Neue EU-Vorschriften für nahezu alle physischen Produkte

ESPR: Ecodesign for Sustainable Products Regulation

Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (Verordnung (EU) 2024/1781, „ESPR") verpflichtet Unternehmen, die physische Güter auf dem EU-Markt in Verkehr bringen, die Ökodesign-Anforderungen der jeweiligen delegierten Rechtsakte zu erfüllen. Diese betreffen je Produktkategorie Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit und Stofftransparenz.

Betroffene Produktkategorien müssen zudem mit einem digitalen Produktpass (DPP) versehen sein, sobald der entsprechende delegierte Rechtsakt in Kraft tritt. Große Unternehmen dürfen ab dem 19. Juli 2026 keine unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe mehr vernichten.

Nächster relevanter Stichtag

19. Juli 2026: Großunternehmen dürfen unverkaufte Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe nicht mehr vernichten. 

Das Vernichtungsverbot ist eine strenge Einschränkung des Produktmanagements und keine Meldeschwelle. Produkte, die zuvor entsorgt worden wären, müssen vor diesem Datum für Spenden, den Weiterverkauf oder andere dokumentierte Alternativen umgeleitet werden.

Die Vernichtung bleibt in einer begrenzten Anzahl definierter Ausnahmefälle zulässig. Für jeden Einzelfall ist eine dokumentierte Begründung erforderlich, die fünf Jahre lang aufbewahrt werden muss.

Unternehmen, die Bekleidung, Bekleidungszubehör oder Schuhe verkaufen, sollten ihre Prozesse zur Handhabung unverkaufter Bestände vor diesem Stichtag festlegen

Was die ESPR vorschreibt

Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) trat am 18. Juli 2024 in Kraft und ersetzt die Ecodesign Directive 2009/125/EC. Sie gilt für Hersteller, Importeure, Vertreiber, Händler und Fulfillment-Dienstleister, die physische Güter auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder dort bereitstellen, unabhängig davon, wo diese Unternehmen ihren Hauptsitz haben oder wo ihre Produkte hergestellt werden.

Die ESPR ist eine Rahmenverordnung. Spezifische Ökodesign-Anforderungen in Bezug auf Langlebigkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit, Recyclinganteil und Stofftransparenz werden für einzelne Produktgruppen durch delegierte Rechtsakte festgelegt.

Sobald ein delegierter Rechtsakt zu digitalen Produktpässen für eine Produktkategorie gilt, müssen die betroffenen Produkte mit einem digitalen Produktpass versehen sein, der standardisierte Lebenszyklusdaten mit einem physischen Datenträger verknüpft.

Die ESPR verbietet großen Unternehmen zudem die Vernichtung unverkaufter Bekleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe. Zusätzlich muss offengelegt werden, wie mit unverkauften Konsumgütern verfahren wird.

Häufige Herausforderungen bei der Umsetzung der ESPR für Produkt- und Compliance-Teams

Jede Produktkategorie folgt einem eigenen delegierten Rechtsakt im Rahmen der ESPR

Ein delegierter Rechtsakt ist ein eigenständiger EU-Rechtsakt, der die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung und den digitalen Produktpass für eine Produktgruppe festlegt. Die Europäische Kommission verabschiedet diese Rechtsakte schrittweise, kategorieweise.

Unternehmen, die in mehreren Produktkategorien tätig sind, sehen sich mit unterschiedlichen Anforderungen und Fristen konfrontiert, je nachdem, welche delegierten Rechtsakte ihr Portfolio bereits abdecken.

Die meisten DPP-Datenanforderungen liegen bei den Lieferanten und sind nicht in strukturierten Datensätzen erfasst

Gemäß der ESPR ist ein digitaler Produktpass erforderlich, sobald ein delegierter Rechtsakt für eine Produktkategorie gilt. Zu seinen Datenfeldern gehören die Materialzusammensetzung, Stoffdeklarationen, Nachweise über den Recyclinganteil sowie Informationen zum Lebensende.

Der Großteil dieser Daten liegt bei Zulieferern der zweiten oder dritten Ebene vor, oft ohne strukturierte digitale Aufzeichnungen in den Akten.

Das Vernichtungsverbot und die Offenlegungspflicht gelten nach unterschiedlichen Zeitplänen

Compliance-Teams sehen sich mit vier unterschiedlichen Terminen für denselben Verpflichtungsumfang konfrontiert, anstatt mit einem festen Umsetzungsstichtag.

Großunternehmen unterliegen bereits seit dem Geschäftsjahr 2025 der Offenlegungspflicht für unverkaufte Konsumgüter, wobei das standardisierte Berichtsformat gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2 ab dem 2. März 2027 in Kraft tritt.

Das Vernichtungsverbot gilt separat ab dem 19. Juli 2026, mit eng gefassten, dokumentierten Ausnahmeregelungen gemäß der Delegierten Verordnung C(2026) 659. Mittelständische Unternehmen unterliegen ab dem 19. Juli 2030 sowohl dem Vernichtungsverbot als auch den standardisierten Offenlegungspflichten.

Die Anforderungen des digitalen Produktpasses nach ESPR überschneiden sich mit den Datenfeldern von REACH, RoHS und PPWR

Unternehmen, die die Konformität mit REACH, RoHS oder PPWR sicherstellen, haben für jede Verordnung einen separaten Arbeitsablauf eingerichtet, obwohl die Anforderungen des digitalen Produktpasses der ESPR auf denselben Daten zu Materialzusammensetzung, Stoffdeklaration und Recyclinganteil zurückgreifen.

Ohne eine gemeinsame Datenstruktur führen Teams separate Maßnahmen zur Lieferantenansprache durch und fordern dieselben zugrunde liegenden Daten mehrfach von denselben Lieferanten an.

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