Die TPD2 tritt in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft.
Tabakproduktrichtlinie (TPD): Rückverfolgbarkeit und Track & Trace
Seit Mai 2024 gilt die Rückverfolgbarkeit für alle Tabakerzeugnisse in der EU. Die geplante Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie könnte die Track-and-Trace-Pflichten künftig auf weitere Nikotinprodukte ausweiten.
Aktueller Stand der TPD-Überarbeitung
Die öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie endete am 14. August 2026. Die Europäische Kommission plant derzeit, die überarbeiteten Vorschriften im Dezember 2026 vorzulegen. Der Zeitplan kann sich noch ändern
Die Konsultation gab Unternehmen und anderen Interessengruppen Gelegenheit, Stellung zu den geplanten Änderungen zu nehmen – insbesondere zur möglichen Ausweitung der Track-and-Trace-Anforderungen auf E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids sowie zu den vorgesehenen Übergangsfristen.
Für Hersteller von E-Zigaretten, Nikotinbeuteln und E-Liquids ist das Ergebnis besonders relevant. Es wird zeigen, ob bestehende Systeme gezielt erweitert oder grundlegend angepasst werden müssen.
Für bestehende Tabakerzeugnisse gelten die Rückverfolgbarkeitspflichten bereits heute: für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen seit dem 20. Mai 2019, für alle übrigen Tabakerzeugnisse seit dem 20. Mai 2024. Bestände von Tabakerzeugnissen, die vor dem 20. Mai 2024 hergestellt oder in Verkehr gebracht wurden, durften nur während einer Übergangsfrist weiterverkauft werden. Diese Übergangsfrist endete am 20. Mai 2026.
Zeitplan der Verordnung
Welche Anforderungen gelten
Die EU-Tabakproduktrichtlinie (Richtlinie 2014/40/EU) legt Anforderungen für Hersteller, Importeure, Großhändler, Vertriebsunternehmen und Einzelhändler fest, die Tabakerzeugnisse auf dem EU-Markt bereitstellen. Dazu gehören die Rückverfolgbarkeit der Produkte und ein Sicherheitsmerkmal zur Überprüfung ihrer Echtheit.
Das Track-and-Trace-System schreibt vor, dass jede Einzelpackung ein individuelles Erkennungsmerkmal (UI) tragen muss. An relevanten Stationen der Lieferkette werden Packungen gescannt und ihre Bewegungen erfasst. Die erforderlichen Daten werden über den EU-Router an die zuständigen Datenspeicher übermittelt. Zusätzlich muss jede Packung ein manipulationssicheres Sicherheitsmerkmal tragen, mit dem sich ihre Echtheit überprüfen lässt.
Die Track-and-Trace-Anforderungen gelten seit dem 20. Mai 2019 für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen und seit dem 20. Mai 2024 für alle übrigen Tabakerzeugnisse. E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids fallen derzeit nicht unter diese Vorgaben. Die geplante Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie könnte diese Produktkategorien künftig einbeziehen. Ein Gesetzgebungsvorschlag wird bis Ende 2026 erwartet.
Was Unternehmen bei der TPD-Konformität beachten müssen
Unterschiedliche Anforderungen in den EU-Mitgliedstaaten
Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine eigene ID-Ausgabestelle. Die technischen Standards, Einreichungsformate und Validierungsanforderungen unterscheiden sich je nach Markt. Diese Stellen werden von spezialisierten Anbietern betrieben, darunter Dentsu, Crane NXT und CRPT.
Hersteller und Importeure, die ihre Produkte in mehreren EU-Ländern vertreiben, müssen daher Verbindungen zu den jeweiligen nationalen Systemen einrichten, pflegen und kontinuierlich überwachen.
Ein Übermittlungsfehler kann die Auslieferung blockieren
Jede Einzelpackung muss während der Produktion serialisiert und anschließend Umverpackungen, Kartons und Paletten korrekt zugeordnet werden. Dabei müssen die Beziehungen zwischen den einzelnen Verpackungsebenen eindeutig abgebildet und alle erforderlichen Daten rechtzeitig an das zuständige Repository übermittelt werden – bevor die Lieferung das Werk verlässt.
Ein Validierungs- oder Übermittlungsfehler kann dazu führen, dass eine Sendung nicht freigegeben wird.
Fragmentierte Track-and-Trace-Systeme erschweren die Erweiterung auf neue Produktkategorien
Viele Hersteller haben ihre Track-and-Trace-Infrastruktur für einzelne Märkte separat aufgebaut. Dadurch kommen häufig unterschiedliche Systeme, Produktionsanlagen und ERP-Integrationen zum Einsatz.
