ISSB

International Sustainability Standards Board (ISSB)

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) hat mit IFRS S1 und IFRS S2 einen globalen Rahmen für die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen geschaffen. Die Standards unterstützen Unternehmen dabei, nachhaltigkeits- und klimabezogene Risiken und Chancen transparent und vergleichbar zu berichten.

IFRS S1 definiert die allgemeinen Anforderungen an die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen und umfasst die Bereiche Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele.

IFRS S2 ergänzt diesen Rahmen um spezifische Anforderungen an klimabezogene Angaben, darunter Treibhausgasemissionen, physische und transitorische Klimarisiken sowie Klimaszenarioanalysen.

Ob und ab wann die ISSB-Standards verpflichtend anzuwenden sind, entscheiden die jeweiligen Rechtsordnungen und Aufsichtsbehörden.

ISSB

Nächster relevanter Stichtag

Japan führt als nächstes Land verpflichtende, an die ISSB-Standards angepasste Offenlegungsanforderungen ein. Unternehmen, die am Prime Market der Tokyo Stock Exchange notiert sind und eine durchschnittliche Marktkapitalisierung von mindestens 3 Billionen Yen aufweisen, müssen für Geschäftsjahre mit Ende zum 31. März 2027 Angaben gemäß IFRS S1 und IFRS S2 veröffentlichen.

Auch das Vereinigte Königreich bereitet die Einführung ISSB-basierter Anforderungen vor. Die Financial Conduct Authority (FCA) hat klimabezogene Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen ab Berichtszeiträumen ab 1. Januar 2027 vorgeschlagen. Die endgültigen regulatorischen Vorgaben werden für Herbst 2026 erwartet.

Da die Übernahme der ISSB-Standards von den jeweiligen Rechtsordnungen abhängt, unterscheiden sich Anwendungsbereich und Einführungszeitpunkt je nach Land.

Wichtige Termine und Meilensteine

Juni 2023

Das ISSB veröffentlicht IFRS S1 und IFRS S2

1. Januar 2024

IFRS S1 und IFRS S2 können für Jahresberichtszeiträume, die an oder nach diesem Datum beginnen, freiwillig angewendet werden.

1. Januar 2025

Die Hongkonger Börse schreibt für börsennotierte Unternehmen eine obligatorische Klimaberichterstattung vor

Februar 2026

Verordnung des japanischen Kabinettsamtes legt die verbindliche Anwendung der SSBJ-Standards fest

27. Mai 2026

Die brasilianische Wertpapieraufsichtsbehörde CVM hebt die geplante verbindliche Phase für die ISSB-konforme Offenlegung auf und belässt die Berichterstattung auf freiwilliger Basis

1. Januar 2027 (vorgeschlagen)

Die Offenlegungspflichten gemäß dem britischen SRS S2-Standard werden für in Großbritannien notierte Unternehmen verbindlich, vorbehaltlich der endgültigen Grundsatzerklärung der FCA, die für Herbst 2026 erwartet wird.

Oktober 2023

Die brasilianische Wertpapieraufsichtsbehörde (Comissão de Valores Mobiliários, CVM) erlässt den Beschluss Nr. 193, mit dem die ISSB-Standards zur freiwilligen Anwendung ab 2024 übernommen werden.

1. Januar 2025

Australiens verbindliche Regelung zur Offenlegung klimabezogener Informationen tritt für große Unternehmen gemäß AASB S2 in Kraft

5. März 2025

Das Sustainability Standards Board of Japan (SSBJ) veröffentlicht die japanischen SSBJ-Standards, die auf IFRS S1 und IFRS S2 basieren.

25. Februar 2026

Das britische Ministerium für Wirtschaft und Handel veröffentlicht die endgültige Fassung der britischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (UK SRS), die zur freiwilligen Anwendung zur Verfügung stehen

15. Dezember 2026

ISSA (UK) 5000, der britische Standard für die Nachhaltigkeitsprüfung, tritt für Berichtszeiträume in Kraft, die an oder nach diesem Datum beginnen

31. März 2027

Geschäftsjahr endend am

Erste verpflichtende SSBJ-Offenlegungen für japanische Unternehmen des Prime Market mit einer durchschnittlichen Marktkapitalisierung von mindestens 3 Billionen Yen

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  • 2023
    Juni 2023

    Das ISSB veröffentlicht IFRS S1 und IFRS S2

  • Oktober 2023

    Die brasilianische Wertpapieraufsichtsbehörde (Comissão de Valores Mobiliários, CVM) erlässt den Beschluss Nr. 193, mit dem die ISSB-Standards zur freiwilligen Anwendung ab 2024 übernommen werden.

  • 2024
    1. Januar 2024

    IFRS S1 und IFRS S2 können für Jahresberichtszeiträume, die an oder nach diesem Datum beginnen, freiwillig angewendet werden.

  • 2025
    1. Januar 2025

    Australiens verbindliche Regelung zur Offenlegung klimabezogener Informationen tritt für große Unternehmen gemäß AASB S2 in Kraft

  • 1. Januar 2025

    Die Hongkonger Börse schreibt für börsennotierte Unternehmen eine obligatorische Klimaberichterstattung vor

  • 5. März 2025

    Das Sustainability Standards Board of Japan (SSBJ) veröffentlicht die japanischen SSBJ-Standards, die auf IFRS S1 und IFRS S2 basieren.

