Das ISSB veröffentlicht IFRS S1 und IFRS S2
International Sustainability Standards Board (ISSB)
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat mit IFRS S1 und IFRS S2 einen globalen Rahmen für die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen geschaffen. Die Standards unterstützen Unternehmen dabei, nachhaltigkeits- und klimabezogene Risiken und Chancen transparent und vergleichbar zu berichten.
IFRS S1 definiert die allgemeinen Anforderungen an die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen und umfasst die Bereiche Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele.
IFRS S2 ergänzt diesen Rahmen um spezifische Anforderungen an klimabezogene Angaben, darunter Treibhausgasemissionen, physische und transitorische Klimarisiken sowie Klimaszenarioanalysen.
Ob und ab wann die ISSB-Standards verpflichtend anzuwenden sind, entscheiden die jeweiligen Rechtsordnungen und Aufsichtsbehörden.
Nächster relevanter Stichtag
Japan führt als nächstes Land verpflichtende, an die ISSB-Standards angepasste Offenlegungsanforderungen ein. Unternehmen, die am Prime Market der Tokyo Stock Exchange notiert sind und eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 3 Billionen Yen aufweisen, müssen für Geschäftsjahre mit Ende zum 31. März 2027 Angaben gemäß IFRS S1 und IFRS S2 veröffentlichen.
Auch das Vereinigte Königreich bereitet die Einführung ISSB-basierter Anforderungen vor. Die Financial Conduct Authority (FCA) hat klimabezogene Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen ab Berichtszeiträumen ab 1. Januar 2027 vorgeschlagen. Die endgültigen regulatorischen Vorgaben werden für Herbst 2026 erwartet.
Da die Übernahme der ISSB-Standards von den jeweiligen Rechtsordnungen abhängt, unterscheiden sich Anwendungsbereich und Einführungszeitpunkt je nach Land.
Wichtige Termine und Meilensteine
Was die ISSB-Standards vorschreiben
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelt weltweit einheitliche Standards für die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen. Mit IFRS S1 und IFRS S2 sollen Unternehmen nachhaltigkeits- und klimabezogene Risiken und Chancen transparent, vergleichbar und entscheidungsrelevant berichten.
IFRS S1 definiert die allgemeinen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und umfasst die Bereiche Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. IFRS S2 ergänzt diesen Rahmen um spezifische Anforderungen an klimabezogene Angaben, darunter Treibhausgasemissionen, physische und transitorische Klimarisiken sowie Szenarioanalysen.
Die ISSB-Standards werden erst verbindlich, wenn sie von einer Rechtsordnung oder Aufsichtsbehörde übernommen werden. Deshalb unterscheiden sich Anwendungsbereich, Zeitplan und betroffene Unternehmen je nach Land, während die zugrunde liegenden Offenlegungsanforderungen weitgehend einheitlich bleiben.
Häufige Herausforderungen bei der Umsetzung der ISSB-Standards
Anwendungsbereich und Einführungstermine unterscheiden sich je nach Rechtsordnung
Die Einführung der ISSB-Standards erfolgt weltweit nicht einheitlich. Japan führt die Berichterstattung schrittweise nach Marktkapitalisierung ein, während das Vereinigte Königreich, Hongkong und Australien jeweils eigene Anwendungsbereiche, Schwellenwerte und Zeitpläne festlegen. Unternehmen, die in mehreren Rechtsordnungen tätig sind, müssen deshalb unterschiedliche regulatorische Anforderungen und Einführungsfristen parallel berücksichtigen.
Vorhandene Nachhaltigkeitsdaten sind nicht für die Offenlegung nach IFRS S2 strukturiert
Unternehmen, die bereits gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichten, verfügen häufig über einen Großteil der erforderlichen Nachhaltigkeitsdaten. Für IFRS S2 müssen diese Informationen jedoch aus der Perspektive finanziell wesentlicher Klimarisiken strukturiert und offengelegt werden. Die Herausforderung besteht daher weniger in der Datenerhebung als in der Zuordnung, Aufbereitung und Wiederverwendung bestehender Informationen.
Scope-3-Emissionsdaten auf Lieferantenebene sind häufig unvollständig oder nicht prüfbar
IFRS S2 verlangt die Offenlegung wesentlicher Scope-3-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Viele Unternehmen stützen sich dabei noch auf ausgabenbasierte Emissionsfaktoren oder Schätzwerte, da belastbare Aktivitätsdaten ihrer Lieferanten fehlen. Dadurch sinken sowohl die Aussagekraft der Emissionsberechnungen als auch die Prüfbarkeit der offengelegten Kennzahlen.
