MDR

EUDAMED-Compliance für Medizinprodukte

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EUDAMED wird schrittweise verpflichtend eingeführt. Medizinprodukte, die bereits auf dem EU-Markt verfügbar sind, müssen bis zum 27. November 2026 in EUDAMED registriert werden.

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Nächster Stichtag:

28. Mai 2026: Die Nutzung der ersten vier EUDAMED-Module wird verpflichtend. Dazu gehören die Registrierung von Wirtschaftsakteuren, die UDI- und Produktregistrierung, Benannte Stellen und Zertifikate sowie die Marktüberwachung.

Ab diesem Stichtag müssen alle neuen Medizinprodukte gemäß MDR und IVDR vor ihrem Inverkehrbringen auf dem EU-Markt in EUDAMED registriert werden. Nationale Alternativsysteme reichen dann nicht mehr aus. Die Frist wurde durch den Beschluss (EU) 2025/2371 der Europäischen Kommission bestätigt. Unternehmen, die ihre Produkte nicht fristgerecht registrieren, riskieren den Zugang zum EU-Markt.

Für Medizinprodukte, die bereits vor dem 28. Mai 2026 auf dem Markt waren, gilt eine weitere Frist: Sie müssen spätestens bis zum 27. November 2026 in EUDAMED registriert sein.

Zeitplan der Verordnung

April 2017

Die EU-MDR (Verordnung (EU) 2017/745) wurde verabschiedet und ersetzt die Medizinprodukterichtlinie sowie die Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte.

2022–2025

Für Altgeräte wurden mehrere Verlängerungen der MDR-Übergangsfrist beschlossen. EUDAMED-Module stehen auf freiwilliger Basis zur Verfügung.

28. May 2026

Vier EUDAMED-Module werden verbindlich: Registrierung von Akteuren, UDI und Produktregistrierung, benannte Stellen und Zertifikate sowie Marktüberwachung. Alle neuen Medizinprodukte müssen vor ihrem erstmaligen Inverkehrbringen auf dem EU-Markt registriert werden.

27. November 2026

Medizinprodukte, die bereits vor dem 28. Mai 2026 auf dem EU-Markt waren, müssen in EUDAMED registriert werden.

Mai 2021

Die EU-MDR tritt in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft.

November 2025

Die Europäische Kommission bestätigt durch den Beschluss (EU) 2025/2371 die verpflichtende Nutzung von EUDAMED ab dem 28. Mai 2026.

Juli 2026

Die obligatorische Registrierung von Medizinprodukten, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, im Rahmen von SWISSDAMED beginnt.

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  • 2017
    April 2017

    Die EU-MDR (Verordnung (EU) 2017/745) wurde verabschiedet und ersetzt die Medizinprodukterichtlinie sowie die Richtlinie über aktive implantierbare medizinische Geräte.

  • 2021
    Mai 2021

    Die EU-MDR tritt in allen EU-Mitgliedstaaten in Kraft.

  • 2023
    2022–2025

    Für Altgeräte wurden mehrere Verlängerungen der MDR-Übergangsfrist beschlossen. EUDAMED-Module stehen auf freiwilliger Basis zur Verfügung.

  • 2025
    November 2025

    Die Europäische Kommission bestätigt durch den Beschluss (EU) 2025/2371 die verpflichtende Nutzung von EUDAMED ab dem 28. Mai 2026.

  • 2026
    28. May 2026

    Vier EUDAMED-Module werden verbindlich: Registrierung von Akteuren, UDI und Produktregistrierung, benannte Stellen und Zertifikate sowie Marktüberwachung. Alle neuen Medizinprodukte müssen vor ihrem erstmaligen Inverkehrbringen auf dem EU-Markt registriert werden.

  • Juli 2026

    Die obligatorische Registrierung von Medizinprodukten, die in der Schweiz in Verkehr gebracht werden, im Rahmen von SWISSDAMED beginnt.

  • 27. November 2026

    Medizinprodukte, die bereits vor dem 28. Mai 2026 auf dem EU-Markt waren, müssen in EUDAMED registriert werden.

Was die Verordnung vorschreibt

Die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR, Verordnung (EU) 2017/745) gilt seit dem 26. Mai 2021 und ersetzt die bisherigen Richtlinien für Medizinprodukte und aktive implantierbare medizinische Geräte. Sie legt die Anforderungen für Hersteller, Bevollmächtigte und Importeure fest, die Medizinprodukte auf dem EU-Markt in Verkehr bringen.

Zu den zentralen Anforderungen gehören die CE-Kennzeichnung, der Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) gemäß Artikel 10, die Vergabe einer Unique Device Identification (UDI) gemäß Artikel 27 sowie die Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren in EUDAMED.

Ab dem 28. Mai 2026 wird die Nutzung der ersten vier EUDAMED-Module verpflichtend. Dazu gehören die Registrierung von Wirtschaftsakteuren, die UDI- und Produktregistrierung, Benannte Stellen und Zertifikate sowie die Marktüberwachung.

Häufige Herausforderungen bei der EUDAMED-Umsetzung

Produktdaten aus ERP-, PLM- und PIM-Systemen lassen sich nicht direkt in EUDAMED übernehmen

Jedes EUDAMED-Modul verfügt über ein eigenes Datenmodell sowie spezifische Anforderungen an Attribute und Validierungen. Viele Hersteller verwalten ihre Produktstammdaten in ERP-, PLM- oder PIM-Systemen, deren Datenstrukturen nicht den Vorgaben von EUDAMED entsprechen. Die Extraktion, Transformation und Validierung dieser Daten ist ohne automatisierte Prozesse zeitaufwendig, fehleranfällig und mit erheblichem Aufwand verbunden.

Jedes UDI-Register stellt eigene Anforderungen an Produktdaten

EUDAMED, FDA GUDID, SWISSDAMED und TGA AusUDID stellen jeweils eigene Anforderungen an Datenmodelle, Einreichungsformate und Validierungsregeln. Für Hersteller bedeutet das, Produktdaten für jedes Register separat aufzubereiten und einzureichen.

Mit der verpflichtenden Produktregistrierung in SWISSDAMED ab Juli 2026 steigt der Aufwand zusätzlich. Unterschiedliche Register führen zu fragmentierten Datensätzen, inkonsistenten Produktinformationen und einem wachsenden manuellen Pflegeaufwand.

Bestandsprodukte müssen bis zum 27. November 2026 registriert sein

Für Hersteller mit umfangreichen Produktportfolios bedeutet die Registrierung bestehender Medizinprodukte einen erheblichen Mehraufwand. Neben den laufenden Anforderungen für neue Produkte müssen innerhalb der Übergangsfrist alle betroffenen Bestandsprodukte identifiziert, UDI- und Produktdaten aufbereitet und fristgerecht in EUDAMED registriert werden. Ohne strukturierte Prozesse und automatisierte Datenmigration ist dieser Aufwand kaum effizient zu bewältigen.

Fehler bei der Datenvalidierung verzögern den Marktzugang

Jedes EUDAMED-Modul prüft eingereichte Daten anhand spezifischer Validierungsregeln, bevor ein Datensatz akzeptiert wird. Fehler bei der Produktklassifizierung, unvollständige Zertifikatsinformationen oder inkonsistente Stammdaten führen dazu, dass Einreichungen abgelehnt oder zurückgewiesen werden. Die Ursachen zu identifizieren und zu beheben erfordert häufig die Zusammenarbeit mehrerer Fachbereiche und Systeme und verzögert die Markteinführung neuer Produkte.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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