Die Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz (VSoTr) vom 3. Dezember 2021 trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Sie gilt für Unternehmen mit Sitz, Hauptniederlassung oder Hauptgeschäftssitz in der Schweiz.
Die Verordnung umfasst zwei voneinander unabhängige Bereiche: Konfliktmineralien wie Zinn, Tantal, Wolfram und Gold, zusammengefasst als 3TG, aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (CAHRAs) sowie Produkte oder Dienstleistungen, bei denen ein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit besteht.
Betroffene Unternehmen müssen eine Lieferkettenrichtlinie, ein Rückverfolgbarkeitssystem, ein Beschwerdeverfahren und einen Risikomanagementprozess einrichten. Darüber hinaus müssen sie jährlich einen Bericht über die Erfüllung dieser Pflichten veröffentlichen.
Unternehmen, die in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mindestens zwei der folgenden drei Schwellenwerte unterschreiten, sind vom Anwendungsbereich für Kinderarbeit ausgenommen: 20 Millionen CHF Bilanzsumme, 40 Millionen CHF Umsatz und 250 Vollzeitstellen. Für Konfliktmineralien gelten die in Anhang 1 der VSoTr festgelegten volumenbezogenen Schwellenwerte.