Die TPD2 tritt in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft.
Tabakproduktrichtlinie (TPD): Track-and-Trace-Anforderungen
Seit Mai 2024 gilt die Rückverfolgbarkeit für alle Tabakprodukte in der EU. Mit der TPD3 sollen die Track-and-Trace-Verpflichtungen ab 2028 auch auf E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids ausgeweitet werden.
Nächster Stichtag:
15. Juni 2026: Die öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der TPD3 endet. Ein Gesetzgebungsvorschlag wird bis Ende 2026 erwartet.
Die Europäische Kommission hat im Mai 2026 die formelle Konsultation zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie eröffnet. Sie bot Unternehmen und weiteren Interessengruppen die letzte Möglichkeit, Einfluss auf die geplante Ausweitung des Geltungsbereichs, die Track-and-Trace-Anforderungen für neue Produktkategorien und die vorgesehenen Übergangsfristen zu nehmen. Für Hersteller von E-Zigaretten, Nikotinbeuteln und E-Liquids ist das Ergebnis besonders relevant. Es wird mitentscheiden, ob bestehende Systeme lediglich gezielt erweitert oder grundlegend angepasst werden müssen.
Für bestehende Tabakerzeugnisse gelten die Rückverfolgbarkeitspflichten bereits heute: für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen seit dem 20. Mai 2019, für alle übrigen Tabakerzeugnisse seit dem 20. Mai 2024. Bestände anderer Tabakerzeugnisse, die vor dem 20. Mai 2024 hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden und noch keine eindeutige Kennung tragen, durften nur während einer Übergangsfrist weiterverkauft werden. Diese Übergangsfrist endete am 20. Mai 2026.
Zeitplan der Verordnung
Was die Richtlinie vorschreibt
Die EU-Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) gilt für Hersteller, Importeure, Großhändler, Vertreiber und Einzelhändler, die Tabakprodukte auf dem EU-Markt bereitstellen oder vertreiben. Sie umfasst zwei zentrale Compliance-Systeme.
Das Track-and-Trace-System verlangt, dass jede Einzelpackung mit einer eindeutigen Kennung versehen wird. An den relevanten Stationen der Lieferkette werden die Bewegungen der Packung gescannt und über den EU-Router in einem Netzwerk nationaler Datenspeicher erfasst. Zusätzlich muss jede Packung ein manipulationssicheres Sicherheitsmerkmal tragen, das die Echtheit des Produkts bestätigt.
Die Track-and-Trace-Anforderungen gelten seit Mai 2019 für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen und seit Mai 2024 für alle übrigen Tabakerzeugnisse. Neue Produktkategorien wie E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids fallen bislang nicht unter diese Vorgaben. Im Zuge der geplanten Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie sollen die Verpflichtungen jedoch auf diese Kategorien ausgeweitet werden. Ein entsprechender Gesetzgebungsvorschlag wird bis Ende 2026 erwartet.
Herausforderungen bei der Umsetzung der TPD-Track-and-Trace-Vorschriften
Unterschiedliche Anforderungen in jedem EU-Markt
Jeder EU-Mitgliedstaat verfügt über eine eigene ID-Ausgabestelle mit jeweils unterschiedlichen technischen Standards, Einreichungsformaten und Validierungsanforderungen. Betrieben werden diese Stellen von einer begrenzten Zahl spezialisierter Anbieter, darunter Dentsu, Crane NXT und CRPT, wobei die konkrete Ausgestaltung je nach Markt variiert.
Hersteller und Importeure, die ihre Produkte in mehreren EU-Ländern vertreiben, müssen daher separate Verbindungen zu den jeweiligen nationalen Systemen einrichten, pflegen und kontinuierlich überwachen.
Ein Übermittlungsfehler kann die gesamte Lieferung stoppen
Jede Einzelpackung muss während des laufenden Produktionsprozesses serialisiert und anschließend korrekt zu Umverpackungen, Kartons und Paletten zusammengefasst werden. Dabei müssen die jeweiligen Eltern-Kind-Beziehungen eindeutig abgebildet und alle relevanten Daten an das zuständige Repository übermittelt werden, bevor die Lieferung das Werk verlässt.
Tritt an einer Stelle dieses Prozesses ein Validierungs- oder Übermittlungsfehler auf, kann dies dazu führen, dass die gesamte Sendung nicht freigegeben wird.
Fragmentierte Track-and-Trace-Systeme erschweren die Erweiterung auf neue Produktkategorien
Viele Hersteller haben ihre Track-and-Trace-Infrastruktur für jeden Markt separat aufgebaut. Dadurch bestehen häufig unterschiedliche Softwarelösungen, Produktionsanlagen und ERP-Integrationen für die einzelnen Länder.