Sollten die künftigen Anforderungen auf E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids ausgeweitet werden, reichen einfache Erweiterungen solcher fragmentierten Systeme möglicherweise nicht aus. Bestehende Prozesse, Schnittstellen und Systemlandschaften müssten dann unter Umständen grundlegend überarbeitet oder vereinheitlicht werden.
Jetzt auf mögliche neue Anforderungen vorbereiten
Ein Gesetzgebungsvorschlag wird bis Ende 2026 erwartet. Unternehmen sollten sich dennoch frühzeitig mit möglichen Änderungen befassen.
Entscheidend ist, ob die bestehende Track-and-Trace-Infrastruktur künftig auch weitere Produktkategorien unterstützen kann. Die Prüfung und gegebenenfalls Anpassung von Systemen, Schnittstellen und Prozessen kann mehr Zeit in Anspruch nehmen, als eine spätere Übergangsfrist lässt.
TPD-Konformität im EU-Markt – bereit für künftige Anforderungen
Der osapiens HUB für Track & Trace Tobacco unterstützt die Serialisierung und Aggregation von Tabakerzeugnissen sowie die Anbindung an ID-Ausgabestellen und die Übermittlung der erforderlichen Daten. Die Lösung deckt alle derzeit erfassten Tabakproduktkategorien in den 27 EU-Mitgliedstaaten ab.
Sollte die geplante Überarbeitung der Tabakproduktrichtlinie (TPD3) die Verpflichtungen auf E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids ausweiten, kann dieselbe Plattform auch diese zusätzlichen Produktkategorien abdecken. Eine separate Implementierung ist dafür nicht erforderlich.
Eine zentrale Schnittstelle zu den ID-Ausgabestellen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten
Der osapiens HUB ist über eine zentrale Integrationsschicht direkt an die zuständigen Ausgabestellen in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie an Anbieter primärer Repositorien wie Dentsu, Zetes, Atos, KASI und Honeywell angebunden. Individuelle Erkennungsmerkmale werden zentral angefordert, verwaltet und bei Bedarf nachbestellt. Änderungen an den Schnittstellen der Ausgabestellen werden von osapiens umgesetzt, sodass auf Kundenseite keine Anpassungen erforderlich sind.
Serialisierung und Aggregation bei voller Produktionsgeschwindigkeit, ohne bestehende Anlagen auszutauschen
Die Serialisierung und Aggregation erfolgen bei laufender Produktionsgeschwindigkeit über einen vor Ort installierten Line Controller, der an die vorhandenen Etikettier- und Codiersysteme angebunden wird. Die Kommunikation mit den Ausgabestellen und Repositorien erfolgt über die Cloud. REST- und SOAP-APIs übertragen die Produktionsdaten automatisch an ERP- und WMS-Systeme.
Neue Produktkategorien integrieren, ohne die Systemarchitektur grundlegend umzubauen
Sobald TPD3 in Kraft tritt, können E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids in die bestehende Plattform integriert werden. Eine Neugestaltung oder separate Implementierung ist dafür nicht erforderlich. osapiens übernimmt die technische Anpassung an die neuen regulatorischen Anforderungen.
FAQs
Das Track-and-Trace-System der EU schreibt vor, dass jede Einzelpackung eines Tabakerzeugnisses, die in der EU in Verkehr gebracht wird, mit einem individuellen Erkennungsmerkmal versehen sein muss. Dieses wird angebracht, bevor das Produkt die Produktionsstätte verlässt oder in die EU eingeführt wird. Die relevanten Produktbewegungen werden entlang der Lieferkette erfasst, vom Hersteller über Großhändler und Vertriebsunternehmen bis zur ersten Verkaufsstelle, und an das zuständige primäre Repository übermittelt. Jeder Hersteller oder Importeur beauftragt einen Anbieter eines primären Repositorys mit der Speicherung seiner Rückverfolgbarkeitsdaten. Alle primären Repositories übermitteln ihre Daten über den EU-Router an ein zentrales sekundäres Repository. So entsteht für jede Einzelpackung eine durchgängig nachvollziehbare und überprüfbare Produktkette von der Herstellung oder Einfuhr bis zur ersten Verkaufsstelle.
