Das ISSB veröffentlicht IFRS S1 und IFRS S2
International Sustainability Standards Board (ISSB)
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat mit IFRS S1 und IFRS S2 einen globalen Rahmen für die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen geschaffen. Die Standards unterstützen Unternehmen dabei, nachhaltigkeits- und klimabezogene Risiken und Chancen transparent und vergleichbar zu berichten.
IFRS S1 definiert die allgemeinen Anforderungen an die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen und umfasst die Bereiche Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele.
IFRS S2 ergänzt diesen Rahmen um spezifische Anforderungen an klimabezogene Angaben, darunter Treibhausgasemissionen, physische und transitorische Klimarisiken sowie Klimaszenarioanalysen.
Ob und ab wann die ISSB-Standards verpflichtend anzuwenden sind, entscheiden die jeweiligen Rechtsordnungen und Aufsichtsbehörden.
Nächster relevanter Stichtag
Japan führt als nächstes Land verpflichtende, an die ISSB-Standards angepasste Offenlegungsanforderungen ein. Unternehmen, die am Prime Market der Tokyo Stock Exchange notiert sind und eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 3 Billionen Yen aufweisen, müssen für Geschäftsjahre mit Ende zum 31. März 2027 Angaben gemäß IFRS S1 und IFRS S2 veröffentlichen.
Auch das Vereinigte Königreich bereitet die Einführung ISSB-basierter Anforderungen vor. Die Financial Conduct Authority (FCA) hat klimabezogene Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen ab Berichtszeiträumen ab 1. Januar 2027 vorgeschlagen. Die endgültigen regulatorischen Vorgaben werden für Herbst 2026 erwartet.
Da die Übernahme der ISSB-Standards von den jeweiligen Rechtsordnungen abhängt, unterscheiden sich Anwendungsbereich und Einführungszeitpunkt je nach Land.
Wichtige Termine und Meilensteine
Was die ISSB-Standards vorschreiben
Das International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelt weltweit einheitliche Standards für die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen. Mit IFRS S1 und IFRS S2 sollen Unternehmen nachhaltigkeits- und klimabezogene Risiken und Chancen transparent, vergleichbar und entscheidungsrelevant berichten.
IFRS S1 definiert die allgemeinen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und umfasst die Bereiche Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. IFRS S2 ergänzt diesen Rahmen um spezifische Anforderungen an klimabezogene Angaben, darunter Treibhausgasemissionen, physische und transitorische Klimarisiken sowie Szenarioanalysen.
Die ISSB-Standards werden erst verbindlich, wenn sie von einer Rechtsordnung oder Aufsichtsbehörde übernommen werden. Deshalb unterscheiden sich Anwendungsbereich, Zeitplan und betroffene Unternehmen je nach Land, während die zugrunde liegenden Offenlegungsanforderungen weitgehend einheitlich bleiben.
Häufige Herausforderungen bei der Umsetzung der ISSB-Standards
Anwendungsbereich und Einführungstermine unterscheiden sich je nach Rechtsordnung
Die Einführung der ISSB-Standards erfolgt weltweit nicht einheitlich. Japan führt die Berichterstattung schrittweise nach Marktkapitalisierung ein, während das Vereinigte Königreich, Hongkong und Australien jeweils eigene Anwendungsbereiche, Schwellenwerte und Zeitpläne festlegen. Unternehmen, die in mehreren Rechtsordnungen tätig sind, müssen deshalb unterschiedliche regulatorische Anforderungen und Einführungsfristen parallel berücksichtigen.
Vorhandene Nachhaltigkeitsdaten sind nicht für die Offenlegung nach IFRS S2 strukturiert
Unternehmen, die bereits gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichten, verfügen häufig über einen Großteil der erforderlichen Nachhaltigkeitsdaten. Für IFRS S2 müssen diese Informationen jedoch aus der Perspektive finanziell wesentlicher Klimarisiken strukturiert und offengelegt werden. Die Herausforderung besteht daher weniger in der Datenerhebung als in der Zuordnung, Aufbereitung und Wiederverwendung bestehender Informationen.
Scope-3-Emissionsdaten auf Lieferantenebene sind häufig unvollständig oder nicht prüfbar
IFRS S2 verlangt die Offenlegung wesentlicher Scope-3-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Viele Unternehmen stützen sich dabei noch auf ausgabenbasierte Emissionsfaktoren oder Schätzwerte, da belastbare Aktivitätsdaten ihrer Lieferanten fehlen. Dadurch sinken sowohl die Aussagekraft der Emissionsberechnungen als auch die Prüfbarkeit der offengelegten Kennzahlen.
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