Was die EU Battery Regulation vorschreibt

Die EU-Batterieverordnung gilt für Hersteller, Importeure und Händler, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, unabhängig vom Herstellungsland. Sie führt Anforderungen entlang des gesamten Batterielebenszyklus ein, darunter CO₂-Fußabdruckserklärungen, den Digitalen Batteriepass, Sorgfaltspflichten für kritische Rohstoffe sowie Vorgaben zu Recycling, Materialzusammensetzung und Konformitätsnachweisen.

Die Anforderungen gelten schrittweise für verschiedene Batteriekategorien, darunter Elektrofahrzeug-, Industriebatterien sowie Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT).

Nächste regulatorische Frist:

18. Februar 2027: Für Elektrofahrzeug-, LMT- und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, wird der Digitale Batteriepass verpflichtend.

Bereits ab 18. August 2026 gelten erweiterte Kennzeichnungsanforderungen, darunter Angaben zu Kapazität, Lebensdauer und Entsorgung für alle Batterien.

Die Einführung des Digitalen Batteriepasses erfordert eine zentrale Datenbasis für Batteriemodelle, Produktionsstandorte und Lieferketten. Unternehmen müssen Material-, CO₂- und Konformitätsdaten mit eindeutigen Batteriekennungen verknüpfen und für Behörden, Kunden und weitere berechtigte Akteure digital bereitstellen.

Da die erforderlichen Daten aus der gesamten Lieferkette stammen, sollten Unternehmen die Datenerfassung, Lieferantenintegration und Systemanbindung frühzeitig vorbereiten, um die Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.

Zeitplan der Verordnung

17. August 2023

Die Verordnung (EU) 2023/1542 tritt in Kraft und ersetzt die Batterierichtlinie 2006/66/EG.

18. August 2024

Die Anforderungen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung und der Konformitätsbewertung gelten für alle Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

18. February 2026

Die Erklärung zum CO₂-Fußabdruck erstreckt sich auf wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Die Erklärungen müssen von einer unabhängigen Stelle überprüft werden und öffentlich zugänglich sein.

18. February 2027

Ein digitaler Batteriepass ist für Elektrofahrzeug-, LMT- und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh vorgeschrieben. Alle Batterien müssen mit QR-Codes versehen sein. Tragbare Batterien müssen vom Endverbraucher mit handelsüblichen Werkzeugen entnehmbar sein.

18. February 2024

Die Verordnung gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Vorschriften zu Stoffen, Sicherheit und Konformitätsbewertung treten in Kraft.

18. February 2025

Obligatorische Angabe des CO₂-Fußabdrucks für Elektrofahrzeug-Batterien (Artikel 7). Die Angaben müssen bis zur Umstellung auf QR-Codes im Februar 2027 der Batterie selbst beiliegen.

18. August 2026

Für alle Batterien gelten erweiterte Kennzeichnungsvorschriften: Angaben zu Kapazität, Lebensdauer und Entsorgung. Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) mit einem Gewichtsanteil von mehr als 0,1 % müssen auf dem Etikett angegeben werden.

18. August 2027

Die Sorgfaltspflichten für Kobalt, Naturgraphit, Lithium und Nickel gelten für Unternehmen, die den jeweiligen Umsatzschwellenwert überschreiten. Eine Überprüfung durch eine benannte Stelle ist erforderlich. (Verschoben von August 2025 gemäß der Verordnung (EU) 2025/1561.)

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  • 2023
    17. August 2023

    Die Verordnung (EU) 2023/1542 tritt in Kraft und ersetzt die Batterierichtlinie 2006/66/EG.

  • 2024
    18. February 2024

    Die Verordnung gilt unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Die Vorschriften zu Stoffen, Sicherheit und Konformitätsbewertung treten in Kraft.

  • 18. August 2024

    Die Anforderungen hinsichtlich der CE-Kennzeichnung und der Konformitätsbewertung gelten für alle Batterien, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

  • 2025
    18. February 2025

    Obligatorische Angabe des CO₂-Fußabdrucks für Elektrofahrzeug-Batterien (Artikel 7). Die Angaben müssen bis zur Umstellung auf QR-Codes im Februar 2027 der Batterie selbst beiliegen.

  • 2026
    18. February 2026

    Die Erklärung zum CO₂-Fußabdruck erstreckt sich auf wiederaufladbare Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Die Erklärungen müssen von einer unabhängigen Stelle überprüft werden und öffentlich zugänglich sein.

  • 18. August 2026

    Für alle Batterien gelten erweiterte Kennzeichnungsvorschriften: Angaben zu Kapazität, Lebensdauer und Entsorgung. Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) mit einem Gewichtsanteil von mehr als 0,1 % müssen auf dem Etikett angegeben werden.

  • 2027
    18. February 2027

    Ein digitaler Batteriepass ist für Elektrofahrzeug-, LMT- und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh vorgeschrieben. Alle Batterien müssen mit QR-Codes versehen sein. Tragbare Batterien müssen vom Endverbraucher mit handelsüblichen Werkzeugen entnehmbar sein.

  • 18. August 2027

    Die Sorgfaltspflichten für Kobalt, Naturgraphit, Lithium und Nickel gelten für Unternehmen, die den jeweiligen Umsatzschwellenwert überschreiten. Eine Überprüfung durch eine benannte Stelle ist erforderlich. (Verschoben von August 2025 gemäß der Verordnung (EU) 2025/1561.)