Der Druck, prüfungsfähige Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen, steigt frühzeitig
Mit der Einführung der ISSB-Standards steigen die Anforderungen an die Qualität und Prüfbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen. In vielen Rechtsordnungen werden Offenlegungen bereits ab dem ersten Berichtsjahr extern geprüft oder unterliegen einer verstärkten regulatorischen und investorseitigen Kontrolle. Unternehmen müssen daher ihre Daten, Prozesse und Nachweise frühzeitig auf eine prüfungsfähige Berichterstattung ausrichten.
Wie osapiens bei ISSB hilft
Der osapiens HUB for Supplier Intelligence führt Nachhaltigkeits-, Risiko- und Lieferkettendaten auf einer gemeinsamen Datenbasis zusammen und unterstützt Unternehmen bei der Offenlegung gemäß IFRS S1 und IFRS S2. Bereits erfasste ESG- und Lieferantendaten können für die Berichterstattung wiederverwendet und entsprechend den Anforderungen der finanziellen Wesentlichkeit strukturiert aufbereitet werden, ohne dass dieselben Informationen mehrfach erhoben werden müssen.
Scope-3-Emissionen bis auf Lieferantenebene berechnen
Über das osapiens Supplier Portal erfasste Aktivitätsdaten auf Lieferantenebene fließen direkt in die Berechnung der Scope-3-Emissionen nach den Kategorien des GHG Protocol ein. Anstelle ausgabenbasierter Schätzungen entstehen belastbare Emissionsdaten, die mit demselben Lieferantenprofil für Risikobewertungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung verknüpft bleiben.
Bestehende CSRD-Daten für IFRS S1 und IFRS S2 wiederverwenden
Unternehmen, die bereits gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichten, verfügen über einen Großteil der für IFRS S1 und IFRS S2 erforderlichen ESG-Daten. Die Module Reporting Cockpit und Disclosure Management bereiten bestehende Informationen entsprechend den Anforderungen der ISSB-Standards auf und ordnen sie den jeweiligen Offenlegungen nach IFRS S1, IFRS S2, VSME und GRI zu.
Dieselbe Datenbasis für ISSB und CSDDD nutzen
Lieferanten-, Risiko- und Emissionsdaten werden auf einer gemeinsamen Datenbasis verwaltet und sowohl für Offenlegungen nach IFRS S1 und IFRS S2 als auch für die Sorgfaltspflichten gemäß der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) genutzt. Informationen zu Lieferantenrisiken, Emissionen und Sorgfaltspflichten werden einmal erfasst und für beide regulatorischen Anforderungen wiederverwendet.
ISSB-LEITFÄDEN, WHITEPAPER UND RESSOURCEN
Häufig gestellte Fragen
Es gibt keine weltweit einheitliche Verpflichtung zur Anwendung der ISSB-Standards. IFRS S1 und IFRS S2 werden erst verbindlich, wenn sie von einer Rechtsordnung übernommen werden. Welche Unternehmen berichten müssen, hängt daher von den jeweiligen nationalen Vorschriften ab und kann sich beispielsweise nach Börsennotierung, Unternehmensgröße oder anderen regulatorischen Kriterien richten.
Unternehmen mit Sitz in anderen Ländern können ebenfalls betroffen sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie an einer Börse in einer Rechtsordnung notiert sind, die die ISSB-Standards übernommen hat, oder wenn nationale Vorschriften ihre Anwendung auf ausländische Emittenten oder Tochtergesellschaften ausweiten. Darüber hinaus verlangen Investoren, Kreditgeber und Geschäftspartner zunehmend ISSB-konforme Offenlegungen, auch wenn keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
IFRS S2 basiert auf dem Konzept der finanziellen Wesentlichkeit. Unternehmen müssen klimabezogene Risiken und Chancen offenlegen, die sich voraussichtlich auf ihre Cashflows, ihren Zugang zu Finanzmitteln oder ihre Kapitalkosten auswirken.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verfolgt dagegen das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit. Neben den finanziellen Auswirkungen auf das Unternehmen müssen auch die Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft berichtet werden.
