Die Europäische Kommission veröffentlicht das Hilfspaket für KMU. Maßnahme 14 beauftragt die EFRAG mit der Entwicklung eines einfachen, standardisierten freiwilligen Rechnungslegungsstandards für nicht börsennotierte KMU.
VSME: Der freiwillige Nachhaltigkeitsstandard für KMU
Der Voluntary Sustainability Reporting Standard for SMEs (VSME) unterstützt nicht-börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei, Nachhaltigkeitsinformationen strukturiert gegenüber Kunden, Banken und Geschäftspartnern offenzulegen. Als freiwilliger Standard bietet er einen praxisnahen Rahmen für die Beantwortung wachsender ESG-Anforderungen.
Jetzt handeln statt auf Fristen warten
Kein fester Stichtag: Der VSME-Standard kann bereits heute angewendet werden. Gleichzeitig fordern CSRD-berichtspflichtige Unternehmen und Finanzinstitute zunehmend standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen von ihren Geschäftspartnern. Unternehmen, die auf diese Anfragen vorbereitet sein möchten, sollten ihr VSME-Berichtsframework frühzeitig etablieren
Mit der Omnibus-I-Richtlinie wurde bereits festgelegt, dass CSRD-berichtspflichtige Unternehmen von Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten grundsätzlich keine Nachhaltigkeitsinformationen verlangen dürfen, die über den Umfang des VSME hinausgehen. Der im Mai 2026 veröffentlichte Entwurf des delegierten Rechtsakts konkretisiert diese Begrenzung. Die endgültige Verabschiedung wird für das dritte Quartal 2026 erwartet.
Unternehmen, die den VSME bereits implementiert haben, verfügen mit Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts über eine standardisierte und dokumentierte Grundlage, um Nachhaltigkeitsanfragen von Kunden, Banken und anderen Geschäftspartnern effizient zu beantworten.
VSME-Zeitplan
Was der VSME-Standard vorschreibt
Mit der Omnibus-I-Richtlinie wurden Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von unter 450 Mio. € aus dem verpflichtenden Anwendungsbereich der CSRD herausgenommen. Diese Unternehmen können ihre Nachhaltigkeitsberichterstattung freiwillig nach dem VSME-Standard erstellen.
Der VSME besteht aus einem Basismodul und einem umfassenden Modul. Das Basismodul umfasst 11 Offenlegungsbereiche, darunter Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2), Energie- und Wasserverbrauch, Arbeitsbedingungen sowie Unternehmensethik und Korruptionsbekämpfung.
Das umfassende Modul fügt 9 weitere Offenlegungsbereiche hinzu, darunter Klimaziele, Biodiversität und Sorgfaltspflichten im Bereich der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette.
Das umfassende Modul ergänzt den Standard um neun weitere Offenlegungsbereiche, darunter Klimarisiken, Biodiversität sowie menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang der Wertschöpfungskette
Häufige Herausforderungen bei der Umsetzung des VSME-Standards
Uneinheitliche Nachhaltigkeitsanfragen entlang der Lieferkette
Unternehmen, die nicht der CSRD unterliegen, erhalten häufig Nachhaltigkeitsanfragen von mehreren Kunden. Obwohl sich die angeforderten Informationen inhaltlich überschneiden, unterscheiden sich Umfang, Struktur und Format der Fragebögen. Dadurch müssen dieselben Daten mehrfach erfasst und in unterschiedlichen Formaten bereitgestellt werden.
Nachhaltigkeitsdaten sind häufig dezentral und unstrukturiert
Treibhausgasemissionen, Personalkennzahlen und Governance-Daten werden häufig in unterschiedlichen Systemen, Tabellen oder Abteilungen verwaltet. Ohne eine zentrale Datenbasis und klar definierte Prozesse ist eine konsistente und wiederholbare Nachhaltigkeitsberichterstattung nur mit hohem manuellem Aufwand möglich.
Das „If applicable“-Prinzip erfordert nachvollziehbare Entscheidungen
Im VSME ersetzt das „If applicable“-Prinzip die doppelte Wesentlichkeitsanalyse. Unternehmen müssen selbst beurteilen, welche Angaben für ihre Geschäftstätigkeit relevant sind, und diese Entscheidung nachvollziehbar dokumentieren.
Werden relevante Informationen ausgelassen, können Rückfragen von Kunden oder Finanzinstituten entstehen. Werden hingegen unnötige Angaben aufgenommen, erhöht sich der Aufwand für die Berichterstattung ohne zusätzlichen Mehrwert.