Was die EU-Batterieverordnung vorschreibt

Die EU-Batterieverordnung trat am 17. August 2023 in Kraft und gilt seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Sie regelt den gesamten Lebenszyklus von Batterien, von der Beschaffung der Rohstoffe über Herstellung und Nutzung bis hin zu Sammlung, Recycling und Entsorgung am Ende der Lebensdauer.

Die Verordnung gilt für alle Hersteller, Importeure und Händler, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen – unabhängig vom Herkunftsland der Produktion. Der Anwendungsbereich umfasst tragbare Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT), Elektrofahrzeugbatterien sowie stationäre Energiespeichersysteme (SES) mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh.

Zu den zentralen Verpflichtungen gehören CO₂-Fußabdruckserklärungen für Batteriemodelle und Produktionsstandorte auf Grundlage der Product Environmental Footprint (PEF)-Methodik, Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette für Kobalt, Naturgraphit, Lithium und Nickel sowie der Digitale Batteriepass für Elektrofahrzeug-, LMT- und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Darüber hinaus führt die Verordnung verbindliche Mindestziele für die Rückgewinnung von Materialien und den Einsatz von Rezyklaten ein und erweitert die Herstellerverantwortung für die Sammlung und das Recycling von Altbatterien.

Häufige Herausforderungen bei der Umsetzung der EU-Batterieverordnung

CO₂-Fußabdruckserklärungen erfordern Daten auf Batteriemodell- und Produktionsstandortebene

Artikel 7 der EU-Batterieverordnung verpflichtet Unternehmen zur Erstellung von CO₂-Fußabdruckserklärungen auf Grundlage der PEF-Methodik (Product Environmental Footprint). Die Berechnung erfolgt für jedes Batteriemodell und jeden Produktionsstandort und umfasst die Emissionen bis zum Ende der Produktion. Vor dem Inverkehrbringen muss die Erklärung von einer benannten Stelle geprüft werden. Berechnungen auf Portfolio- oder Durchschnittsebene erfüllen diese Anforderungen nicht.

Der Digitale Batteriepass erfordert standardisierte und interoperable Daten

Der Digitale Batteriepass muss über einen dauerhaft auf der Batterie angebrachten QR-Code zugänglich sein und eine eindeutige digitale Identität für jede Batterie bereitstellen. Dafür müssen Unternehmen strukturierte Daten aus der gesamten Lieferkette in der vorgeschriebenen Granularität erfassen, in ein interoperables Datensystem integrieren und für Behörden, Recyclingunternehmen, Reparaturbetriebe und weitere berechtigte Akteure digital bereitstellen.

Sorgfaltspflichten für kritische Rohstoffe erfordern dokumentierte Prozesse und eine unabhängige Prüfung

Die Artikel 48 bis 56 der EU-Batterieverordnung verpflichten Unternehmen, die geltenden Umsatzschwellen überschreiten, zur Einführung und Umsetzung einer Due-Diligence-Politik für Kobalt, Naturgraphit, Lithium und Nickel. Unternehmen müssen Risiken entlang der Lieferkette identifizieren, bewerten und Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Minderung dokumentieren.

Die eingerichteten Sorgfaltspflichtprozesse müssen bis zum 18. August 2027 von einer benannten Stelle unabhängig überprüft werden.

Batterietyp und Kapazität bestimmen den Zeitpunkt der Pflichterfüllung

Die Anforderungen der EU-Batterieverordnung treten je nach Batterietyp und Kapazität zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. CO₂-Fußabdruckserklärungen gelten ab dem 18. Februar 2025 für Elektrofahrzeugbatterien und werden ab dem 18. Februar 2026 auf Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh ausgeweitet. Ab August 2028 gelten sie zudem für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT).

Für weitere Anforderungen, darunter der Digitale Batteriepass, Recyclingziele, Leistungsanforderungen und Sammelpflichten, gelten jeweils eigene, gestaffelte Einführungsfristen.

osapiens HUB für allgemeine Produktkonformität: Angaben zu Batterien, CO₂-Fußabdruckdaten und Vorbereitung auf den digitalen Batteriepass im Rahmen der EUBR

Der osapiens HUB für allgemeine Product Compliance vereint alle Anforderungen der EU-Batterieverordnung auf einer zentralen Plattform, von CO₂-Fußabdruckserklärungen über den Digitalen Batteriepass bis zur Dokumentation von Sorgfaltspflichten. So verwalten Unternehmen alle relevanten Daten und Nachweise über den gesamten Lebenszyklus der Batterie hinweg.

Ordnen Sie Batteriemodelle den passenden Compliance-Anforderungen zu und erfassen Sie Lieferantendaten zentral

Batteriemodelle werden anhand von KN-Codes oder Produktkategorien automatisch den passenden Compliance-Anforderungen zugeordnet. Über das osapiens Lieferantenportal können Unternehmen strukturierte Datenanfragen an mehr als 100.000 registrierte Lieferanten senden. Lieferanten beantworten die Anforderungen direkt im Portal, wobei jede Antwort als konform, nicht konform oder nicht zutreffend bewertet und dokumentiert wird.

Häufig gestellte Fragen

 

Erfüllen Sie alle EUBR-Verpflichtungen auf einer einzigen Plattform

Verwalten Sie CO₂-Fußabdruckserklärungen, den Digitalen Batteriepass und Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette auf einer zentralen Plattform, für eine prüfungsfähige Umsetzung der EU-Batterieverordnung.