Alle Wirtschaftsteilnehmer, die in der EU gewerblich an der Lieferkette für Tabakerzeugnisse beteiligt sind, müssen die Vorschriften einhalten. Dazu zählen Hersteller, Importeure, Großhändler und Vertriebsunternehmen. Jeder Wirtschaftsteilnehmer muss sich bei der zuständigen nationalen Ausgabestelle registrieren, um eine Wirtschaftsteilnehmerkennung und eine Kennung für seine Betriebsstätte zu erhalten, bevor er Track-and-Trace-Meldungen übermitteln kann. Auch Einzelhändler müssen registriert sein. Produktbewegungen sind bis zur ersten Verkaufsstelle zu erfassen. Der Verkauf an Verbraucherinnen und Verbraucher an der Verkaufsstelle selbst muss jedoch nicht gemeldet werden.
Ein individuelles Erkennungsmerkmal, auf Englisch „Unique Identifier“ oder kurz „UI“, ist ein eindeutiger alphanumerischer Code, der jeder einzelnen Packung eines Tabakerzeugnisses zugeordnet wird. Es wird von der zuständigen nationalen Ausgabestelle erzeugt und muss auf der Einzelpackung angebracht werden, bevor das Produkt die Produktionsstätte verlässt oder in die EU eingeführt wird. Der Code wird in maschinenlesbarer Form dargestellt und enthält zusätzlich eine für Menschen lesbare Zeichenfolge. Auch aggregierte Verpackungseinheiten wie Umverpackungen, Masterkartons und Paletten können eigene Erkennungsmerkmale tragen. Diese werden mit den Codes der darin enthaltenen Verpackungseinheiten verknüpft, sodass über alle Aggregationsstufen hinweg eine Eltern-Kind-Beziehung entsteht.
Nein. E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids unterliegen derzeit nicht den Track-and-Trace-Anforderungen für Tabakerzeugnisse. E-Zigaretten und nikotinhaltige Nachfüllbehälter werden zwar bereits durch andere Bestimmungen der EU-Tabakproduktrichtlinie reguliert, sind aber nicht in das Rückverfolgbarkeitssystem einbezogen. Tabakhaltige Produkte, einschließlich erhitzter Tabakerzeugnisse, werden dagegen bereits erfasst. Die Europäische Kommission hat im Mai 2026 eine formelle Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinie eingeleitet. Dabei wird geprüft, ob künftig auch nikotinhaltige Produkte ohne Tabak, darunter E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids, einbezogen werden. Ein Gesetzgebungsvorschlag wird bis Ende 2026 erwartet. Bei einer Übergangsfrist von etwa zwei Jahren könnten neue Verpflichtungen frühestens ungefähr 2028 wirksam werden.
„TPD3“ ist die gebräuchliche Arbeitsbezeichnung für die geplante dritte Fassung beziehungsweise Überarbeitung der EU-Tabakproduktrichtlinie. Die Überarbeitung soll den bestehenden Rechtsrahmen an neue Markt- und Produktentwicklungen anpassen. Dabei wird unter anderem geprüft, ob nikotinhaltige Produkte ohne Tabak, darunter Vapes, E-Zigaretten, Nikotinbeutel und E-Liquids, erstmals einheitlich in die EU-Vorschriften und möglicherweise auch in die Track-and-Trace-Anforderungen einbezogen werden. Ein Gesetzgebungsvorschlag wird bis Ende 2026 erwartet. Ein verbindliches Datum für das Inkrafttreten steht noch nicht fest. Bei einer üblichen Übergangs- oder Umsetzungsfrist von etwa zwei Jahren könnten die neuen Vorschriften frühestens um das Jahr 2028 wirksam werden.
Die Sanktionen werden von den einzelnen EU-Mitgliedstaaten festgelegt und können sich je nach Land und Schwere des Verstoßes unterscheiden. Mögliche Folgen sind Geldbußen, Sperrung von Sendungen, Beschlagnahmung von Produkten sowie Einschränkungen des Marktzugangs. Produkte, die nicht ordnungsgemäß über das EU-Track-and-Trace-System überprüft werden können – etwa weil ein gültiges UI fehlt oder keine vollständige Bewegungshistorie erfasst wurde – können als nicht konform eingestuft werden und behördlichen Durchsetzungsmaßnahmen unterliegen.
Das EU-Track-and-Trace-System gilt für Tabakerzeugnisse, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Hersteller außerhalb der EU, die ihre Produkte in die EU exportieren, müssen die europäischen Anforderungen erfüllen. Die erforderlichen UI müssen vor der Einfuhr angebracht werden, und der zuständige EU-Importeur muss über die notwendigen Registrierungen verfügen. Auch in der EU hergestellte Produkte, die für den Export bestimmt sind, können je nach Bestimmungsmarkt Rückverfolgbarkeitsanforderungen unterliegen. Das Vereinigte Königreich, Serbien, Usbekistan und China verfügen über eigene nationale Anforderungen.