Werden die Anforderungen der TPD3 auf E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids ausgeweitet, reichen einfache Erweiterungen solcher fragmentierten Systeme oft nicht aus. Stattdessen müssen bestehende Prozesse, Schnittstellen und Systemlandschaften möglicherweise grundlegend überarbeitet oder vereinheitlicht werden.
Die Vorbereitung auf TPD3 sollte bereits jetzt beginnen
Der Gesetzgebungsvorschlag zur TPD3 wird für Ende 2026 erwartet, die neuen Anforderungen sollen voraussichtlich ab 2028 gelten. Unternehmen sollten jedoch nicht bis zur Veröffentlichung des Entwurfs warten.
Die zentrale Frage ist, ob die bestehende Track-and-Trace-Infrastruktur neue Produktkategorien ohne grundlegende Anpassungen abbilden kann. Die Prüfung und mögliche Neugestaltung von Systemen, Schnittstellen und Prozessen kann mehr Zeit in Anspruch nehmen, als die spätere Übergangsfrist bietet.
Vollständige TPD-Konformität für den EU-Markt, vorbereitet auf TPD3
Der osapiens HUB für Track & Trace Tobacco unterstützt die Serialisierung, die Anbindung an ID-Aussteller, die Aggregation sowie die Übermittlung an das Repository für alle derzeit erfassten Tabakproduktkategorien in sämtlichen 27 EU-Mitgliedstaaten. Sollte TPD3 die entsprechenden Verpflichtungen auf E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids ausweiten, kann dieselbe Plattform auch diese zusätzlichen Produktkategorien abdecken. Eine separate Implementierung ist dafür nicht erforderlich.
Über eine einzige Integrationsschicht mit allen 27 EU-Ausgabestellen verbunden
Der osapiens HUB ist über eine zentrale Integrationsschicht direkt an die zuständigen Ausgabestellen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie an Anbieter primärer Repositorien wie Dentsu, Zetes, Atos, KASI und Honeywell angebunden. Individuelle Erkennungsmerkmale werden zentral angefordert, verwaltet und bei Bedarf nachbestellt. Änderungen an den Schnittstellen der Ausgabestellen werden von osapiens umgesetzt, sodass auf Kundenseite keine Anpassungen erforderlich sind.
Serialisierung und Aggregation bei voller Liniengeschwindigkeit, ohne bestehende Anlagen auszutauschen
Die Serialisierung und Aggregation erfolgen bei laufender Produktionsgeschwindigkeit über einen vor Ort installierten Line Controller, der an die vorhandenen Etikettier- und Codiersysteme angebunden wird. Die Kommunikation mit den Ausgabestellen und Repositorien erfolgt über die Cloud. REST- und SOAP-APIs übertragen die Produktionsdaten automatisch an ERP- und WMS-Systeme.
Erweitern Sie die Lösung auf E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids, ohne die bestehende Systemarchitektur neu aufzusetzen
Sobald TPD3 in Kraft tritt, können E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids in die bestehende Plattform integriert werden. Eine Neugestaltung oder separate Implementierung ist dafür nicht erforderlich. osapiens übernimmt die technische Anpassung an die neuen regulatorischen Anforderungen.
RESSOURCEN UND LEITFÄDEN ZUR TPD-KONFORMITÄT
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Das Track-and-Trace-System der EU schreibt vor, dass jede Einzelpackung eines Tabakerzeugnisses, die in der EU in Verkehr gebracht wird, mit einem individuellen Erkennungsmerkmal versehen sein muss. Dieses wird angebracht, bevor das Produkt die Produktionsstätte verlässt oder in die EU eingeführt wird. Die relevanten Produktbewegungen werden entlang der Lieferkette erfasst, vom Hersteller über Großhändler und Vertriebsunternehmen bis zur ersten Verkaufsstelle, und an das zuständige primäre Repository übermittelt. Jeder Hersteller oder Importeur beauftragt einen Anbieter eines primären Repositorys mit der Speicherung seiner Rückverfolgbarkeitsdaten. Alle primären Repositories übermitteln ihre Daten über den EU-Router an ein zentrales sekundäres Repository. So entsteht für jede Einzelpackung eine durchgängig nachvollziehbare und überprüfbare Produktkette von der Herstellung oder Einfuhr bis zur ersten Verkaufsstelle.
Alle Wirtschaftsteilnehmer, die in der EU gewerblich an der Lieferkette für Tabakerzeugnisse beteiligt sind, müssen die Vorschriften einhalten. Dazu zählen Hersteller, Importeure, Großhändler und Vertriebsunternehmen. Jeder Wirtschaftsteilnehmer muss sich bei der zuständigen nationalen Ausgabestelle registrieren, um eine Wirtschaftsteilnehmerkennung und eine Kennung für seine Betriebsstätte zu erhalten, bevor er Track-and-Trace-Meldungen übermitteln kann. Auch Einzelhändler müssen registriert sein. Produktbewegungen sind bis zur ersten Verkaufsstelle zu erfassen. Der Verkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher an der Verkaufsstelle selbst muss jedoch nicht gemeldet werden.
