled content targets

Stoffdaten müssen frühzeitig vorliegen

Ab dem 12. August 2026 gelten gemäß Artikel 5 der PPWR unter anderem PFAS-Beschränkungen für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt sowie Grenzwerte für Schwermetalle. Unternehmen benötigen daher für alle betroffenen Verpackungen verifizierte Informationen zu den enthaltenen Stoffen. Gerade bei Verpackungen, die von externen Lieferanten bezogen werden, liegen diese Daten häufig nicht in strukturierter Form vor. Um die erforderlichen Stoffdeklarationen für das gesamte Verpackungsportfolio einzuholen, zu prüfen und aktuell zu halten, ist deshalb ein strukturierter Prozess zur Einbindung der Lieferanten erforderlich.

ppwr heavy metals

Anforderungen variieren je nach Verpackung

Welche Vorgaben gelten, hängt von der jeweiligen Verpackungskategorie, dem verwendeten Material und dem konkreten Anwendungsfall ab. Für jede einzelne SKU muss daher systematisch ermittelt werden, welche Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil und Wiederverwendung erfüllt werden müssen. Dies gilt unabhängig von der Größe des Verpackungsportfolios und betrifft sämtliche Produktlinien und nationalen Märkte.

PPWR packaging category requirements
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PPWR-Konformität – von den Stoffdaten bis zur Konformitätserklärung

Der osapiens HUB unterstützt Unternehmen dabei, Stoffdaten zu erfassen, technische Dokumentationen zentral zu verwalten und PPWR-Konformitätserklärungen für jede einzelne SKU im Verpackungsportfolio zu erstellen.

Passende PPWR-Vorlagen für jede Rolle in der Lieferkette

Verpackungskategorien lassen sich anhand von KN-Codes, Produktkategorien oder Tags automatisch den passenden PPWR-Vorlagen zuordnen. Der osapiens HUB stellt dafür rechtlich geprüfte Vorlagen bereit, die auf die jeweilige Rolle in der Lieferkette zugeschnitten sind. Hersteller können etwa Vorlagen für Datenanforderungen gemäß Artikel 5 nutzen, um Anforderungen an PFAS und Schwermetalle abzudecken. Händler und Distributoren erstellen Konformitätserklärungen und technische Dokumentationen gemäß Anhang VII direkt auf Basis der Lieferantenangaben.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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