Stakeholder fordern Nachhaltigkeitsinformationen in unterschiedlichen Formaten an
Kunden, Banken und andere Geschäftspartner fordern Nachhaltigkeitsinformationen häufig in unterschiedlichen Formaten und mit unterschiedlichem Detailgrad an. Ohne eine zentrale Datenbasis müssen dieselben Informationen mehrfach erfasst, aufbereitet und bereitgestellt werden. Das führt zu redundanten Prozessen, Inkonsistenzen und unnötigem Aufwand.
VSME-Berichterstattung auf einer zentralen Datenbasis
Der osapiens HUB unterstützt Unternehmen mit dem Reporting Cockpit bei der Erfassung, Verwaltung und Offenlegung aller VSME-Angaben auf einer zentralen Plattform. Einmal erfasste Nachhaltigkeitsdaten können direkt für weitere ESG-Anforderungen genutzt werden – beispielsweise für den Corporate Carbon Footprint oder den Product Carbon Footprint.
Erfassen Sie alle 20 VSME-Angaben mit vorgefertigten Vorlagen
Das osapiens HUB Reporting Cockpit stellt vorgefertigte Vorlagen für alle 20 VSME-Angaben in beiden Modulen bereit. Die „If applicable“-Logik ist bereits integriert und unterstützt Unternehmen bei einer konsistenten Berichterstattung. Fertige Berichte lassen sich im PDF- oder XBRL-Format für Kunden, Finanzinstitute und weitere Stakeholder exportieren.
Nutzen Sie VSME-Emissionsdaten für Corporate und Product Carbon Management
Die im VSME-Basismodul erfassten Treibhausgasemissionen werden automatisch für das osapiens HUB for Corporate Carbon Management bereitgestellt. Emissionsdaten auf Produktebene können gleichzeitig im osapiens HUB for Product Carbon Management genutzt werden – auf Basis einer gemeinsamen Datenbasis und ohne doppelte Datenerfassung.
Stellen Sie allen Stakeholdern einen einheitlichen Nachhaltigkeitsdatensatz bereit
Ein vollständig ausgefüllter VSME-Bericht im osapiens HUB Reporting Cockpit erzeugt einen standardisierten und versionierten Datensatz mit allen relevanten Nachhaltigkeitsinformationen, einschließlich Quelle, Erfassungszeitraum und Freigabestatus. Dieser Datensatz kann direkt mit Kunden, Banken und Geschäftspartnern geteilt werden und ersetzt die wiederholte Zusammenstellung individueller Datenanfragen.
WEITERE VSME-RESSOURCEN
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein. Mit der Omnibus-I-Richtlinie wurde der verpflichtende Anwendungsbereich der CSRD auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten und einem Nettoumsatz von über 450 Mio. € begrenzt. Der VSME-Standard kann jedoch unabhängig von Unternehmensgröße und Berichtspflicht freiwillig angewendet werden.
Neben kleinen und mittleren Unternehmen nutzen auch größere, nicht börsennotierte Unternehmen, internationale Tochtergesellschaften und mittelständische Unternehmensgruppen den VSME, um standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen für Kunden, Banken und Geschäftspartner bereitzustellen.
Nein. Die Anwendung des VSME-Standards ist freiwillig und mit keinen gesetzlichen Sanktionen verbunden. Viele Unternehmen entscheiden sich dennoch für den VSME, da Kunden, Banken und andere Geschäftspartner zunehmend standardisierte Nachhaltigkeitsinformationen anfordern.
Der VSME bietet einen einheitlichen Rahmen, um diese Informationsanfragen effizient zu beantworten und Transparenz gegenüber Stakeholdern zu schaffen.
Mit der Omnibus-I-Richtlinie wurde festgelegt, dass CSRD-berichtspflichtige Unternehmen von Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten grundsätzlich keine Nachhaltigkeitsinformationen verlangen dürfen, die über den Umfang des VSME-Standards hinausgehen. Der im Mai 2026 veröffentlichte Entwurf des delegierten Rechtsakts konkretisiert diese Obergrenze und soll sie verbindlich festlegen.
Unternehmen, die nach dem VSME-Standard berichten, verfügen damit über einen standardisierten Datensatz, der den Umfang der zulässigen Nachhaltigkeitsinformationen definiert und die Beantwortung von Datenanfragen gegenüber Kunden, Banken und anderen Geschäftspartnern vereinfacht.
Treibhausgasemissionen sind ein zentraler Bestandteil des VSME-Basismoduls und umfassen mindestens Scope-1- und Scope-2-Emissionen. Im osapiens HUB werden diese Emissionsdaten automatisch auch für das Corporate Carbon Management und Product Carbon Management genutzt.
Einmal erfasste Emissionsdaten stehen damit sowohl für die VSME-Berichterstattung als auch für die Berechnung des Corporate Carbon Footprint und Product Carbon Footprint zur Verfügung – ohne doppelte Datenerfassung oder zusätzliche Erfassungsprozesse.
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