  • 2026
    Februar 2026

    Verordnung des japanischen Kabinettsamtes legt die verbindliche Anwendung der SSBJ-Standards fest

  • 25. Februar 2026

    Das britische Ministerium für Wirtschaft und Handel veröffentlicht die endgültige Fassung der britischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (UK SRS), die zur freiwilligen Anwendung zur Verfügung stehen

  • 27. Mai 2026

    Die brasilianische Wertpapieraufsichtsbehörde CVM hebt die geplante verbindliche Phase für die ISSB-konforme Offenlegung auf und belässt die Berichterstattung auf freiwilliger Basis

  • 15. Dezember 2026

    ISSA (UK) 5000, der britische Standard für die Nachhaltigkeitsprüfung, tritt für Berichtszeiträume in Kraft, die an oder nach diesem Datum beginnen

  • 2027
    1. Januar 2027 (vorgeschlagen)

    Die Offenlegungspflichten gemäß dem britischen SRS S2-Standard werden für in Großbritannien notierte Unternehmen verbindlich, vorbehaltlich der endgültigen Grundsatzerklärung der FCA, die für Herbst 2026 erwartet wird.

  • 31. März 2027

    Geschäftsjahr endend am

    Erste verpflichtende SSBJ-Offenlegungen für japanische Unternehmen des Prime Market mit einer durchschnittlichen Marktkapitalisierung von mindestens 3 Billionen Yen

Was die ISSB-Standards vorschreiben

Das International Sustainability Standards Board (ISSB) entwickelt weltweit einheitliche Standards für die Offenlegung nachhaltigkeitsbezogener Finanzinformationen. Mit IFRS S1 und IFRS S2 sollen Unternehmen nachhaltigkeits- und klimabezogene Risiken und Chancen transparent, vergleichbar und entscheidungsrelevant berichten.

IFRS S1 definiert die allgemeinen Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und umfasst die Bereiche Governance, Strategie, Risikomanagement sowie Kennzahlen und Ziele. IFRS S2 ergänzt diesen Rahmen um spezifische Anforderungen an klimabezogene Angaben, darunter Treibhausgasemissionen, physische und transitorische Klimarisiken sowie Szenarioanalysen.

Die ISSB-Standards werden erst verbindlich, wenn sie von einer Rechtsordnung oder Aufsichtsbehörde übernommen werden. Deshalb unterscheiden sich Anwendungsbereich, Zeitplan und betroffene Unternehmen je nach Land, während die zugrunde liegenden Offenlegungsanforderungen weitgehend einheitlich bleiben.

Häufige Herausforderungen bei der Umsetzung der ISSB-Standards

Anwendungsbereich und Einführungstermine unterscheiden sich je nach Rechtsordnung

Die Einführung der ISSB-Standards erfolgt weltweit nicht einheitlich. Japan führt die Berichterstattung schrittweise nach Marktkapitalisierung ein, während das Vereinigte Königreich, Hongkong und Australien jeweils eigene Anwendungsbereiche, Schwellenwerte und Zeitpläne festlegen. Unternehmen, die in mehreren Rechtsordnungen tätig sind, müssen deshalb unterschiedliche regulatorische Anforderungen und Einführungsfristen parallel berücksichtigen.

ISSB effective dates scope

Vorhandene Nachhaltigkeitsdaten sind nicht für die Offenlegung nach IFRS S2 strukturiert

Unternehmen, die bereits gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) berichten, verfügen häufig über einen Großteil der erforderlichen Nachhaltigkeitsdaten. Für IFRS S2 müssen diese Informationen jedoch aus der Perspektive finanziell wesentlicher Klimarisiken strukturiert und offengelegt werden. Die Herausforderung besteht daher weniger in der Datenerhebung als in der Zuordnung, Aufbereitung und Wiederverwendung bestehender Informationen.

Scope-3-Emissionsdaten auf Lieferantenebene sind häufig unvollständig oder nicht prüfbar

IFRS S2 verlangt die Offenlegung wesentlicher Scope-3-Emissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Viele Unternehmen stützen sich dabei noch auf ausgabenbasierte Emissionsfaktoren oder Schätzwerte, da belastbare Aktivitätsdaten ihrer Lieferanten fehlen. Dadurch sinken sowohl die Aussagekraft der Emissionsberechnungen als auch die Prüfbarkeit der offengelegten Kennzahlen.

ISSB Scope3 Emissions

Der Druck, prüfungsfähige Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen, steigt frühzeitig

Mit der Einführung der ISSB-Standards steigen die Anforderungen an die Qualität und Prüfbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen. In vielen Rechtsordnungen werden Offenlegungen bereits ab dem ersten Berichtsjahr extern geprüft oder unterliegen einer verstärkten regulatorischen und investorseitigen Kontrolle. Unternehmen müssen daher ihre Daten, Prozesse und Nachweise frühzeitig auf eine prüfungsfähige Berichterstattung ausrichten.

ISSB Audit Urgency

Wie osapiens bei ISSB hilft

Der osapiens HUB for Supplier Intelligence führt Nachhaltigkeits-, Risiko- und Lieferkettendaten auf einer gemeinsamen Datenbasis zusammen und unterstützt Unternehmen bei der Offenlegung gemäß IFRS S1 und IFRS S2. Bereits erfasste ESG- und Lieferantendaten können für die Berichterstattung wiederverwendet und entsprechend den Anforderungen der finanziellen Wesentlichkeit strukturiert aufbereitet werden, ohne dass dieselben Informationen mehrfach erhoben werden müssen.

Scope-3-Emissionen bis auf Lieferantenebene berechnen

Über das osapiens Supplier Portal erfasste Aktivitätsdaten auf Lieferantenebene fließen direkt in die Berechnung der Scope-3-Emissionen nach den Kategorien des GHG Protocol ein. Anstelle ausgabenbasierter Schätzungen entstehen belastbare Emissionsdaten, die mit demselben Lieferantenprofil für Risikobewertungen und Nachhaltigkeitsberichterstattung verknüpft bleiben.

ISSB-LEITFÄDEN, WHITEPAPER UND RESSOURCEN

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