PPWR

EU-Verpackungsverordnung (PPWR)

Die PPWR gilt für Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr bringen. Die ersten wesentlichen Anforderungen gelten ab dem 12. August 2026.

Nächster Stichtag

12. August 2026: Ab diesem Datum gelten die neuen PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen. Gleichzeitig treten Anforderungen zur Verpackungsminimierung sowie verbindliche Kennzeichnungspflichten für alle neuen Verpackungen in Kraft, die auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.

Da Produkte, die heute entwickelt und beschafft werden, im August 2026 bereits im Handel sein können, müssen Unternehmen die neuen Vorgaben bereits jetzt berücksichtigen. Beim PFAS-Verbot handelt es sich nicht nur um eine Meldepflicht, sondern um eine konkrete Produktbeschränkung: Lebensmittelkontaktverpackungen, deren PFAS-Gehalt die zulässigen Grenzwerte überschreitet, dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Dies betrifft insbesondere PFAS, die für antihaftende, wasserabweisende oder hitzebeständige Eigenschaften eingesetzt werden. Entscheidungen, die in den aktuellen Entwicklungs- und Beschaffungszyklen getroffen werden, sollten daher die PPWR-Anforderungen an Inhaltsstoffe, Materialien und Kennzeichnung berücksichtigen.

Was die Verordnung vorschreibt

Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Verordnung (EU) 2025/40) gilt für Unternehmen, die verpackte Waren herstellen, importieren oder auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Sie legt verbindliche Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, den Einsatz von Recyclingmaterialien, die Wiederverwendung sowie die Beschränkung bestimmter Stoffe fest.

Die ersten Vorgaben gelten bereits ab dem 12. August 2026. Dazu zählen insbesondere die PFAS-Grenzwerte für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt sowie die Grenzwerte für Schwermetalle. Weitere Anforderungen folgen schrittweise: Ab 2030 treten unter anderem verbindliche Recyclingfähigkeitsstufen, Zielvorgaben für den Recyclinganteil und Wiederverwendungsanforderungen für bestimmte Getränke- und Gastronomieverpackungen in Kraft.

Häufige Herausforderungen bei der Umsetzung der PPWR

Recyclinganteile müssen nachweisbar sein

Unternehmen müssen die Anteile recycelter Materialien für jede einzelne SKU dokumentieren und durch überprüfbare Nachweise belegen. Allgemeine Lieferantenerklärungen reichen dafür nicht aus. Herkömmliche Beschaffungs- und ERP-Systeme sind häufig nicht darauf ausgelegt, diese Daten über das gesamte Verpackungsportfolio hinweg strukturiert zu erfassen, zu validieren und bei Änderungen nachvollziehbar zu versionieren.

PPWR recycled content targets

Stoffdaten müssen frühzeitig vorliegen

Ab dem 12. August 2026 gelten gemäß Artikel 5 der PPWR unter anderem PFAS-Beschränkungen für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt sowie Grenzwerte für Schwermetalle. Unternehmen benötigen daher für alle betroffenen Verpackungen verifizierte Informationen zu den enthaltenen Stoffen. Gerade bei Verpackungen, die von externen Lieferanten bezogen werden, liegen diese Daten häufig nicht in strukturierter Form vor. Um die erforderlichen Stoffdeklarationen für das gesamte Verpackungsportfolio einzuholen, zu prüfen und aktuell zu halten, ist deshalb ein strukturierter Prozess zur Einbindung der Lieferanten erforderlich.

ppwr heavy metals

Anforderungen variieren je nach Verpackung

Welche Vorgaben gelten, hängt von der jeweiligen Verpackungskategorie, dem verwendeten Material und dem konkreten Anwendungsfall ab. Für jede einzelne SKU muss daher systematisch ermittelt werden, welche Anforderungen an Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil und Wiederverwendung erfüllt werden müssen. Dies gilt unabhängig von der Größe des Verpackungsportfolios und betrifft sämtliche Produktlinien und nationalen Märkte.

PPWR packaging category requirements
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PPWR-Konformität – von den Stoffdaten bis zur Konformitätserklärung

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Passende PPWR-Vorlagen für jede Rolle in der Lieferkette

Verpackungskategorien lassen sich anhand von KN-Codes, Produktkategorien oder Tags automatisch den passenden PPWR-Vorlagen zuordnen. Der osapiens HUB stellt dafür rechtlich geprüfte Vorlagen bereit, die auf die jeweilige Rolle in der Lieferkette zugeschnitten sind. Hersteller können etwa Vorlagen für Datenanforderungen gemäß Artikel 5 nutzen, um Anforderungen an PFAS und Schwermetalle abzudecken. Händler und Distributoren erstellen Konformitätserklärungen und technische Dokumentationen gemäß Anhang VII direkt auf Basis der Lieferantenangaben.

PPWR-LEITFÄDEN, WHITEPAPER UND RESSOURCEN

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Die Verpflichtungen gemäß Art. 5 der PPWR gelten ab dem 12. August 2026.

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