Kohlenstoffgrenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) verpflichtet Unternehmen, die bestmmte kohlenstoffintensive Waren in die EU importieren, zur Erfassung und Berichterstattung der eingebetteten Treibhausgasemissionen. Darüber hinaus müssen regulatorische Anforderungen wie die Verwaltung von CBAM-Zertifikaten erfüllt werden. Eine zuverlässige Datengrundlage ud effiziente Compliance-Prozesse sind entscheidend, um Berichtspflichten einzuhalten und finanzielle Risiken zu minimieren.

Nächste regulatorische Frist

30. September 2027: Zugelassene CBAM-Anmelder müssen ihre erste jährliche CBAM-Erklärung für die im Jahr 2026 importierten Waren einreichen und die entsprechenden CBAM-Zertifikate abgeben.

Das Berichtsjahr 2026 läuft bereits. Importeure müssen die eingebetteten Treibhausgasemissionen aller CBAM-relevanten Waren ermitteln, validieren und fristgerecht melden. Wer jährlich mehr als 50 Tonnen CBAM-relevanter Waren importiert, muss sich zudem als zugelassener CBAM-Anmelder registrieren lassen, um diese Waren weiterhin in die EU einführen zu dürfen. Eine frühzeitige Vorbereitung und strukturierte Compliance-Prozesse erleichtern die fristgerechte Erfüllung der regulatorischen Anforderungen und reduzieren finanzielle Risiken.

Was die CBAM-Verordnung vorschreibt

Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ist das CO₂-Grenzausgleichssystem der Europäischen Union. Nach der Übergangsphase trat die Verordnung am 1. Januar 2026 in ihre endgültige Umsetzungsphase ein. Sie betrifft EU-Importeure sowie indirekte Zollvertreter, die in ihrem Namen CBAM-relevante Waren wie Zement, Eisen und Stahl, Aluminium, Düngemittel, Strom oder Wasserstoff in die EU einführen.

Importeure, deren Gesamtmenge der unter die Verordnung fallenden Waren weniger als 50 Tonnen pro Jahr beträgt, sind von den CBAM-Verpflichtungen ausgenommen. Strom und Wasserstoff werden separat bewertet und unterliegen nicht derselben Mengenschwelle.

Unternehmen, die unter den CBAM fallen, müssen sich als zugelassene CBAM-Anmelder registrieren, die eingebetteten Treibhausgasemissionen ihrer Importe erfassen und melden sowie die erforderlichen CBAM-Zertifikate entsprechend der gemeldeten Emissionen erwerben und jährlich abgeben. Bereits im Herkunftsland gezahlte CO₂-Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden.

Mit dem CBAM soll Carbon Leakage verhindert und ein fairer Wettbewerb zwischen EU-Herstellern und Importeuren geschaffen werden. Gleichzeitig werden die kostenlosen Zertifikate im EU-Emissionshandelssystem (EU ETS) schrittweise abgeschafft, sodass der CO₂-Preis für in der EU hergestellte und importierte Waren schrittweise angeglichen wird.

Die größten Herausforderungen bei der CBAM Compliance

Lieferanten außerhalb der EU stellen Emissionsdaten häufig nicht im erforderlichen CBAM-Format bereit

Die Einhaltung der CBAM-Vorgaben setzt den Zugang zu verlässlichen Emissionsdaten entlang der Lieferkette voraus. Importeure müssen die eingebetteten Treibhausgasemissionen ihrer importierten Waren ermitteln und mit verifizierten Daten auf Produktionsebene nachweisen.

Da Lieferanten außerhalb der EU nicht unmittelbar den CBAM-Vorgaben unterliegen, stellen sie die erforderlichen Emissionsdaten häufig nicht im vorgeschriebenen Format bereit. Zudem unterscheiden sich Berichtsstandards und Datenerhebungsmethoden je nach Region und Produktionsstandort erheblich. Dadurch wird die Beschaffung konsistenter, prüfbarer Daten für Importeure zu einer zentralen Herausforderung.

Genehmigung, Berichterstattung und Zertifikatsmanagement erfordern koordinierte Prozesse

In der endgültigen Umsetzungsphase des CBAM müssen Unternehmen drei eng miteinander verknüpfte Verpflichtungen erfüllen: die Zulassung als CBAM-Anmelder, die jährliche CBAM-Erklärung und die Abgabe von CBAM-Zertifikaten. Jede dieser Verpflichtungen ist mit eigenen Prozessen, Interaktionen mit dem CBAM-Register und verbindlichen Fristen verbunden.

Darüber hinaus müssen Unternehmen jederzeit die Anforderungen an die Zertifikatshaltung erfüllen. Die vierteljährliche Haltepflicht beträgt 50 % der seit Beginn des Kalenderjahres angefallenen eingebetteten Emissionen. Die Einreichung der jährlichen Erklärung und die Verwaltung der Zertifikate erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Beschaffung, Compliance und Finanzen.

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Schwankende EU-ETS-Preise erschweren die Planung der Zertifikatskosten

Die Preise für CBAM-Zertifikate orientieren sich an den Preisen der Zertifikate des EU-Emissionshandelssystems (EU ETS). Für Importe im Jahr 2026 basieren sie auf dem vierteljährlichen Durchschnitt der EU-ETS-Auktionspreise.

Ab 2027 orientieren sich die Zertifikatspreise an den wöchentlichen EU-ETS-Durchschnittspreisen. Unternehmen müssen ihre voraussichtlichen Zertifikatskosten frühzeitig prognostizieren, bereits im Herkunftsland gezahlte CO₂-Kosten berücksichtigen und den Erwerb der erforderlichen Zertifikate rechtzeitig vor der jährlichen Abgabefrist planen.

Der Anwendungsbereich des CBAM könnte ab 2028 erweitert werden

Die Europäische Kommission hat einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, der den Geltungsbereich des CBAM auf weitere nachgelagerte Produkte ausweiten würde. Der Vorschlag befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren und ist noch nicht verabschiedet.

Sollte die Erweiterung beschlossen werden, wären zusätzliche Produktkategorien von den CBAM-Anforderungen betroffen. Der endgültige Umfang und der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängen vom weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab.

CBAM extension

Verwalten Sie alle CBAM-Verpflichtungen auf einer Plattform

Der osapiens HUB für CBAM vereint Emissionsberechnung, Compliance-Workflows, die Erstellung der jährlichen CBAM-Erklärung sowie die Generierung von Berichten für das EU-CBAM-Register in einer zentralen Plattform. Unternehmen erhalten Transparenz über CO₂-Kosten und Zertifikatsverpflichtungen und können Lieferanten über verschiedene Produktkategorien hinweg vergleichen.

Erfassen Sie verifizierte Emissionsdaten auf Produktionsebene über das osapiens Lieferantenportal

Lieferanten erhalten Zugang zu einem kostenlosen, mehrsprachigen Portal mit integrierten E-Learning-Modulen, das sie bei der Erfassung und Berechnung ihrer Emissionsdaten gemäß den CBAM-Anforderungen unterstützt. Automatisierte Erinnerungs-Workflows und anpassbare E-Mail-Vorlagen erleichtern die Kommunikation und Nachverfolgung entlang der Lieferkette.

Liegen keine verifizierten Emissionsdaten der Lieferanten vor, müssen Importeure die von der EU vorgegebenen Standardwerte verwenden. Diese konservativen Standardwerte können zu höheren CBAM-Verpflichtungen führen als Berechnungen auf Basis verifizierter Produktionsdaten.

WEITERE CBAM-RESSOURCEN

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