Ein individuelles Erkennungsmerkmal, auf Englisch „Unique Identifier“ oder kurz „UI“, ist ein eindeutiger alphanumerischer Code, der jeder einzelnen Packung eines Tabakerzeugnisses zugeordnet wird. Es wird von der zuständigen nationalen Ausgabestelle erzeugt und muss auf der Einzelpackung angebracht werden, bevor das Produkt die Produktionsstätte verlässt oder in die EU eingeführt wird. Der Code wird in maschinenlesbarer Form dargestellt und enthält zusätzlich eine für Menschen lesbare Zeichenfolge. Auch aggregierte Verpackungseinheiten wie Umverpackungen, Masterkartons und Paletten können eigene Erkennungsmerkmale tragen. Diese werden mit den Codes der darin enthaltenen Verpackungseinheiten verknüpft, sodass über alle Aggregationsstufen hinweg eine Eltern-Kind-Beziehung entsteht.
Nein. E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids unterliegen derzeit nicht den Track-and-Trace-Anforderungen für Tabakerzeugnisse. E-Zigaretten und nikotinhaltige Nachfüllbehälter werden zwar bereits durch andere Bestimmungen der EU-Tabakproduktrichtlinie reguliert, sind aber nicht in das Rückverfolgbarkeitssystem einbezogen. Tabakhaltige Produkte, einschließlich erhitzter Tabakerzeugnisse, werden dagegen bereits erfasst. Die Europäische Kommission hat im Mai 2026 eine formelle Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie eingeleitet. Dabei wird geprüft, ob künftig auch nikotinhaltige Produkte ohne Tabak, darunter E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids, einbezogen werden. Ein Gesetzgebungsvorschlag wird bis Ende 2026 erwartet. Bei einer Übergangsfrist von etwa zwei Jahren könnten neue Verpflichtungen frühestens ungefähr 2028 wirksam werden.
„TPD3“ ist die gebräuchliche Arbeitsbezeichnung für die geplante dritte Fassung beziehungsweise Überarbeitung der EU-Tabakproduktrichtlinie. Die Überarbeitung soll den bestehenden Rechtsrahmen an neue Markt- und Produktentwicklungen anpassen. Dabei wird unter anderem geprüft, ob nikotinhaltige Produkte ohne Tabak, darunter Vapes, E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids, erstmals einheitlich in die EU-Vorschriften und möglicherweise auch in die Track-and-Trace-Anforderungen einbezogen werden. Ein Gesetzgebungsvorschlag wird bis Ende 2026 erwartet. Ein verbindliches Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht fest. Bei einer üblichen Übergangs- oder Umsetzungsfrist von etwa zwei Jahren könnten die neuen Vorschriften frühestens um das Jahr 2028 wirksam werden.
Die Sanktionen für Verstöße werden von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten festgelegt und können sich daher je nach Land und Schwere des Verstoßes unterscheiden. Zu den möglichen Folgen einer Nichteinhaltung gehören Geldbußen, die Sperrung von Sendungen, die Beschlagnahmung von Produkten sowie Einschränkungen des Marktzugangs oder des weiteren Vertriebs. Produkte, die über das EU-Track-and-Trace-System nicht ordnungsgemäß überprüft werden können, etwa weil ein gültiges individuelles Erkennungsmerkmal fehlt oder keine vollständige Bewegungshistorie erfasst wurde, können als nicht konform oder potenziell illegal eingestuft werden und behördlichen Durchsetzungsmaßnahmen unterliegen.
Das EU-Track-and-Trace-System gilt in erster Linie für Tabakerzeugnisse, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Hersteller außerhalb der EU, die ihre Produkte in die EU exportieren, müssen die europäischen Rückverfolgbarkeitsanforderungen erfüllen. Die erforderlichen individuellen Erkennungsmerkmale müssen vor der Einfuhr angebracht werden, und der zuständige EU-Importeur muss über die notwendigen Registrierungen verfügen. Auch in der EU hergestellte Produkte, die für den Export bestimmt sind, können je nach Bestimmungsmarkt Rückverfolgbarkeits- oder Serialisierungsanforderungen unterliegen. Das Vereinigte Königreich hat nach dem Brexit ein eigenes Tobacco-Track-and-Trace-System eingeführt. Auch andere Märkte, darunter Serbien, Usbekistan und China, verfügen über eigene nationale Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit.
Ein HUB. Jedes operative und Compliance-Signal
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