EU-Verordnung zur Bekämpfung der IUU-Fischerei
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 wird das Fangbescheinigungssystem zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU) eingeführt. Alle Einfuhren von Fischereierzeugnissen in die EU müssen von Fangbescheinigungen begleitet sein, um die rechtmäßige Herkunft zu bestätigen.