Der Klimastandard ESRS E1 der CSRD weist in Struktur und vielen Offenlegungsanforderungen eine hohe Übereinstimmung mit IFRS S2 auf. Unternehmen, die nach beiden Rahmenwerken berichten, benötigen jedoch zusätzliche Informationen zur Wirkungswesentlichkeit, die für eine Berichterstattung nach IFRS S2 allein nicht erforderlich sind.
Die Konsequenzen hängen von der jeweiligen Rechtsordnung ab, da das ISSB seine Standards nicht selbst durchsetzt. In Japan sind die SSBJ-Angaben Teil des jährlichen Wertpapierberichts (yūhō), der dieselbe rechtliche Bedeutung wie der Jahresabschluss hat; daher haben Falschangaben oder Unterlassungen Konsequenzen nach dem Wertpapierrecht. Im Vereinigten Königreich soll die verpflichtende Berichterstattung gemäß den UK Sustainability Reporting Standards (UK SRS) nach Veröffentlichung der endgültigen Vorschriften über die Börsenzulassungsvorschriften der Financial Conduct Authority (FCA) durchgesetzt werden, wobei Verstöße dieselben Folgen hätten wie Verstöße gegen bestehende Börsenzulassungsvorschriften. In Australien sind klimabezogene Angaben Bestandteil des jährlichen Nachhaltigkeitsberichts gemäß dem Corporations Act, wobei falsche oder irreführende Angaben eine zivilrechtliche Haftung des Unternehmens und seiner Vorstandsmitglieder begründen können. Ein einheitliches Sanktionssystem für alle Rechtsordnungen besteht nicht.
Nein. Unternehmen, die bereits nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) oder den GRI-Standards berichten, verfügen in der Regel bereits über einen Großteil der erforderlichen Daten und Prozesse. IFRS S1, IFRS S2, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der CSRD und die GRI-Standards orientieren sich an einer vergleichbaren Struktur mit den Bereichen Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele und bauen auf den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) auf.
Der wesentliche Unterschied liegt im Wesentlichkeitskonzept: Während die CSRD die doppelte Wesentlichkeit verlangt, konzentrieren sich IFRS S1 und IFRS S2 auf die finanzielle Wesentlichkeit. Unternehmen, die bereits nach der CSRD oder GRI berichten, können daher einen Großteil ihrer bestehenden Daten für die ISSB-konforme Berichterstattung wiederverwenden, anstatt einen vollständig neuen Berichtsprozess aufzubauen.
IFRS S2 verlangt die Offenlegung der Scope-3-Treibhausgasemissionen gemäß dem GHG Protocol, einschließlich der Emissionen entlang der Wertschöpfungskette. Grundsätzlich sind alle relevanten 15 Scope-3-Kategorien zu berücksichtigen. Für Finanzinstitute umfasst dies auch finanzierte Emissionen.
Für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, enthalten die Änderungen an IFRS S2 Erleichterungen für Finanzinstitute. Die Offenlegung der Kategorie 15 kann auf finanzierte Emissionen beschränkt werden. Darüber hinaus können Unternehmen Klassifizierungssysteme verwenden, die über den Global Industry Classification Standard (GICS) hinausgehen.
Rechtsordnungen, die IFRS S2 übernehmen, können zusätzliche Übergangsregelungen vorsehen. So sieht der Vorschlag für die UK Sustainability Reporting Standards (UK SRS) beispielsweise eine einjährige „Comply-or-Explain“-Übergangsregelung für die Scope-3-Berichterstattung vor.
Die ISSB-konforme Berichterstattung wird über die Module Reporting Cockpit und Disclosure Management im osapiens HUB erstellt. Auf Basis einer gemeinsamen Datenbasis werden Offenlegungsvorlagen für IFRS S1, IFRS S2, CSRD, VSME und GRI bereitgestellt.
Emissions-, Risiko- und Lieferantendaten stammen aus demselben Lieferantenprofil im osapiens HUB für Supplier Intelligence, das auch für die Sorgfaltspflichten gemäß der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) genutzt wird. Unternehmen, die gleichzeitig in mehreren Rechtsordnungen berichten – beispielsweise in der Europäischen Union, Japan und dem Vereinigten Königreich –, können dieselben Daten den jeweiligen Berichtsanforderungen zuordnen, anstatt sie mehrfach zu erfassen.
Ein HUB. Alle Nachhaltigkeitsdaten.