Die Verordnung (EU) 2023/1542 tritt in Kraft und ersetzt die Batterierichtlinie 2006/66/EG.
Was die EU Battery Regulation vorschreibt
Die EU-Batterieverordnung gilt für Hersteller, Importeure und Händler, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, unabhängig vom Herstellungsland. Sie führt Anforderungen entlang des gesamten Batterielebenszyklus ein, darunter CO₂-Fußabdruckserklärungen, den Digitalen Batteriepass, Sorgfaltspflichten für kritische Rohstoffe sowie Vorgaben zu Recycling, Materialzusammensetzung und Konformitätsnachweisen.
Die Anforderungen gelten schrittweise für verschiedene Batteriekategorien, darunter Elektrofahrzeug-, Industriebatterien sowie Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT).
Nächste regulatorische Frist:
18. Februar 2027: Für Elektrofahrzeug-, LMT- und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, wird der Digitale Batteriepass verpflichtend.
Bereits ab 18. August 2026 gelten erweiterte Kennzeichnungsanforderungen, darunter Angaben zu Kapazität, Lebensdauer und Entsorgung für alle Batterien.
Die Einführung des Digitalen Batteriepasses erfordert eine zentrale Datenbasis für Batteriemodelle, Produktionsstandorte und Lieferketten. Unternehmen müssen Material-, CO₂- und Konformitätsdaten mit eindeutigen Batteriekennungen verknüpfen und für Behörden, Kunden und weitere berechtigte Akteure digital bereitstellen.
Da die erforderlichen Daten aus der gesamten Lieferkette stammen, sollten Unternehmen die Datenerfassung, Lieferantenintegration und Systemanbindung frühzeitig vorbereiten, um die Anforderungen fristgerecht zu erfüllen.
Zeitplan der Verordnung
Was die EU-Batterieverordnung vorschreibt
Die EU-Batterieverordnung trat am 17. August 2023 in Kraft und gilt seit dem 18. Februar 2024 unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Sie regelt den gesamten Lebenszyklus von Batterien, von der Beschaffung der Rohstoffe über Herstellung und Nutzung bis hin zu Sammlung, Recycling und Entsorgung am Ende der Lebensdauer.
Die Verordnung gilt für alle Hersteller, Importeure und Händler, die Batterien auf dem EU-Markt in Verkehr bringen – unabhängig vom Herkunftsland der Produktion. Der Anwendungsbereich umfasst tragbare Batterien, Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT), Elektrofahrzeugbatterien sowie stationäre Energiespeichersysteme (SES) mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh.
Zu den zentralen Verpflichtungen gehören CO₂-Fußabdruckserklärungen für Batteriemodelle und Produktionsstandorte auf Grundlage der Product Environmental Footprint (PEF)-Methodik, Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette für Kobalt, Naturgraphit, Lithium und Nickel sowie der Digitale Batteriepass für Elektrofahrzeug-, LMT- und Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh. Darüber hinaus führt die Verordnung verbindliche Mindestziele für die Rückgewinnung von Materialien und den Einsatz von Rezyklaten ein und erweitert die Herstellerverantwortung für die Sammlung und das Recycling von Altbatterien.
Häufige Herausforderungen bei der Umsetzung der EU-Batterieverordnung
CO₂-Fußabdruckserklärungen erfordern Daten auf Batteriemodell- und Produktionsstandortebene
Artikel 7 der EU-Batterieverordnung verpflichtet Unternehmen zur Erstellung von CO₂-Fußabdruckserklärungen auf Grundlage der PEF-Methodik (Product Environmental Footprint). Die Berechnung erfolgt für jedes Batteriemodell und jeden Produktionsstandort und umfasst die Emissionen bis zum Ende der Produktion. Vor dem Inverkehrbringen muss die Erklärung von einer benannten Stelle geprüft werden. Berechnungen auf Portfolio- oder Durchschnittsebene erfüllen diese Anforderungen nicht.
Der Digitale Batteriepass erfordert standardisierte und interoperable Daten
Der Digitale Batteriepass muss über einen dauerhaft auf der Batterie angebrachten QR-Code zugänglich sein und eine eindeutige digitale Identität für jede Batterie bereitstellen. Dafür müssen Unternehmen strukturierte Daten aus der gesamten Lieferkette in der vorgeschriebenen Granularität erfassen, in ein interoperables Datensystem integrieren und für Behörden, Recyclingunternehmen, Reparaturbetriebe und weitere berechtigte Akteure digital bereitstellen.
Sorgfaltspflichten für kritische Rohstoffe erfordern dokumentierte Prozesse und eine unabhängige Prüfung
Die Artikel 48 bis 56 der EU-Batterieverordnung verpflichten Unternehmen, die geltenden Umsatzschwellen überschreiten, zur Einführung und Umsetzung einer Due-Diligence-Politik für Kobalt, Naturgraphit, Lithium und Nickel. Unternehmen müssen Risiken entlang der Lieferkette identifizieren, bewerten und Maßnahmen zu deren Vermeidung oder Minderung dokumentieren.
Die eingerichteten Sorgfaltspflichtprozesse müssen bis zum 18. August 2027 von einer benannten Stelle unabhängig überprüft werden.
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